Hallo ich habe eine frage,
Und zwar fange ich am 1.9.2013 eine Ausbildung in Stuttgart an. Ich möchte deshalb in einer Wg leben zusammen mit meiner Freundin und einem Kumpel.
Es soll eine 3 zimmer Wohnung sein, also Wohnzimmer , Kumpelzimmer und unser Zimmer.
Meine Freundin möchte eine Ausbildung machen oder freiwilliges soziales Jahr. Ich und mein freund sind zur zeit arbeitslos und haben nur Kindergeld.
Ich werde natürlich in Stuttgart arbeit suchen aber ich habe folgende Frage: wie würde dass mit dem Hartz 4 von statten gehen wenn ich in einer wg wohne mit meiner Freundin zusammen. Ich möchte ca ende Febrar in der neuen Wohnung leben, also habe ich dann noch ein halbes Jahr Zeit. Hätte das finanzielle Folgen für meine Freundin? Achso : Ich suche arbeit!!! also nicht jetzt kommen mit, Der ist faul und blablabla , wie es hier im Forum öfters ist . Danke für die Antworte.
Hallo. Ich verstehe jetzt leider den Zusammenhang nicht. Wie alt seit ihr denn? Z.Zt. seit ihr alle drei arbeitslos gemeldet bzw. bekommt Hartz 4? LG Conny
ich 19 die anderen 2 sind 18. Also meine Freundin macht im moment noch abitur, Ich bin seit Sommer mit der Schule fertig und habe Fachabitur, mein Kumpel hat eine Ausbildung, aber keinen Arbeitsplatz. Ich bin noch als Ausbildungs suchend gemeldet. Ich wohne zurzeit bei meiner freundin, weil ich vor einem halben jahr mehr oder weniger von zuhause abgehauen bin.
Hi,
Richtet die Wohnung für 3 seperate Personen ein, dann seid ihr keine „Bedarfsgemeinschaft“ laut ArGe (Hartz 4(Schlafsofa im WZ, etc.) macht den am besten Verdienenden zum Hauptmieter, die anderen kriegen Untermietverträge. Damit zuerst zum Wohngeldamt; ArGe greift zuletzt, wobei dann auch das Einkommen der Eltern durchleuchtet wird.
Gruß,
Andi
Wenn ihr nicht ausreichend eigenes Einkommen habt und kein Geld vom JC braucht kein Problem.
Wenn ihr denkt daß ihr ALG II beantragen müßt oder wollt. U 25 bekommen kein ALG II - es sei denn sie haben einen wichtigen Grund zum Auszug. Denn die Eltern sind bis zum Ende der Ausbildung unterhaltsverpflichtet - und den können sie auch in Naturalien leisten. (Zimmer zuhause und Verpflegung)
Wer in Ausbildung ist und über 18 ist, kann zur Ausbildungsvergütung und Kindergeld noch BAB beantragen, wenn er zuhause auszieht.
Wer unter 18 ist, nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Das mal grundsätzlich.
Wird ALG II beantragt(mit wichtigem Grund), müßte jeder ein eigenes Zimmer vorweisen können, um als WG anerkannt zu werden. Da sollte man das Wort Freundin auch nicht benutzen, sonst versucht man sofort eine BG (Bedarfsgemeinschaft) aus euch zu machen - und will die Angaben zu Freund/Freundin, und ihr Einkommen anrechnen.
Also Wohnung anmieten ohne daß euer Einkommen längerfristig ausreicht - geht nicht.
Ende Februar: Das kriegt ihr ganz sicher nicht hin!
Ich kenne mich mit dem Thema übrigens sehr gut aus, weil ich manchmal U 25 mit wichtigem Grund helfe, zu hause auszuziehen und eine eigene Wohnungzu bekommen.
Ihr solltet euch umfassend informieren, wenn ihr das vorhabt - was ich hier schreibe, ist nicht ausführlich.
z.B. hier könntet ihr euer Anliegen posten: http://www.elo-forum.org/25/
In dem Forum gehts schneller mit Frage und Antwort
Na da bekommst du doch keine Miete vom Jobcenter bezahlt, erst mit 25 oder du weist nach, das ein Zusammenleben mit deinen Eltern nicht mehr möglich ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das das Jobcenter euch überhaupt eine WG erlaubt, da keine 25 Jahre. Also am besten wäre doch nun wirklich beim jetzigen AA nachzufragen wie die Möglichkeiten sind. LG Conny
diesen nachweis gibt es. Ich muss nicht mehr zu meinen Eltern.
okey danke.
