WG - Mitbewohner zahlt Miete nicht

Hallo zusammen,
ich schlage mich derzeit mit der nachfolgend geschilderten Situation herum. Evtl. habt ihr ja eine Idee bzw. selbst Erfahrungen was man machen kann.

Zusammen mit einem Bekannten hatte ich vor rd. 2 1/2 Jahren eine WG gegründet. Der Mietvertrag mit dem Vermieter wurde von beiden unterschrieben (also haften wir prinzipiell schonmal gesamtschuldnerisch). Im Innenverhältnis wurde kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen - ich habe jeweils zum 1. e. Monats die anteilige Miete erhalten und den Gesamtbetrag an den Vermieter überwiesen. Das Geld erhielt ich regelmäßig, bis auf eine Ausnahme im vergangenen Jahr.
Vergangenen Monat (Mai) teilt mir der Bekannte mit, dass er zum 1. des kommenden Monats eine neue Wohnung hat und ausziehen wird. Gesetzliche Kündigungsfrist hat er mehr oder weniger ignoriert und sich erst darüber Gedanken gemacht, als ich ihn darauf ansprach.
Nun hat er prompt die Miete für diesen Monat nicht gezahlt und ich gehe auch von aus die weiteren Mieten nicht zu erhalten, wenn ich nicht in irgendeiner Form „Druck“ erzeuge.

Für Tipps und Ideen bin ich sehr dankbar!

Hallo,

das Problem ist hier die gesamtschuldnerische Haftung, dem Vermieter ist es egal von wem die Miete kommt. Falls Sie jetzt nur noch Ihren Teil der Miete zahlen, wird der Vermieter gegen Sie beide vorgehen können und das auch machen. Im Innenverhältnis sind Sie eine GbR und damit haben Sie natürlich einen Vertrag abgeschlossen, an den sich auch Ihr ehemaliger Mitbewohner halten muss. Ob dieses ohne einen Rechtsbeistand zu lösen ist, mag ich nicht zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Für Beträge, die der Mitmieter Ihnen im Innenverhältnis schuldig geblieben ist, ensteht Ihnen auch ohne weitere Regelung ein Anspruch bis zum Ablauf des Mietvertrages gegen den Mitmieter, den Sie einklagen können. Das Mietverhältnis sollte deshalb von Ihnen beiden fristgerecht gekündigt werden. Sie können alleine mit dem Vermieter ja bereits im Vorfeld einen neuen Anschlußmietvertrag abschließen. Sollte der Mitmieter seine Zustimmung zur Kündigung verweigern, was unwahrscheinlich ist, können Sie auf diese Zustimung vor Gericht ebenfalls klagen.

Hallo!

Dass man zu mehreren einen Mietvertrag unterschreibt ist ja schonmal keine Seltenheit. Normalerweise klappt sowas ja auch gut. Schade, dass es nun bei dir nach 2,5 Jahren nicht mehr so ist. Das vorneweg.

Ich denke, dass du da juristisch nicht so viel Chancen hast, da ihr ja gesamtschuldnerisch haftet. Nach 2,5 Jahren Zusammenwohnens wird er aber vielleicht nach und nach Zurückzahlen, oder? Zum Beispiel seinen Anteil von 3 bzw. 2 Monaten (da er ja 1 Monat vorher was gesagt hat) in 6 bzw. 4 Raten.

Sag auf jeden Fall deinem Vermieter bescheid. Und vereinbare mit ihm, ob er sich auf einen zahlbaren Teil-Nachmieter (also per Nachtragsvereinbarung) einlässt. Oder ob er dir erlaubt (zur Vermeidung eben dieser Situation) einen Untermieter reinzunehmen. Das musst du vorher fragen! Oder du hältst es geheim, was teuer wird, wenns rauskommt.

Ansonsten würde ich den Mieterschutzbund anrufen und fragen, ob du vielleicht doch Chancen hast, denn so sicher bin ich mir nicht, ob du nicht doch was machen kannst gegen den alten Teilhauptmieter.

Viel Erfolg.

Hallo, gesamtschuldnerische Haftung ist so eine Sache. Es gäbe eine Möglichkeit: wenn Du z.B. insolvent wärest, würde der Vm zunächst versuchen, die Gesamtmiete bei Deinem Bekannten einzufordern. Er ist ja nach wie vor im Mietvertrag, solange kein Mietaufhebungsvertrag vorliegt. Ihr beide könnt nur zusammen kündigen.
Wenn Du einen guten Draht zum Vm hast, bitte ihn, die nächste Miete von Deinem Bekannten anzufordern. Dann wird er sich vielleicht der Tatsache bewusst, daß er immer noch schuldet und haftet. Ich würde an Deiner Stelle jetzt schon einen Nachmieter suchen und diesen dann Deinem Bekannten ab Datum xy als Folgemieter präsentieren. Bis dahin soll er die Hälfte der Miete übernehmen.- Mit legalen Mitteln gibt es leider keinen Weg, die Hälfte der Miete einzufordern bzw. ihn unter Druck zu setzen, das ist eben der Nachteil der gesamtsch. Haftung-
Gruß, Achim

Hallo,

also das er dir die Wohnung kündigen muß ist erstmal richtig, also die Miete einklagen oder auf einen Nachmieter dringen.

viel glück

Jana