WG: Strommahnung Jahre nach Auszug

Hallo!

Jemand wohnt in einer WG, ist auch beim Stromanbieter so angemeldet. Er zieht aus. Wird ebenfalls beim Stromanbieter - leider nur telefonisch - abgemeldet. Jahre später kommt die Mahnung. Interessanterweise geht diese an die neue Adresse, während die alten Mahnungen offensichtlich an die alte Adresse gingen, die ja gar nciht mehr stimmte. Muss gezahlt werden? Abmeldebestätigung der Gemeinde liegt selbstverständlich vor, der andere Mitbewohner bewohnt weiterhin die Wohnung.

schönen Gruß

Nyhr

Hallo Nyhr,

Muss gezahlt werden?

geht leider nichts Relevantes aus der Schilderung hervor. Weder wer verschuldet hat, noch welche zeit bis zu welcher Aktion vergangen ist.

Dass bei der Gemeinde abgemeldet wurde, hat nichts mit dem Strom zu tun, ebensowenig, dass der Mitbewohner noch dort lebt.

Wichtig ist nur, ob die Abmeldung beim Versorger ordentlich erfolgte und ob eventuell Verjährung eingetreten ist. „Jahre später“ ist da keine genaue Auskunft. Da müsste schon klarer geschildert werden.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

sorry - nun mit genaueren Angaben:

WG-Teilnehmer A und B stehen beide im Anschreiben des Stromlieferanten. Verbrauchsstelle läuft auf A, der ausgezogen ist. Auszug 2005 - mit mündlicher MItteilung. Die Schlussrechnung von 2006/07 kommt 2007 zur - alten - Wohnung, d.h. A erhält sie nicht. Heute nun zur neuen Adresse von A die Mahnung mit Zinsen.

Verjährung also nicht. Abmeldung beim Versorger nur mündlich. Also keine Chance?

Danke und beste Grüße

Nyhr

Also keine Chance?

Schwierig ja, chancenlos nein. Die telefonische Abmeldung hat durchaus Gültigkeit, kann aber vermutlich nicht bewiesen werden.

Der Auszug allerdings schon.

Die Rolle des verbleibenden Mieters ist hier etwas fraglich. Die Rechnungen kamen dort an aber wurden nicht weitergeleitet? Es hat nie jemand angemeldet, dass jetzt ein anderer Kunde - entweder der zurückbleibende Mieter oder ein neues WG-Mitglied - existiert?

Zumindest im Innenverhältnis zwischen den WG-Bewohnern könnte also ein Anspruch durchgesetzt werden. Demnach wäre es ratsam, die Rechnung zu bezahlen, aber eventuell vom Ex-Mitbewohner die entsprechende Summe zurückzufordern.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

erstmal vielen Dank für die Antwort!

Schwierig ja, chancenlos nein. Die telefonische Abmeldung hat
durchaus Gültigkeit, kann aber vermutlich nicht bewiesen
werden.

Es muss also nicht schriftlich gekündigt werden?

Zumindest im Innenverhältnis zwischen den WG-Bewohnern könnte
also ein Anspruch durchgesetzt werden. Demnach wäre es ratsam,
die Rechnung zu bezahlen, aber eventuell vom Ex-Mitbewohner
die entsprechende Summe zurückzufordern.

´
Alles klar. Nicht so ermutigend, weil der auch kein Geld hat, aber danke jedenfalls!

beste Grüße

Nyhr

Die gesetzliche Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren + das zuzurechnende Jahresende. Die Meldeamtliche Ummeldung reicht leider nicht , der „Gläubiger“ ist gesondert zu unterrichten. Leider / sorry.
([email protected]) / Vermieter in Wilhelmshaven - - Grüße!

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