Meine Freundin würde von ihren Eltern finanziert werden bis zu ihrem ausbildungsbeginn. Also kann sie ja auch nicht für mich zahlen oder?
okey danke.
Meine Freundin würde von ihren Eltern finanziert werden bis zu ihrem ausbildungsbeginn. Also kann sie ja auch nicht für mich zahlen oder? Achso wichtiger grund… Ich bin von zuhause vor einem Jahr abgehauen. Und das nicht aus irgendwelchen Generationen übergreifende Konflikte oder wie man das so schön sagt.Weiter möchte ich mich dazu nicht äußern. Danke das du mir hilfst. Ich wohne jetzt schon 1 jahr bei meiner freundin im zimmer. Deshalb ist es für mich jetzt mehr oder weniger die Pflicht auszuziehen und die eltern zu entlasten
Wenn Du mit Deiner Freundin zusammen in einem Zimmer lebst, dann seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Und das hat Auswirkungen auf Hartz 4. (Meist weniger Geld, Deine Freundin müßte Angaben zu Einkünften und Vermögen machen.) Wenn jeder von Euch sein eigenes Zimmer hat, seit Ihr eine WG und führt „getrennte Haushalte“. Dann wirtschaftet jeder für sich, was i.d.R. günstiger für alle ist.
Ihr könnt ja mal drüber nachdenken dass jeder sein eigenes Zimmer hat und die Küche das Kumpelzimmer wird, wenn sie denn groß genug ist. Küchen sind total gemütlich! Wir hatten damals ein Sofa drin stehen. Weiterer Vorteil: Für eine Beziehung kann es gut sein, wenn jeder seinen eigene Rückzugsraum hat, für sich sein kann wenn er will oder zusammen, wenn beide das möchten.
Um die getrennten Haushalte nachzuweisen, gibt es bestimmte Vorschriften. Es geht das Gerücht um, man müsse getrennte Kühlschränke haben. Aber so genau weiß ich das nicht.
Hallo
Und zwar fange ich am 1.9.2013 eine Ausbildung in Stuttgart an.
Bis zum Ende der Erstausbildung sind Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern vorrangig vor ALG2; auch Bafög /BAB sind vorrangige Leistungen. - Ob/ inwieweit grundsätzlich Anspruch auf ALG2-/ Unterkunftskostenzuschuss besteht, hängt u.a. von der Ausbildung ab: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Ich und mein freund sind zur zeit arbeitslos und haben nur Kindergeld.
Der Freund käme nur bei den (zu teilenden) WG- Unterkunftskosten ins Spiel, hätte mit deinen (oder Freundins) ALG2- Anträgen/ Ansprüchen nichts zu tun und muss bzgl. deiner (oder Freundins) Ansprüche auch keine Auskünfte zu seinem Einkommen o.ä. erteilen. Er müsste sich ggf. selber bekümmern, wie er seinen Unterhalt bestreitet und entsprechend eigene Anträge stellen (dabei wären du und deine Freundin als seine Mitbewohner umgekehrt ebenfalls nicht auskunftspflichtig; Ihr kämt nur bei den zu teilenden Unterkunftskosten ins Spiel.)
Meine Freundin möchte eine Ausbildung machen oder freiwilliges soziales Jahr.
Dasselbe wie bei dir: Bis zum Ende der Erstausbildung sind Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern vorrangig vor ALG2; auch Bafög /BAB sind vorrangige Leistungen. Ob/ inwieweit grundsätzlich Anspruch auf ALG2-/ Unterkunftskostenzuschuss für sie bestünde, hinge u.a. von der Ausbildung ab.-
Was deine Freundin und dich angeht (und falls dann ALG2-Bezug gegeben sein sollte):
Es kommt darauf an, wie Ihr beide (mal davon ausgehend: als unverheiratetes Paar ohne gemeinsames Kind ?) Euer finanzielles Zusammenleben gestaltet. Davon (und nicht vom gemeinsamen Zimmer/Bett !) ist abhängig, ob Ihr beide innerhalb Eurer 3er-WG als eine 2-Personen- „Verantwortungs-und Einstehens-Bedarfsgemeinschaft“ nach § 7 SGB II geltet und somit vom Jobcenter gemeinsam berechnet werdet… oder ob Ihr beide getrennt wirtschaftet. In dem Fall wärt Ihr keine Bedarfsgemeinschaft, und du müsstest getrennt/ als 1-Pers.- Singlebedarfsgemeinschaft berechnet werden; Freundins Einkommen/ Bedarfe hätten mit dir nichts zu tun.
