Hallo,
mal angenommen:
Frau A und Herr B haben zusammen das Kind C.
A + B sind nicht verheiratet, leben aber gemeinsam in einer Wohnung (nicht weiter anerkannt).
C ist 16 Monate alt.
Herr B geht normal Arbeiten. Für C wurde kein Kinderplatz gefunden, so dass A auf das Kind aufpassen muss. Da eine Tagesmutter bei den Arbeitszeiten von Frau A nicht zu finden ist und Herr B geschäftlich in der Welt rumreist, muss Frau A zu Hause bleiben.
Heute wollte sich Frau A bei der Agentur für Arbeit ‚arbeitslos‘ melden. Dies würde nicht gehe, da Frau A ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wovon soll die Familie denn jetzt leben? Das Geld von Herrn B reicht dazu nicht aus.
Wo wendet sich Frau A jetzt hin?
Danke & viele Grüße, olli
hallo
Heute wollte sich Frau A bei der Agentur für Arbeit ‚arbeitslos‘ melden. Dies würde nicht gehe, da Frau A ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wovon soll die Familie denn jetzt leben? Das Geld von Herrn B reicht dazu nicht aus.
Wo wendet sich Frau A jetzt hin?
zuerst mal Wohngeld beantragen, wenn das unter dem Hartz-IV-Satz liegt, an die ARGE wenden und aufstockend Hartz IV beantragen
Danke & viele Grüße, olli
Mikesch
Hallo,
Heute wollte sich Frau A bei der Agentur für Arbeit ‚arbeitslos‘ melden. Dies würde nicht gehe, da Frau A ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wovon soll die Familie denn jetzt leben? Das Geld von Herrn B reicht dazu nicht aus.
Wo wendet sich Frau A jetzt hin?
Am besten an einen potenziellen Arbeitgeber, der eine Beschäftigung zu „Tagesmutter-tauglichen“ Zeiten anbietet.
Was ich noch nicht verstanden habe: Welches Ziel wurde mit der „Arbeitslosmeldung“ denn verfolgt? Bestünde Anspruch auf Alg I?
Greetz, Bommel…
Hallo,
Was ich noch nicht verstanden habe: Welches Ziel wurde mit der
„Arbeitslosmeldung“ denn verfolgt? Bestünde Anspruch auf Alg
I?
Ja, davon ging Frau A aus. Nur geht das nicht, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.
Grüße, olli