WG Mitbewohner hält sich an nichts

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem. Ich wohne seit zwei Monaten mit meinem Mitbewohner zusammen. Der größte Fehler, wie sich am Ende heraus stellen sollte.
Das einzige was läuft ist die Miete. Das Zimmer sieht aus wie eine Müllhalde. Ich habe es nur durch Zufall gesehen da er die Tür auf gelassen hat. Der Teppich ist zum Beispiel versaut und ich möchte nicht wissen wie der Holzboden darunter aussieht.
Die Kaution wurde noch nicht bezahlt. Nach Rücksprache mit dem Vermieter hieß es, er ist dein Untermieter. Ich habe damit nichts zu tun. Sämtliche Versuche mit ihm zu reden, das er Mal aufräumen soll, das er sich auch an die Reinigung der Küche, des Bades oder des Treppenhauses beteiligen soll stößt auf taube Ohren.
Nun er behaart immer auf dem Untermietvertrag. Das wäre alles nicht mit eingetragen also muss er es nicht.
Nun ist meine Frage. Jetzt kommt auch noch hinzu daß der Strom meines Anbieters teurer wird was er nicht bezahlen will da er ja schließlich kaum was verbraucht. Er geht also davon aus das sein Strompreis gleich bleibt. Das ist aber anders im Mietvertrag geregelt. Also wenn was teuerer wird dann muss er auch die Erhöhung zahlen.

Nun was bisher nicht gezahlt wurde ist die Kaution. Keine rate. Kann ich ihn deshalb fristlos kündigen? Ich habe gelesen das wenn jemand 2 Mal verspätet zählt das es ein Grund der fristlosen Kündigung ist.

Kann ich das Internetpasswort ändern da das Internet vertraglich nicht mit im Vertrag steht?

Was kann ich machen?

Ich danke euch schon jetzt für jeden Tipp.
Lg

Wenn der Rückstand auf die Kaution mindestens zwei Monatsmieten beträgt, kann alleine deshalb schon fristlos gekündigt werden. Und wenn die Mitbenutzung des Internetanschlusses nicht im Mietvertrag ausdrücklich gestattet ist, dann wird sie wohl auf einer mündlichen Vereinbarung beruhen, die außerhalb des Mietrechts steht, und die man daher auch ganz problemlos „kündigen“ kann. Die Anführungszeichen deshalb, weil ich tatsächlich einfach das WLAN-Kennwort ändern würde. Soll er doch versuchen, sich dagegen zu wehren.

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Super vielen Dank.
Also die Mietkaution Word nie 2 Monatsmieten sein, da ich 200 Euro für die Kaution des Zimmers immer genommen habe und es gut war.
Deswegen habe ich weiter geforscht und ich ha es gelesen wenn 2 Zahlungen verspätet gezahlt werden. Also nach dem 3. Eines Monats kann auch eine Kündigung erfolgen. Ob das so richtig weiß ich allerdings nicht.
Ich möchte den einfach nur raus haben. Ich habe echt Panik was mit dem Zimmer geschieht. Ich habe es erst renoviert.

Ups, dann wird das mit § 569 BGB nichts, denn wie schon geschrieben hier noch mal im Gesetzeswortlaut:

(2a) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 liegt ferner vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht.

Das ist das Problem. Deswegen dachte ich das es mit den verspäteten Zahlungen geht. Und vllt wird es ja unangenehm ohne Internet. Aber muss ich als Vermieter einen Anschluss stellen was das angeht?

Wie kommst Du darauf? Vielleicht auch noch Kabelfernsehen mit 500 Bezahlsendern? Klimaanlage? Zapfanlage mit endlosem Biervorrat?

Nein, Internetzugang ist keinesfalls verpflichtend, wenn der nicht ausdrücklich vereinbart ist. Und wenn das nicht im Mietvertrag passiert ist, wird der feine Herr schlicht und ergreifend ein Beweisproblem haben, wenn Du ihm plötzlich den Zugang sperrst.

BTW: Auch wenn die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung inzwischen teilweise recht locker geworden sind: Ich würde niemals einen Fremden über meinen Internet-Anschluss surfen lassen! Selbst wenn man am Ende ungeschoren bleibt, würde mich alleine der potentielle Ärger davon abhalten. Bei unserer aktuellen Mieterin habe ich eine Ausnahme gemacht, weil die seit x-Jahren ± zur Familie gehört. Aber auch die hat nur Internet-Zugang über ein getrennt aufgespanntes WLAN und keinen Zugang in unser Netz.

Reicht denn sonstiges Fehlverhalten nicht für eine fristlose Kündigung? Wurde das Zimmer ggf. möbliert vermietet?

Das Zimmer wurde ohne Möbel vermietet.

OK. Dann werde ich das Passwort ändern.

Also bleibt mir nur zu hoffen das er keine Miete zahlt.

Die Mitbenutzung von Küche und Bad auch nicht?

Mangels eigenem Zählers müsste da eine Pauschale vereinbart sein, oder? Was steht da GENAU zu Erhöhungen?

Obwohl ich es für selbstverständlich halte, dass mitgenutzte Teile der Wohnung auch mitgereinigt werden müssen, finden sich in Musterverträgen oft passende Klauseln, etwa „Der Untermieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen und Einrichtungen (zB Toilette, Bad, Küche, Kühlschrank usw.) nach folgender Maßgabe zu beteiligen: _____________“

Der Grundpreis wird erhöht. Also anstatt 65 zahle ich den nun 85

Na, bist Du ihn losgeworden?! :roll_eyes:

Ja bin ich.

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