Schau dazu mal hier rein- da habe ich das etwas ausführlicher erläutert: http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konste…
Ihr habt innerhalb der 3-er-WG also (zusammengefasst) diese Möglichkeiten:
1.Möglichkeit:
Ihr wohnt zusammen als drei wirtschaftlich voneinander unabhängige Bewohner, die sich lediglich die Unterkunftskosten teilen (mietvertraglich zu regeln, oder per Kostenbeteiligungsvereinbarung, Beispiel: http://hartz.info/index.php?topic=37891.0 ) und die sich ggf. auch die Kosten für Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel /10er-Pack Klopapier etc. . teilen, wie in WGs üblich.
In dem Fall stellt jeder für sich eine eigene 1-Pers.- Bedarfsgemeinschaft dar, hätte (falls grundsätzlicher ALG2-Anspruch gegeben ist!) Anspruch auf die angemessene Wohnfläche und die örtlich angemessenen Mietkosten für 1 Person (so, als ob er eine eigene Wohnung beziehen würde.) Die angemessene Wohnfläche für 1 Person: je nach Bundesland ca. 45 qm http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 (wobei die Jobcenter bei der Wohnfläche etwas Spielraum nach oben haben; wichtiger ist, dass die Kosten „angemessen“ sind.)
D.h innerhalb einer WG müsste sein Anteil an der Gesamtwohnfläche und Gesamtmiete für jeden von Euch im angemessenen Rahmen bleiben. (Beispiel: In Eurem Bundesland gelten 45 qm und 350 Euro Bruttowarmmiete als angemessen für eine 1 Pers.-BG. Dann dürfte dein Anteil an Eurer Gesamtwohnfläche und den Gesamtmietkosten nicht höher als 45 qm/ 350 € warm ausfallen.)
In den Unterlagen für’s Jobcenter werden die beiden anderen Mitbewohner NICHT ! als „weitere Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft angegeben“ - sondern als „zwei weitere Personen in der Wohnung wohnhaft; keine Verwandtschaft; keine Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft“.
2.Möglichkeit:
Über das Teilen der Wohnkosten hinausgehend wirtschaften Du und deine Freundin innerhalb der 3er-WG gemeinsam, Ihr unterstützt einander finanziell und steht wirtschaftlich auch für die Bedarfe des Anderen ein. In dem Fall bildet der Kumpel eine 1-Pers.-BG für sich… und deine Freundin und du bildet eine 2er- Bedarfsgemeinschaft. Ihr beide werdet vom Jobcenter gemeinsam berechnet, beide Einkommen/ Bedarfe werden relevant, es wird der reduzierte Partnerregelsatz angesetzt, außerdem gelten für euch die angemessene Wohnfläche und die max. angemessenen Mietkosten für eine 2er-BG (je nach Bundesland also innerhalb der WG-Gesamtfläche rd. 60 qm für euch beide zusammen… NICHT 2x 45 qm !).
In den Unterlagen für’s Jobcenter müssten du+ Freundin einander angeben als „Partner/in in meiner Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft“.-
Falls du derzeit im ALG2-Bezug stehst, schau auch mal hier rein, wegen Umzug und den Formalitäten allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 (Falls du unter 25 und derzeit noch bei den Eltern wohnst: Ab 18 müssen Eltern ihre Kinder nicht mehr bei sich wohnen lassen… und ein „Rauswurf“ des Kindes (egal ob im Guten oder Bösen) stellt einen Härtefall nach § 22 SGB II dar, der grundsätzlich bei ALG2 eigene Unterkunftskosten für unter 25-Jährige begründet
Was die Regelungen bei Zusammenleben im Falle von BAB/ Bafög- Bezug angeht, kenne ich mich leider nicht genug mit den Einzelheiten aus… das ist nicht so ganz mein Wissensbereich. Da müsstest du vielleicht mal hier nach den „passenden“ Experten schauen oder nach einem Bafög/BAB- Forum googlen.
LG
okey danke… Ich hab echt keine Idee wie ich das Veranstalten soll… Danke für die vielen Antworten
ICh habe noch Termin beim Arbeitsamt.
Vielen Dank das ist genau die Antwort, die ich wollte vielen dank für deine Mühe
Ich habe aber folgende Frage, meine Freundin wird von ihren Eltern unterstützt, also wenn wir dann eine 2 Personengemeinschaft sind, wird sie auf keinen Fall ALG 2 bekommen das sie unterstützt wird. Dann kann es aber nicht sein , das sie mich auch unterstützen muss… Dann zahlen Ja ihre Eltern praktisch für mich… Mal wieder…Weist du zufällig, wie das gehandndhabt wird…?
okey danke.
