Wg. Kinderfreibetrag beim Finanzamt anrufen?

Hallo,
ein getrennt lebendes Paar hat ein gemeinsames Kind. Seit diesem Monat ist der Vater des Kindes berufstätig. Insofern hat er einen Kinderfreibetrag von 0.5.

Muss er dies beim Finanzamt anzeigen, um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Preuß

Muss er dies beim Finanzamt anzeigen, um in den Genuss der
Steuervergünstigung zu kommen?

Welche Steuervergünstigung?
Kindergeld erhält die Mutter, und ob der KFB evtl günstiger ist als das halbe KiGe wird erst bei der StE entschieden.

Insofern: Nein, er braucht nicht beim FA anrufen.

Hallo,
ein getrennt lebendes Paar hat ein gemeinsames Kind. Seit
diesem Monat ist der Vater des Kindes berufstätig. Insofern
hat er einen Kinderfreibetrag von 0.5.

Wenn der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, führt das bereits dazu, dass der Arbeitgeber weniger Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abführt. Eine Information des Finanzamtes ist dazu nicht nötig.

In der Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Jahres wird das Kind dann mit angegeben und dadurch erfährt das Finanzamt auch davon, was völlig ausreichend ist. Eine gesondere Mitteilung an das Finanzamt ist nicht nötig und bringt auch keine Vorteile.