WG Mietkaution?

Hallo,

ich bin vor ca. 2 1/2 Jahren aus der WG ausgezogen und das Kautionskonto läuft immer noch auf meinen Namen, da auch die Kaution damals nur von mir gezahlt wurde. Der Vermieter ist inzwischen tot. Wie komme ich nun an mein Geld?

schräge geschichte. keine ahnung. die bank sollte wege aufzeigen.
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Da bin ich leider auch überfragt. Denke aber doch, dass es so etwas wie Erben geben sollte, oder? Ich glaube, dass kann man über das Nachlaßgericht erfragen, bin mir aber nicht sicher.

Hallo,

erstens würde ich versuchen festzustellen ob das Konto noch existiert.
Das ist ganz wichtig , denn sonst wird es vermutlich schwierig.
Bestenfalls kannst du mit der Ummeldung auf deine neue Adresse nachweisen das du schon lange nicht mehr dort wohnst und einfach mal auf der Bank nachfragen ob du das Konto auflösen kannst.
Mit etwas Glück macht das die Bank.
Der offizielle Weg wäre das Problem den oder Dem Erben zu schildern und um Auflösung des Kautionskontos zu bitten bzw aufzufordern.
Bei einer finanziellen Forderung gegen einen Erben sollte das zuständige Amtsgericht den Erben nennen können und auch dürfen.
Wichtig ist jedoch das die Kaution NICHT zur Erbmasse gehört , denn es handelt sich NICHT um Geld das dem Vermieter gehört.

Ich hoffe ich konnte etwas Mut machen.
Leider ist es halt nicht einfach die Mietkaution wieder zu bekommen.
Ich bin inzwischen seit einem Jahr hinter noch ausstehenden 700 € her und bekomme nun Spass daran meinen Exvermieter vor Gericht zu überrollen.

Gruß

Elmar

Guten morgen Krauga,

lassen Sie sich vom nächsten Angehörigen des Vermieters

a eine Kopie des Sterbescheines ausstellen

b eine Bestätigung, seit wann das Mietverhältnis beim verstorbenen Vermieter aufgelöst ist und

gehen Sie damit zur Bank, legen Sie die Unterlagen vor und Sie werden die Kaution ausbezahlt erhalten.

Es ist zu erwarten, daß sich der Erbe des Vermieters etwas sperren wird, weil er / sie darauf verweisen wird, daß er dann ganz ohne Kaution dastehen würde.

Selbstverständlich besteht Ersatzanspruch des aktuellen Vermieter gegen den Rest der WG.

Hilfreich ist sicher die Aufklärung des WG Restes, daß gemäß Mietvertrag eine Kaution zu stellen ist, die die evt. Ansprüche des Vermieters im Falle einer Vertragsbeendigung decken.

Noch besser ist, die Vorgänge der Kautionsauflösung einerseits und der neuen Kautionsstellung anderseits (Vermieterängste) möglichst einvernehmlich und zeitgleich vorzunehmen, wobei grundsätzlich die Ansprüche des Vermieters gegen die ausgezogene und die verbleibende Partei heute nichts mehr miteinander zu tun haben und rechtlich - aus meiner Sicht gänzlich getrennt sind.

Ich wünsche guten Erfolg.

wie kann ein kautionskonto auf deinen namen laufen?
das kautionskonto wird vom vermieter eröffnet und die kaution der mieter dort eingezahlt.
ich verstehe leider deine frage nicht!

Hallo,
zunächst wüsste ich gerne den genauen Zusammenhang.
Sehe ich es richtig, dass beim damaligen Einzug eine Kaution von dir gezahlt wurde?
Du bist aus der Wohnung gezogen, wärend Dein Partner bzw. Mitbewohner in dieser Wohnung wohnen blieb?! -Bis zum heutigen Tag?! Wohnt dieser immernoch da?!
Das Haus wurde ganz sicher vererbt, versteigert oder verkauft. Die Verantwortung über die bereits von den Mietern hinterlegte Kaution trägt demnach dann der neue Eigentümer,
D.h. demjenigen, andem seit dem Zeitpunkt des Todes die Miete überwiesen wird.
Bei Auflösung der Wohnung muss also der neue Eigentümer die Kaution zurückzahlen, da üblicherweise alles Mietkonten entsprechend überschrieben werden müssen.

Sorry, aber da bin ich der falsche Ansprechpartner.