WG-Mitbewohner hat Schulden

Hallo Leute!

Man stelle sich folgendes vor:

Eine junge Frau nähme einen guten Bekannten (wohlgemerkt BEkannten, nicht Freund => ergo Zweier-Wohngemeinschaft) in ihrer Wohnung auf, weil dieser aus seiner Wohnung rausmuss. Er soll bei ihr Untermieter werden, ihr Vermieter hat nichts dagegen, überlässt ihr aber den „Schreibkram“.

Man stelle sich weiter vor:

Nach einer Zeit kommt heraus, dass der Bekannte einige Euro Schulden hat (vielleicht so 6.000,-), dass gegen ihn zwei große Mahnverfahren laufen. Eines sogar mit Gehaltspfändung. Bei dem anderen ist der letzte Termin fast verstrichen.

Die junge Frau würde sich nun vielleicht sehr unsicher darüber sein, ob sie auch finanziell zur Kasse gebeten oder ihr sonst ein Strick aus der Sache gedreht werden könnte.

Angenommen, sie lebte mit dem Herrn seit Mitte Mai zusammen, bisher hätte sie allerdings noch keinen Mietvertrag mit ihm gemacht, zögerte jetzt natürlich, weil momentan ja (zum Glück??!) nichts Schriftliches vorliegt.

Wie würde denn das denn rechtlich aussehen? Kann sie zur Kasse gebeten werden?

Für eure theoretischen Antworten ein Dankeschön!

Gruß,

Danielle

hallo.

Angenommen, sie lebte mit dem Herrn seit Mitte Mai zusammen,
bisher hätte sie allerdings noch keinen Mietvertrag mit ihm
gemacht, zögerte jetzt natürlich, weil momentan ja (zum
Glück??!) nichts Schriftliches vorliegt.

nein. auch nicht mit mietvertrag. der würde ja nur besagen, daß er ein recht hat, ein zimmer zur untermiete in ihrer wohnung zu bewohnen. über das mietverhältnis hinaus gibt’s rechtlich keinerlei verpflichtungen ihm gegenüber.

Wie würde denn das denn rechtlich aussehen? Kann sie zur Kasse
gebeten werden?

mit welcher begründung sollte das geschehen? es besteht ja kein verwandtschaftsverhältnis zwischen beiden. und daß es eine eheähnliche gemeinschaft ist, muß erstmal jemand nachweisen.

gruß

michael

Hallo Michael!

Vielen Dank für die prompte Antwort!

Gruß,

Danielle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

kleine aber wichtige Korrektur:

Wie würde denn das denn rechtlich aussehen? Kann sie zur Kasse
gebeten werden?

mit welcher begründung sollte das geschehen? es besteht ja
kein verwandtschaftsverhältnis zwischen beiden. und daß es
eine eheähnliche gemeinschaft ist, muß erstmal jemand
nachweisen.

Du haftest nur für Verbindlichkeiten, die Du mit eingegangen bist oder für die Du gebürgt hast. Wenn Deine Frau Schulden hat, hat sie die Schulden, für die Gläubiger bist Du (bis auf eventuelle Unterhaltsansprüche bei einer Lohnpfändung, die sich aber zu euren Gunsten auswirken) eine unbeteiligte Person.

Es könnte höchstens sein, dass der Untermieter seine Miete nicht zahlt und Danielle darauf sitzen bleibt.

Gruß Oskar