Hallo,
leider konnte ich im Titel leider nicht schon den Kern des Themas exakt beschreiben 
Als existiere also folgender Fall: Wohngemeinschaft mit drei Hauptmietern, alle sind im Mietvertrag eingetragen. Als Kündigungsfrist ist im Vertrag die geseztliche eingetragen - also drei Monate. Der Vertrag an sich kann erstmals zum 31.1.09 gekündigt werden.
Nun möchte einer der Hauptmieter möglichst bald ausziehen (und ein neuer Mitbewohner, der erst gesucht werden muss, soll folgen). Laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngemeinschaft#Rechtl…) soll dies an sich kein Problem sein. Frage wäre also, ob das so stimmt, wie im Artikel dagelegt.
Die wichtigeren Fragen wären eigentlich: Ist hier die „Mindestvertragslaufzeit“ von Belang? Eigentlich nicht, oder? Der Vertrag an sich wird ja nicht gekündigt.
Und: Wären Fristen zu beachten (auch drei Monate)?
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für hilfreiche Antworten 
Hi,
Nun möchte einer der Hauptmieter möglichst bald ausziehen (und
ein neuer Mitbewohner, der erst gesucht werden muss, soll
folgen). Laut Wikipedia
(http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngemeinschaft#Rechtl…)
soll dies an sich kein Problem sein. Frage wäre also, ob das
so stimmt, wie im Artikel dagelegt.
Der entscheidende Satz ist dieser: „Sollte nur ein Mitbewohner ausziehen wollen, kann eine Abänderungsvereinbarung („X tritt für Y in den bestehenden Mietvertrag ein“) getroffen werden. Da eine solche aber der Mitwirkung bzw. Zustimmung des Vermieters bedarf, gestaltet sie sich in der Praxis oftmals schwierig“
Die wichtigeren Fragen wären eigentlich: Ist hier die
„Mindestvertragslaufzeit“ von Belang? Eigentlich nicht, oder?
Der Vertrag an sich wird ja nicht gekündigt.
Und: Wären Fristen zu beachten (auch drei Monate)?
Sofern sich die Vertragsparteien einig sind, ist fast Alles möglich. Ansonsten ist der VM fein raus, er kann sich die Miete von jedem, der im Vertrag steht komplett holen - die Mieter untereinander müssen den Betrag selbst aufteilen.
Das Entscheidende ist aber, daß der VM mit dem Wechsel einverstanden ist. Dann stellen sich die Fragen nach Fristen auch nicht.
Ist der VM mit dem Wechsel nicht erínverstanden, wird es sehr schwierig. U.U. bleibt nur die Kündigung der kompletten Wohnung.
Gruß Stefan