WG gründen mit einem Verdiener

Hallo,

ich möchte mit meiner Freundin im kommenden Jahr eine WG gründen, ich bin der Verdiener und verdiene ca. um die 1700 Netto. Sie geht im kommenden Jahr auf die ESO Euro Schule wo Sie monatliche Beiträge zahlen muss. Die Leiterin erklärte uns das Sie Anspruch auf BAföG in höhe von ca. 3xx hätte, Sie wusste aber nicht das wir zusammenziehen. Ich will jetzt Wissen ob Sie überhaupt einen Anspruch auf BAföG oder andere Gelder hat wenn wir in einem Haushalt leben??? Z.B. ist es in einer WG doch so, das jeder die Hälfte der Miete zahlt, etc. Hat Sie denn Anspruch auf Miete und Verpflegung??? Oder wird Sie da komplett bei mir eingerechnet??? Es ist ja nicht so das ich Sie nicht Verpflegen will, nein das bestimmt nicht, aber wenn man schonmal die Chanche hat Gelder zu bekommen, warum nicht…

MFG

Hallo,

wenn deine Freundin BAföG beantragt, dann muss sie eine Bescheinigung des Vermieters über die Höhe der Miet- und Nebenkosten vorlegen. Diese beweist quasi, dass sie Miete zahlt und einen eigenen Haushalt hat. Für das BAföG ist es wichtig, dass sie nicht im Haushalt der Eltern lebt und nicht mit dir verheiratet ist, da Du nur als Ehemann unterhaltspflichtig bist und nicht als WG-Partner! Ich empfehle an dieser Stelle folgenden BAföG-Rechner, da könnt ihr genau sehen was relevant ist und ob und wie viel Anspruch deine Freundin hat, da BAföG vom Einkommen ihrer Eltern und von ihrem eigenen Einkommen abhängig ist:

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Sehr empfehlenswert auch die weiterführenden Links auf der rechten Leiste. Damit sollten alle möglichen Fragen rund ums BAföG beantwortet sein. Falls nicht einfach nochmal melden.

Viel Erfolg und lieben Gruß

Vita

Hi,

„vita“ hat eigentlich schon alles wichtige geschrieben - um für „auswärtige Unterkunft“ einen Zuschuss nach Bafög zu bekommen, muss ein Nachweis vorliegen, dass Deine Freundin Miete zahlt. Mit dem Bafög-Rechner müsstet ihr eigentlich vergleichen können, welche Bafög-Zahlung sich bei Mietnachweis und ohne Mietnachweis ergibt. Zu bedenken ist bei Bafög ja auch immer, dass 50% später wieder zurückgezahlt werden müssen.

LG
figuralis