In einer 4-er Studenten-WG in der jeder Mieter einen eigenen Mietvertrag hat ist eine Mieterin psychisch erkrankt, was zum Abschluss ihres Vertrages noch nicht der Fall war. Die Mieterin befindet sich seit einem Jahr in verschiedenen Psychiatrischen und Psychologischen Behandlungen, hat schon eine 3 Monatige stationäre Therapie hinter sich…Sie hat regelmäßig mehrtägige Aufenthalte auf der Akut-Station der Psychiatrie, wird dann aber ohne Weiteres wieder „nach Hause“ in die WG entlassen.
Diese Mieterin terrorisiert jetzt durch ihr psychisch krankes Verhalten die anderen 3 Bewohner. (betrinken bis zur Ohnmacht, Arme und Beine mit Skalpell, Messer etc. aufschneiden, Rettungswagen rufen, Tabletten schlucken und sich danach zu einer anderen Mieterin ins Bett legen um „zu sterben“…permanent Hilfe von den Mitbewohnern erwarten ohne sich dafür zu bedanken oder je selbst zu helfen, nur destruktive Dinge reden, kleinlich aufwerten wer wann welchen Haushaltsartikel gekauft hat sich dabei immer im Unrecht finden obwohl sie selbst am wenigsten kauft und wenn sie mal was kauft jeden einzelnen Cent zurückfordern…etc…)
Können die Bewohner in dieser Situation irgendetwas tun oder müssen sie sich damit abfinden mit einer psychisch kranken Person zusammen zu leben?
Hallo,
hier handelt es sich um eine erbetene Rechtsauskunft. Dies ist hier nicht möglich. Den Vorgang muss ohnehin ein Anwalt prüfen.
Gruss Günter
Ratet ihr dazu, sich in eine therapeutische WG zu begeben.
ich weiß nicht genau was eine erbetene Rechtsauskunft ist. Die Frage ging eher in die Richtung, was können die Bewohner überhaupt tun?
Der Vermieter dieser Studenten-WG-Bewohner ist übrigens selbst ein Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
Die Bewohner wissen jetzt aber nicht, ob sie ihren Vermieter über den Zustand der psychisch erkrankten Mitbewohnerin informieren sollen oder nicht.
Die Alternative wäre wohl Ausziehen?!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ratet ihr dazu, sich in eine therapeutische WG zu begeben.
Der Mitbewohnerin wurde dazu bereits unter Aufsicht eines Psychiaters geraten, da sie jedoch psychisch erkrankt ist, weigert sie sich dies zu tun da sie sich ja schließlich für gesund hält.
Hallo,
da durchaus - zumindest lt. Darstellung - nicht nur die Gefahr der Selbstverletzung, sondern auch von Schäden besteht, muss der VM informiert werden.
Gruss Günter
hier handelt es sich um eine erbetene Rechtsauskunft. Dies ist
hier nicht möglich. Den Vorgang muss ohnehin ein Anwalt
prüfen.
Gruss Günter
ich weiß nicht genau was eine erbetene Rechtsauskunft ist. Die
Frage ging eher in die Richtung, was können die Bewohner
überhaupt tun?
Der Vermieter dieser Studenten-WG-Bewohner ist übrigens selbst
ein Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
Die Bewohner wissen jetzt aber nicht, ob sie ihren Vermieter
über den Zustand der psychisch erkrankten Mitbewohnerin
informieren sollen oder nicht.
Die Alternative wäre wohl Ausziehen?!
Selbst- oder Fremdgefährdung
Hallo,
bei erheblich selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten muss das örtliche Gesundheitsamt tätig werden. Es kann in diesem Fall Personen auch gegen ihren Willen - jedoch zu ihrem Schutz und zum Schutz anderer - in psychiatrischen Einrichtungen unterbringen und eine entsprechene Therapie bzw. Wohnform veranlassen.
Betroffene Angehörige oder Freunde sollten sich an den sozialpsychiatrischen Dienst des örtlichen Gesundheitsamtes wenden.
Hebre