Im Januar möchte eine Studentin in eine 80 qm Whg. ziehen (Kaltmiete € 570,- + Abschlag NeKo € 180,- / Monat). Mit Einverständnis der Vermieter darf sie ein Zimmer (13 qm) an eine Mitstudentin untervermieten.
Was sollte alles in den Mietverträgen stehen, damit sich die Hauptmieterin ggüb der Untermieterin auch bisschen absichert?
Wird Kaltmiete durch 2, Nebenkostenabschlag durch 2 gerechnet oder anteilig über die jeweilig benutzten Wohn-/Schlafräume, z. B. 13 qm-Zimmer + 25 qm Gemeinschaftsräume (Bad, WC, Küche, Abstell)?
Sinnvoll wäre es sich zum einen die Möglichkeit der Untervermietung vom eigenen Vermieter schriftlich geben zu lassen, sofern es der eigene Mietvertrag nicht vorsieht.
Zum anderen kann es nicht schaden den Untermietvertrag wie den Hauptmietvertrag zu gestalten.
In vielen Bürobedarfsläden gibt es auch Standard-Mietverträge zu kaufen.
Beispiel 1: Küche, Bad, Gemeinschaftsraum/Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt, dann die Miete nach den qm der Zimmer teilen.
Beispiel 2: Küche, Bad werden gemeinsam genutzt, Wohnzimmer nur von einem, dann die qm des Einzelzimmers (z.B. 20qm)+Wohnzimmer(z.B. 20qm) addieren und ins Verhältnis setzen. So würden hier z.B. 40qm für die Person angerechnet werden und die Zimmergröße des anderen daneben gestellt.
Wenn Wärmemengenzähler an den Heizkörpern vorhanden sind, könnten man noch die Heizkosten aufteilen. Strom, Wasser, etc. werden ziemlich schwierig.
Man sollte sich nur vor dem Untermietvertrag einig sein, wie evt. Nach- oder Rückzahlungen aufgeteilt werden und im Untermietvertrag festhalten. Sonst hat im Zweifelsfalle der Hauptmieter das Nachsehen.