Hallo. Ich habe vor einem Monat eine junge Frau aufgenommen, weil Sie ins Obdachlosenheim abgeschoben wurde.
Sie versicherte mir, daß Sie ein Zimmer mieten möchte, und in kurzer Zeit ihr Hartz 4 Antrag durch ist.
Für Hartz 4 braucht sie einen Mietvertrag. Mündlich waren Sonderbedingungen ausgemacht, so wenn die Miete nicht kommt oder sich eine ungünstige Entwicklung abzeichnet ich eine fristlose Kündigung aussprechen kann. Ich hab ihr einen Mietvertrag gegeben, um Hartz 4 und _Tafel beantragen zu können… Auf dem nicht schriftlich die fristlose Kündigung bei Nichbezahlung der Miete oder Nebenkosten oder unerfreuliche 'Entwicklung in dem Mietverhältnis extra schriftlich erwähnt war.
Nun hat sich nach einem Monat, ich habe sehr viel Vorleistung getragen, ihr Heizung und Lebensmittel vorfinanziert, da sie ja Hartz 4 dann zeitversetzt bekommt, Mir weitere nicht tolerierbare Fakten genannt.
Auch Ihre Betreuerin hatte sofort den Mietvertrag, und nur geschrieben, ich muß damit rechnen muß, daß etwas zeitversetzt die Kosten getragen werden,
Diese Woche hatte Sie den Scheidungstermin und ihr Anwalt erklärte ihr, daß sie erst in minimum 3 Monaten mit Geld rechnen kann, da ihr Vater, der unterhaltspflichtig ist, Klage erhoben hat, auch Unterhalt nicht zahlt,
und die Betreuerin hat ihr gesagt, sie bekommt noch zwei mal 30 Euro die Woche und dann ist Schluß.
Sie ist als Lügnerin bekannt, das hab ich jetzt erst richtig spüren müssen.
Sie wußte sie ist für Arbeitsagentur gesperrt, hat die ersten Vorstellungstermine nicht angenommen, sie hatte ja nicht einmal das Fahrgeld für den Bus. ihre Betreuerin erwartet die Ablehnung und versucht dann auf Grundversorgung zu gehen. Das wußte die Frau, hat mich aber anders informiert.
Bei dieser ungünstigen Entwicklung, den vorgespielten falschen Tatsachen, habe ich Ihr fristlos gekündigt.
Ihre Eltern, ihre Betreuerin und ihre Betreuungsrichterin am Amtsgericht haben sich nicht um sie gekümmert, wußten 7 Uhr morgens Bescheid, daß ich ihr gekündigt habe.stand abends auf der Straße.Ohne Wohnung.
Sie rief die Polizei, damit sie wieder hier wohnen darf.
Die Polizei informierte Sie, daß die fristlose Kündigung nicht gilt, Sie darf hier wohnen.
Der Mietvertrag kam unter falsc hen Informationen zustande, die Betreuerin hat diesem zugestimmt, ebenso die Betreuungsrichterin, die dann mir mitteilte, sie denkt, die Betreuung ist nicht mehr notwendig.
Ist meine fristlose Kündigung wirksam? Sie hat nicht einmal das Geld für Essen und Heizung, habe ich ihr einen Monat vorgestreckt, aber wenn nun die Behörden noch nicht sich kümmern, will ich alles abbrechen.
Wenn die fristlose Kündigung rechtens ist, sollte Sie von Eltern, die auch Vermögen haben, oder Betreuerin oder der Betreuungsrichterin unterstützt werden, und nicht von Unbeteiligten, die nur mal ein schwaches Herz und Mitleid hatten,.
Ich gehe davon aus wenn sich das noch länger hinzieht, von der Betreuerin Schadenersatz fordern kann.
Die Eltern, die Betreuerin sowie die Betreuungsrichterin sollten wegen nicht sorgen um Schutzbefohlene
angezeigt und zur -Rechenschaft gezogen werden.
Wer kann da Auskunft geben.
Würde mich um kompetenten Rat freuen.
Meine Ansicht ist, daß unter diesen Bedingungen der Mietvertrag gar nicht zustande kam.
Der Text ist in weiten Teilen aus diversen Gründen ziemlich schwer verständlich bis ausgesprochen kryptisch. Daher ist meine Antwort zwar allgemein, aber m.E. dennoch auch in diesem Fall völlig ausreichend: für Mietverträge über Wohnraum ist die Schriftform vorgeschrieben. Damit gilt auch nur das, was im Mietvertrag steht. Wenn dort nichts über Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Mietvertrages und das Recht auf fristlose Kündigung steht, dann gelten diese Vereinbarungen auch nicht.
Gruß
C.
Hallo,
ein Rechtsanwalt!
wenn ein mieter nicht zahlt, kann spätestens ab zwei monaten mietrückstand eine fristlose kündigung ausgesprochen werden; siehe dort: http://www.finanztip.de/fristlose-kuendigung-mietvertrag/
eine vorherige abmahnung ist ausdrücklich nicht notwendig; der kündigungsgrund muss nur explizit in der kündigung stehen.
Im geschilderten Fall gaht´s aber nicht um Miete sondern um Untermiete und da ist die reguläre Kündigungsfrist eines möbilierten Zimmers, was im geschilderten Fall der mittellosen Frau anzunehmen ist, der 15. zum Ende des Monats.
Die Kündigung muss der Mieterin also spätestens zum 15. des laufenden Monats zugehen. ramses90
Nachtrag:
http://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/ ramses90
Ein Mietvertrag ist nur dann nicht zustandegekommen, wenn die Dame nicht geschäftsfähig ist. In welcher Hinsicht steht sie denn unter Betreuung?
Du hast natürlich recht. Aus irgendeinem Grunde war ich gedanklich bei der Kündigung und nicht beim Abschluß.