Also…
Person A aus Berlin, arbeitslos, 19 Jahre möchte mit Person B aus Duisburg (20) in Duisburg eine WG gründen.
Person B ist Schüler, noch ca 3 Jahre, Person A beginnt 3 jährige Ausbildung.
Person B hat Recht auf Bafög.
Nun stellen sich folgende Fragen:
Dürfen die Personen einfach zusammen ziehen? Würde das Jugendamt das genehmigen? Inwiefern gibt es Unterstützung vom Amt?
Dürfen die Personen einfach zusammen ziehen? Würde das
Jugendamt das genehmigen? Inwiefern gibt es Unterstützung vom
Amt?
Was spricht dagegen dass die beiden zusammenziehen - beide sind volljährig (19 + 20), was sollte das Jugendamt sich also einmischen?
Ob es irgendeine Unterstützung gibt hängt von der wirtschaftliche Lage der beiden ab - darüber steht nichts in Deinem Posting. Wie soll man das also beurteilen?