Hallo Leute!
Man stelle sich folgendes vor:
Eine junge Frau nähme einen guten Bekannten (wohlgemerkt BEkannten, nicht Freund => ergo Zweier-Wohngemeinschaft) in ihrer Wohnung auf, weil dieser aus seiner Wohnung rausmuss. Er soll bei ihr Untermieter werden, ihr Vermieter hat nichts dagegen, überlässt ihr aber den „Schreibkram“.
Man stelle sich weiter vor:
Nach einer Zeit kommt heraus, dass der Bekannte einige Euro Schulden hat (vielleicht so 6.000,-), dass gegen ihn zwei große Mahnverfahren laufen. Eines sogar mit Gehaltspfändung. Bei dem anderen ist der letzte Termin fast verstrichen.
Die junge Frau würde sich nun vielleicht sehr unsicher darüber sein, ob sie auch finanziell zur Kasse gebeten oder ihr sonst ein Strick aus der Sache gedreht werden könnte.
Angenommen, sie lebte mit dem Herrn seit Mitte Mai zusammen, bisher hätte sie allerdings noch keinen Mietvertrag mit ihm gemacht, zögerte jetzt natürlich, weil momentan ja (zum Glück??!) nichts Schriftliches vorliegt.
Wie würde denn das denn rechtlich aussehen? Kann sie zur Kasse gebeten werden?
Für eure theoretischen Antworten ein Dankeschön!
Gruß,
Danielle