Meine Freundin würde von ihren Eltern finanziert werden bis zu
ihrem ausbildungsbeginn. Also kann sie ja auch nicht für mich
zahlen oder?
Wenn das so einfach wär…
Wie willst du deinen Bedarf decken? Und dein Kumpel?
Hiermal eine Info der Bundesagentur für Arbeit:
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter (der kommunale Träger) dem Auszug zugestimmt hat. Es muss zugestimmt werden, wenn
die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Kein Arbeitslosengeld II bekommen Sie, wenn Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Bis zum Abschluss der Erstausbildung besteht im Übrigen ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern, der ebenfalls vorrangig gegenüber dem Arbeitslosengeld II ist.
Angenommen du gehst zum JC und wilst einen AHG II Antrag stellen, wie wird das ablaufen?
Kann ich dir sagen: man wird dir zu 99% nicht mal einen Antrag mitgeben. Erlebe ich täglich.
Nicht umsonst begleite ich U 25 zum JC.
Bist du informiert und bestehst auf der Antragstellung, kommen die Fangfragen.
Da fallen fast alle rein… und diese Fehler auszubügeln ist für dich dann unmglich, weil nicht ausreichend informiert.
Ich will dir keine Angst machen, nur klar machen, daß es für dich sehr schwierig werden wird und du deshalb sehr gut informiert sein mußt, bevor du hingehst.
Du schreibst: "Ich bin von zuhause vor
einem Jahr abgehauen. Und das nicht aus irgendwelchen
Generationen übergreifende Konflikte oder wie man das so schön
sagt.Weiter möchte ich mich dazu nicht äußern."
Das mußt du auch nicht, aber sagst du das zu SB heißt es: Der nächste bitte!
Du mußt den wichtigen Grund nichtnur haben, sondern auch nachweisen können.
Seid Ihr eine 2er-Bedarfsgemeinschaft, werden Eure beiden Einkommen überprüft und berücksichtigt… und werden für die Bedarfe von euch beiden angerechnet. Ein Mittelding gibt es da nicht - entweder Ihr macht getrennte Kasse (dann muss sie „nur“ für sich selber sorgen und ihren Anteil an den Wohnkosten übernehmen)… oder Ihr wirtschaftet zusammen und steht mit Eurem Einkommen wenn nötig auch für die Bedarfe des Partners ein (dann seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft). Die Entscheidung liegt bei Euch
okey vielen danke
Hallo Tobias, erst Mal möchte ich dir mitteilen, dass ich nie jemanden hier unterstellen würde, er wäre zu faul zum Arbeiten. Und jetzt zu Deiner Frage.
Mache es doch ganz einfach und umgehe das Alles. Wenn es eine Dreizimmerwohnung ist, dass wird ein Zimmer Dein Kumpel, Deine Freundin und Du nehmen. Somit wird hier niemand beanchteiligt bei Hartz IV. Solltest Du allerdings angeben, dass es Deine Freundin ist, mit der Du zusammen ziehen möchtest, dann wird Euer Geld bei Hartz IV zusammen gerechnet und der Differenzbetrag auf Euch Beide gerechnet. Also mit anderen Worten, Ihr macht Minus. Das Einfachste ist, Drei Zimmer = drei Personen.
Wenn Du jetzt schon Hartz IV bekommst, musst Du allerdings erst mal das Amt fragen, ob Du überhaupt umuziehen darfst. Ohne Genehmigung vom Amt, werden Dir sonst alle Leistungen gestrichen. Also erst die schriftliche Bestätigung einholen, dann umziehen. Solltest Du noch Fragen haben, dann melde Dich ruhig.
Noch einen schönen Tag
Stephanie
Hallo,
zu Fragen, die Leistungen betreffen, kann ich leider nichts sagen.
Hallo erst mal
ich mache keine Vorurteile sonst wäre ich nicht ausgewählt um hier soweit es geht, wenn mich jemand darum bittet, auch so gut es geht zu helfen bzw. Tips zu geben. Ok. da du Kindergeld bekommst, wird dies bei hartz4 angerechnet, falls du Miete zahlst muss du es angeben, was den dann deine Freundin macht ob sie eine Ausbildung macht usw. bekommt sie ja auch nicht viel und ist selbstversorger und wird wohl auch nicht über den Sozialsatz hinauskommen. Am besten ist ihr erkundigt euch beim Amt.
Liebe Grüße Elfie759