Hallo,
wenn jemand aus einer WG auszieht und ein Nachmieter vor Ablauf der Kündigungsfrist gefunden wird, darf dieser dann schon den Wohnungsschlüssel bekommen, bevor die Vermieter über den Nachmieter in Kenntnis gesetzt wurden? Angenommen, die Vermieter sind in dieser Zeit nicht erreichbar, sondern erst am Tag nach Einzug des Nachmieters.
Wenn der Vertrag so geregelt wäre, dass einzelne Parteien kündigen können, ohne, dass ein komplett neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste, könnten die Vermieter den Nachmieter nicht ablehnen, oder?
Und was wäre rechtlich weniger problematisch:
Wenn dieser Nachmieter einen Monat lang als „Besuch“ gilt oder wenn er lediglich schon seine Möbel etc. in die Wohnung bringt, dort aber nicht übernachtet/ sich alleine aufhält etc.?
Danke im Voraus
wenn jemand aus einer WG auszieht und ein Nachmieter vor
Ablauf der Kündigungsfrist gefunden wird, darf dieser dann
schon den Wohnungsschlüssel bekommen, bevor die Vermieter über
den Nachmieter in Kenntnis gesetzt wurden?
Nein, die Schlüssel gehören dem Vermieter und sind nicht an Dritte heraus zu geben.
Angenommen, die
Vermieter sind in dieser Zeit nicht erreichbar, sondern erst
am Tag nach Einzug des Nachmieters.
Warum darf denn ein „Nachmieter“ ohne Wissen des Vermieters überhaupt einziehen?
Wenn der Vertrag so geregelt wäre, dass einzelne Parteien
kündigen können, ohne, dass ein komplett neuer Vertrag
aufgesetzt werden müsste, könnten die Vermieter den Nachmieter
nicht ablehnen, oder?
Natürlich, niemand ist gezwungen, mit jemand anderem einen Mietvertrag abzuschließen.
Und was wäre rechtlich weniger problematisch:
Wenn dieser Nachmieter einen Monat lang als „Besuch“ gilt oder
wenn er lediglich schon seine Möbel etc. in die Wohnung
bringt, dort aber nicht übernachtet/ sich alleine aufhält
etc.?
Was für einen Unterschied bezogen auf genau was soll das machen? Und ob jemand Besuch ist oder faktisch irgendwo einzieht, ist objektiv festzustellen und nicht danach, wie man es nennt.