Wg. Kleinkind keine Arbeit mehr?

Hallo,

mal angenommen:

Frau A und Herr B haben zusammen das Kind C.
A + B sind nicht verheiratet, leben aber gemeinsam in einer Wohnung (nicht weiter anerkannt).
C ist 16 Monate alt.

Herr B geht normal Arbeiten. Für C wurde kein Kinderplatz gefunden, so dass A auf das Kind aufpassen muss. Da eine Tagesmutter bei den Arbeitszeiten von Frau A nicht zu finden ist und Herr B geschäftlich in der Welt rumreist, muss Frau A zu Hause bleiben.

Heute wollte sich Frau A bei der Agentur für Arbeit ‚arbeitslos‘ melden. Dies würde nicht gehe, da Frau A ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Wovon soll die Familie denn jetzt leben? Das Geld von Herrn B reicht dazu nicht aus.

Wo wendet sich Frau A jetzt hin?

Danke & viele Grüße, olli

hallo

Heute wollte sich Frau A bei der Agentur für Arbeit ‚arbeitslos‘ melden. Dies würde nicht gehe, da Frau A ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wovon soll die Familie denn jetzt leben? Das Geld von Herrn B reicht dazu nicht aus.
Wo wendet sich Frau A jetzt hin?

zuerst mal Wohngeld beantragen, wenn das unter dem Hartz-IV-Satz liegt, an die ARGE wenden und aufstockend Hartz IV beantragen

Danke & viele Grüße, olli

Mikesch

Hallo,

Heute wollte sich Frau A bei der Agentur für Arbeit ‚arbeitslos‘ melden. Dies würde nicht gehe, da Frau A ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Wovon soll die Familie denn jetzt leben? Das Geld von Herrn B reicht dazu nicht aus.
Wo wendet sich Frau A jetzt hin?

Am besten an einen potenziellen Arbeitgeber, der eine Beschäftigung zu „Tagesmutter-tauglichen“ Zeiten anbietet.

Was ich noch nicht verstanden habe: Welches Ziel wurde mit der „Arbeitslosmeldung“ denn verfolgt? Bestünde Anspruch auf Alg I?

Greetz, Bommel…

Hallo,

Was ich noch nicht verstanden habe: Welches Ziel wurde mit der
„Arbeitslosmeldung“ denn verfolgt? Bestünde Anspruch auf Alg
I?

Ja, davon ging Frau A aus. Nur geht das nicht, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.

Grüße, olli