WG-Mitbewohner ausgezogen,holt Sachen nicht ab!

Hallo liebe Mitwissenden,

angenommen es entsteht eine 2er-WG. Der eine Part zieht zurück zu seiner Mutter, und lässt alles an Mobiliar in der WG stehen und blockiert somit ein Zimmer. Die Miete für das Zimmer (weil unbenutzbar von der anderen Partei) wird noch eingezogen, zwar spärlich, aber es gibt noch Geld hin und wieder.

Jetzt ist die Situation folgendermaßen:
Es ist Ineteresse von einer Nachmieterin vorhanden und die möchte so schnell wie möglich einziehen. Jedoch ist das Zimmer noch belegt.
Der Ex-Mitbewohner wurde stetig daran erinnert das Zimmer zu räumen und den Rest der Miete zu bezahlen, aber es scheint ihm egal zu sein.

Die Gegebenheiten sind folgende:
Es existiert zwischen den alten WG Parteien lediglich ein Vertrag der den Auszug des EX-WG-Bewohners regelt (besenrein hinterlassen, überstreichen, Abgabe der Schlüssel, etc.).
Ein eigentlicher Untermietvertrag existiert nicht, aber Überweisungen der Miete, in denen zu sehen ist, dass Miete für den Zweck überwiesen wurde.

Ist denn jetzt eine Duldung der dagebliebenen Partei vorhanden? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat denn die Hauptmietende Partei um den Krempel loszuwerden und das Zimmer für den Nachmieter freizumachen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Huhu!

Ein eigentlicher Untermietvertrag existiert nicht,

Du meinst nicht „eigentlich“, Du meinst „schriftlich“.

aber
Überweisungen der Miete, in denen zu sehen ist, dass Miete für
den Zweck überwiesen wurde.

Wenn die Rückstände den Betrag von zwei Monatsmieten überschreiten, kann fristlos gekündigt und auf Räumung geklagt werden. Vorher nicht. Solange die Person Miete für ihr Zimmer bezahlt, muss man ihr die Freiheit lassen, dort zu wohnen oder nicht.

Hallo

gibt es denn eine ordentliche Kündigung des Ausgezogenen?

Wenn nein, besteht ja das Mietverhältnis weiter…

Ansonsten Frist setzen zum Abholen sowie zur Mietzahlung und wenn das nichts nützt Klageweg. Oder aber Zimmer räumen und dem Mieter „zukommen“ lassen.

Gruß