wenn man zu zweit in eine Wohnung ziehen möchte aber der Wohnsitz der einen Partei bei seinen Eltern bleiben muss, kann man die Wohnung mieten, so dass sie auf den Namen von nur einem Bewohner läuft und der andere gar nicht vermerkt ist.
Könnte man auch heimlich die andere Person dort wohnen lassen? Was passiert wenn der Vermieter dies mitbekommt.
Er könnte ja nicht beweisen, das der andere dort fest wohnt und nicht nur zu Besuch da ist,
Der VM müsste über ständige Mitbewohner informiert werden und dürfte auch die verbrauchsabhängigen Nebenkostenvorauszahlungen anpassen.
Der VM interessiert sich nicht für die Wohnortmeldung. Das interessiert nur die zuständigen Behörden.
Könnte man auch heimlich die andere Person dort wohnen lassen?
Was passiert wenn der Vermieter dies mitbekommt.
Der VM könnte fristlos kündigen, angepasste NK-Vorauszahlungen für die Zeit der Mehrmieternutzung nachfordern, …
Er könnte ja nicht beweisen, das der andere dort fest wohnt
und nicht nur zu Besuch da ist,
Man darf im Allgemeinen davon ausgehen, dass es auch weitere Mieter hat, die einen gewissen regelmäßigen Personenverkehr bezeugen können. Abgesehen von den üblichen lebensbedingten Geräuschentwicklungen (Duschen, Toilettengang, …) die nicht nur in der eigenen Wohnung erfahrbar sind.
Sie sagten, dass die Behörde die Anwohner interessiert.
Die Kommune erhält aus dem Bundestopf Geld pro Kopf Einwohner. Aber eben nur für Einwohner, die bekannt (gemeldet) sind. Von daher haben die Kommunen schon ein Interesse, dass die Zahlen ihrer Einwohner korrekt sind.
Was ist wenn man dem Vermieter von dem 2. Bewohner erzählt
aber nicht der Behörde?
Insofern er eine ladungsfähige Anschrift hat, wo Post zugestellt werden kann, die ihn auch schnell genug erreicht, wahrscheinlich gar nichts. Die Stasi gibt es seit 1990 nicht mehr.
Natürlich könnte das Einwohnermeldeamt davon in Kenntnis gesetzt werden, dass da jemand seinen Lebensmittelpunkt in deren Bereich hat, aber nicht gemeldet ist und sie könnten ihm ein Ordnungsgeld aufbrummen. Aber auch bei Behörden ist die Personaldecke oft sehr kurz geworden.
Okay. Dann fasse ich das nochmal schnell zusammen.
Zwei Leute gründen eine WG. Der Vermieter wird in Kenntnis gesetzt, dass die Wohnung zu zweit bewohnt wird. Zu der zuständigen Behörde geht allerdings nur einer hin und teilt dieser mit, dass er dort alleine wohnt. Die Hauptadresse des zweiten Bewohners bleibt seine alte, jedoch hält er sich ständig in der WG auf. Keiner merkt es und alle sind glücklich.