Hallo,
zunächst lies mal das
http://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchi…
Wenn du unter 25 bist, musst du einen trifftigen Grund haben, warum du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern leben kannst. Sonst übernimmt das Jobcenter die Unterkunftskosten nicht.
Wenn du mit deiner Freundin in eheähnlicher Gemeinschaft lebst, bildest du mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass du mit deinem ggf. vorhandenen Arbeitseinkommen den Lebensunterhalt deiner Freundin sicherstellen musst, bevor sie Anspruch auf ALG II hat.
mfg