Hallo,
gesetzt den Fall, eine Wohnung (mit z.B. 3 Zimmern + Küche, Bad, Flur und Keller) wird an drei Parteien vermietet. Jede Partei erhält einen eigenen Mietvertrag und zahlt seinen Mietanteil (inkl. NK) entsprechend seiner Fläche/Fläche drei Zimmer (z.B. 200/200/100 EUR/Gesamtmiete 500 EUR).
Nun zieht eine Partei aus und findet keinen Nachmieter. Wer trägt im Falle der Kündigung des Teilmietvertrages für das leerstehendeeine Zimmer die Kosten (Kaltmiete/Nebenkosten) für das leerstehende Zimer ? Vermieter oder die beiden anderen, verbleibenden Parteien?
Wenn noch etwas fehlt bitte schreiben, dann kann ich mir ja noch was aus den Fingern sauge, bevor hier Romane (oder garnix) steht.
Ciao maxet.
Hallo,
gesetzt den Fall, eine Wohnung (mit z.B. 3 Zimmern + Küche,
Bad, Flur und Keller) wird an drei Parteien vermietet. Jede
Partei erhält einen eigenen Mietvertrag und zahlt seinen
Mietanteil (inkl. NK) entsprechend seiner Fläche/Fläche drei
Zimmer (z.B. 200/200/100 EUR/Gesamtmiete 500 EUR).
Nun zieht eine Partei aus und findet keinen Nachmieter. Wer
trägt im Falle der Kündigung des Teilmietvertrages für das
leerstehendeeine Zimmer die Kosten (Kaltmiete/Nebenkosten) für
das leerstehende Zimer ? Vermieter oder die beiden anderen,
verbleibenden Parteien?
Wenn ein Vermieter für eine WG mehrere Mietverträge für einzelne Räume vereinbart, haftet der jeweilige Mieter solnage auch für die Miete bis ein Nachmieter gefunden ist, wenn der Vermieter nicht vorher der Aufhebung dieses Mietverhältnisses zustimmt.
Gruss Günter
Nachfrage
Hallo Günter,
gesetzt den Fall, eine Wohnung (mit z.B. 3 Zimmern + Küche,
Bad, Flur und Keller) wird an drei Parteien vermietet. Jede
Partei erhält einen eigenen Mietvertrag und zahlt seinen
Mietanteil (inkl. NK) entsprechend seiner Fläche/Fläche drei
Zimmer (z.B. 200/200/100 EUR/Gesamtmiete 500 EUR).
Nun zieht eine Partei aus und findet keinen Nachmieter. Wer
trägt im Falle der Kündigung des Teilmietvertrages für das
leerstehendeeine Zimmer die Kosten (Kaltmiete/Nebenkosten) für
das leerstehende Zimer ? Vermieter oder die beiden anderen,
verbleibenden Parteien?
Wenn ein Vermieter für eine WG mehrere Mietverträge für
einzelne Räume vereinbart, haftet der jeweilige Mieter solnage
auch für die Miete bis ein Nachmieter gefunden ist, wenn der
Vermieter nicht vorher der Aufhebung dieses Mietverhältnisses
zustimmt.
Verstehe ich es richtig, dass die WG diesbezüglich nicht gesamtschuldnerisch in Ansspruch genommen werden könnte, d.h. die verbleibenden Mieter müssten nicht den Mietanteil des leeren Zimmers tragen?
Vielen Dank schon für deine erste Antwort.
Ciao maxet.
Verstehe ich es richtig, dass die WG diesbezüglich nicht
gesamtschuldnerisch in Ansspruch genommen werden könnte, d.h.
die verbleibenden Mieter müssten nicht den Mietanteil des
leeren Zimmers tragen?
Grundsätzlich ist jeder Mieter für seinen Mietvertrag zuständig. Was anderes wäre es wenn mehrere Mieter auf einem Mietvertrag unterschrieben haben.
Gruss Günter
Hallo,
gesetzt den Fall, eine Wohnung (mit z.B. 3 Zimmern + Küche,
Bad, Flur und Keller) wird an drei Parteien vermietet. Jede
Partei erhält einen eigenen Mietvertrag und zahlt seinen
Mietanteil (inkl. NK) entsprechend seiner Fläche/Fläche drei
Zimmer (z.B. 200/200/100 EUR/Gesamtmiete 500 EUR).
Nun zieht eine Partei aus und findet keinen Nachmieter. Wer
trägt im Falle der Kündigung des Teilmietvertrages für das
leerstehendeeine Zimmer die Kosten (Kaltmiete/Nebenkosten) für
das leerstehende Zimer ? Vermieter oder die beiden anderen,
verbleibenden Parteien?
Wenn ein Vermieter für eine WG mehrere Mietverträge für
einzelne Räume vereinbart, haftet der jeweilige Mieter solnage
auch für die Miete bis ein Nachmieter gefunden ist, wenn der
Vermieter nicht vorher der Aufhebung dieses Mietverhältnisses
zustimmt.
Verstehe ich Dich hier richtig, daß bei dieser Konstellation der Vermieter einer Vertragsaufhebung zustimmen muß???
Es muß doch jeder Mieter mit einer angemessenen Frist seinen Vertrag kündigen können. Und wenn das Zimmer dann immer noch leer steht, hat der Vermieter das Nachsehen. Bitte kläre mich auf, wenn ich hier falsch liege.
Gruß Stefan
Hallo Stefan,
nein, er muss nicht zustimmen. Ich habe hingewiesen, dass das Mietverhältnis solange besteht bis der Vermieter der Vertragsaufhebung zustimmt - ( Zusatz ) oder eben im Rahmen der ordentlichen Kündigung - diese anzunehmen hat.
Gruss Günter
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