WG Mietvertrag - Kündigung

Hallo zusammen,

Person A wohnt in einer WG. Insgesamt gibt es 4 weitere Mitbewohner.
Alle 5 Mitbewohner sind als Mieter im Mietvertrag eingetragen.
Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten, nach Ablauf der Mindestmietzeit von 1 Jahr. Die WG hat ein Gemeinschaftskonto auf welches jeder seinen Mietanteil überweist und wovon der Gesamtbetrag zum Vermieter überwiesen wird.

Person A möchte gern ausziehen.
„intern“ ist die Regelung so, dass jemand der ausziehen möchte, den anderen Bescheid gibt und sich um einen Nachmieter kümmert. Die anderen Mitbewohner treffen die finale Entscheidung (verständlich).
Es wurde nie darüber gesprochen, was passiert, wenn kein Nachmieter gefunden wird.

Person A würde den Mitbewohnern Bescheid geben und zeitgleich eine Kündigung mit 3 Monatsfrist beim Vermieter abgeben.
Person A wird die Suche für Nachmieter beginnen.

Nun die Fragen:
falls Person A keinen NAchmieter findet (generell; unabhängig ob dieser den Mitbewohnern gefällt oder nicht), wie verhält sich das mit dem Mietvertrag. Muss Person A bis in alle Ewigkeit Miete zahlen, bis die WG komplett aufgelöst wird? der Mietvertrag kann ja wohl dann nur von allen zusammen gekündigt werden?
oder kann Person A nach Ablauf der 3 Monate einfach die Mietzahlung einstellen?

Szenario 2: Person stellt mehrere Kandidaten vor und die Mitbewohner wollen keinen dieser Kandidaten … würde es sich dann anders verhalten?

Person A weiß, man hätte das im Mietvertrag vielleicth alles mit reinnehmen sollen.
Die situation ist diese, dass alle Mitbewohner sich sehr gut verstehen.
und normalerweise wird alles friedlich ablaufen etc.
Nur für den Fall des Falles … was Person A natürlich nicht will.

Ich würde mich sehr über Antworten, Tipps, Anregungen etc. freuen.

Dankeschön

VG
Francisca

Nachtrag
Noch ein Nachtrag

Bin auf folgenden Link gestoßen:
http://www.mieterbund.de/1126.html

d.h. Person A könnte einzeln kündigen.

Wie müsste das korrekt ablaufen? d.h.korrekte Form, damit alles zulässig wäre (rechtlich)

  1. Einverständniserklärung der anderen Mieter (Mitbewohner)
    („hiermiet erklären wir uns einverstanden mit der Kündigung von XY …“). diese müsste dann an den Vermieter adressiert sein und alle Mitbewohner /Mieter müssten unterschreiben.
  2. Kündigung von Person A an Vermieter mit 3 Monatsfrist. Im Anhang die Einverständniserklärung der Mitbewohner?

Muss auch eine Kündigung an die anderen Mitbewohner erfolgen?
Oder eine Kündigung an Mitbewohner und Vermieter zusammen und dann das Einverständnis anfordern?

Vielen Danke vorab

VG
Francisca

Mir ist nicht ganz klar, wo in deinem Link du die Informationen her hast, die zu deinen Schlüssen führten.
Wenn ALLE Beteiligten und damit meine ich auch den VM, sich einig sind, kann ein Mietvertrag umgeschrieben werden. Wenn auch nur einer nicht mitspielt, wird es problematisch. Ein Umschreiben ist an keine Frist gebunden.

vnA

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  1. Kündigung von Person A an Vermieter mit 3 Monatsfrist. Im
    Anhang die Einverständniserklärung der Mitbewohner?

Muss auch eine Kündigung an die anderen Mitbewohner erfolgen?
Oder eine Kündigung an Mitbewohner und Vermieter zusammen und
dann das Einverständnis anfordern?

man braucht nicht gegenüber den anderen mietern kündigen, sondern nur gegenüber dem vermieter.
das problem ist die vereinbarung der mitbewohner im innenverhältnis. sollte kein nachmieter gefunden werden, besteht ein schadensersatzanspruch gegen den ausscheidenden mitbewohner. die höhe bemisst sich nach den mehrkosten, die die restlichen mitbewohner nun tragen müssen. die dauer richtet sich danach, wie schnell ein nachmieter unter der zu erwartenden sorgfalt gefunden werden kann.