Hallo liebe Mitwissenden,
angenommen es entsteht eine 2er-WG. Der eine Part zieht zurück zu seiner Mutter, und lässt alles an Mobiliar in der WG stehen und blockiert somit ein Zimmer. Die Miete für das Zimmer (weil unbenutzbar von der anderen Partei) wird noch eingezogen, zwar spärlich, aber es gibt noch Geld hin und wieder.
Jetzt ist die Situation folgendermaßen:
Es ist Ineteresse von einer Nachmieterin vorhanden und die möchte so schnell wie möglich einziehen. Jedoch ist das Zimmer noch belegt.
Der Ex-Mitbewohner wurde stetig daran erinnert das Zimmer zu räumen und den Rest der Miete zu bezahlen, aber es scheint ihm egal zu sein.
Die Gegebenheiten sind folgende:
Es existiert zwischen den alten WG Parteien lediglich ein Vertrag der den Auszug des EX-WG-Bewohners regelt (besenrein hinterlassen, überstreichen, Abgabe der Schlüssel, etc.).
Ein eigentlicher Untermietvertrag existiert nicht, aber Überweisungen der Miete, in denen zu sehen ist, dass Miete für den Zweck überwiesen wurde.
Ist denn jetzt eine Duldung der dagebliebenen Partei vorhanden? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat denn die Hauptmietende Partei um den Krempel loszuwerden und das Zimmer für den Nachmieter freizumachen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.