WG und ALGII

Ich habe eine Frage:

Angenommen, ein Mr.X ist ALGII-Empfänger und momentan wohnunglos (ohne Wohnsitz, auch so gemeldet bei Einwohnermeldeamt). Nun möchte er in eine WG ziehen. Dort wird ihm ein Zimmer angeboten.
Die Größe der Wohnung ist, sagen wir mal, 104m². Sein Zimmer ist, angenommen 23m².

Da Mr.X als wohnungsloser keine Erfahrung mit solchen Dingen hat, ist er mit der Ausfüllung des Untermietvertrages total überfordert.

Die Hauptmieter sind zwei Freunde von Mr.X. Die sind was die Kosten angeht relativ relaxt. Sie sagen, was Mr.X vom Amt kriegt für das Zimmer, das nehmen sie. D.h. wenn er nur 180³ kriegen würde, dann würde es auch reichen.
Normalerweise würde sie allerdings 250€ warm nehmen.

Da die beiden Jungs auch keine Ahnung haben von der ganzen Sache, ist Mr.X total überfragt mit dem ganzen Kram und auf sich allein gestellt. Bloß bald ist Winter und Mr.X hat Angst, dass ich bei falscher Ausfüllung des Untermietvertrages die Arge am Ende NEIN zu seiner Kostenübernahme sagt und er im Kalten sitzt.

Die Wohnung ist wie gesagt, angenommen 104m² groß, hat beispielsweise 4 Zimmer + Bad + Küche.
Die zwei Hauptmieter, die da jetzt auch grade erst einziehen, wollen jeweils 250€ zahlen (Warmmiete laut Angebot für die ganze Wohnung ist, sagen wir mal, 750€) – wo für Mr.X auch noch mal 250€ bleiben würden.
Was schreibt Mr.X jetzt in den Untermietvertrag?

  1. Frage: Wer ist der Hauptmieter in dem U-Vertrag? Beide, oder nur einer? Mr.X zahlt ja die Miete an einen der beiden und nicht direkt an die Vermietung. Kann nur einer der Hauptmieter für Mr.X sein oder müssen es beide sein?
  2. Frage: Was trägt Mr.X in den Vertrag für eine Größe bei „Wohn- bzw. Zimmergröße“ ein? Die besagten 23m² von seinem Zimmer? Wenn ja, was ist mit Küche, Bad usw. – was Mr.X ja auch nutzt – fällt das in dem Vertrag komplett weg? Wirkt es nicht ein wenig komisch, wenn am Ende bei einer Größe von 23m² eine Miete von 250€ steht?
    Oder muss Mr.X dort einfach die 23m² seines Zimmers PLUS die Zimmergröße des Bads und der Küche eintragen?

Das ist alles so kompliziert.

Hallo,

deine Fragen berühren zweierlei Gebiete.
Einserseits allg. Mietrecht bez. Untermietvertrag, das andere Arbeits und Sozialamt.

Es könnte also sein, dass dein Beitrag verschoben wird, oder du aufgefordert wirst, den AlG 2 Teil im anderen Brett zu fragen.

Zum Mietrecht:

  1. Der Hauptmieter der Wohnung brauchen eine Untermieterlaubnis vom Vermieter! Sonst ist das unerlaubte Gebrauchüberlassung an Dritte http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html

Sind beide Hauptmieter, muss man mit beiden den Untermietvertrag machen.

  1. Den Untermietvertrag kann man gestalten wie man will. Das kann man auch formlos machen. Ansonsten gibt es Muster für Formularmietverträge zum Herunterladen im Netz:
    http://ecosia.org/search.php?q=untermietvertrag

  2. Es ist ratsam, wenn im MV genau steht, welches Zimmer vermietet wurde, wie groß das ist, welche Gemeinschaftsräume mitgenutzt werden können und wie hoch die Nebenkosten sind.
    Diese können einzeln aufgeschlüsselt werden, oder auch als
    Nebenkostenpauschale vereinbart werden.
    Pauschalen sind evtl. einfacher, da dann keine NK-Abrechnung gemacht werden muss. Das kann man einzeln vereinbaren. Z. B. Strom jeder 1/3. Heizkosten nach Heizkostenverordnung (ist dann aber viel Aufwand für die Untervermieter)
    Auch wenn Einrichtung, wie z. B. Waschmaschine, Küche und Inventar mitbenutzt wird, oder das Zimmer voll möbliert ist. gehört das eigentlich in den MV mit rein. Ist aber nicht zwingend wegen der Vertragsfreieheit.

Zum Sozialrecht mal das Wichtigste:
Da wird es komplizierter und da gibt es durchaus legale Gestaltungsmöglichkeiten, die für den AlG 2 Empfänger positiv sind.
Zunächst sollte beim Amt nachgefragt werden, wie hoch die angemessene Miete ist, am besten incl. NK und Heizkosten. Wird diese Miete überschritten, bezahlt das Amt nur den Anteil der angemessenen Miete.

Ansonsten hast du Post von mir!

Der Hinweis dass „mit beiden Mietvertag gemscht werden muss“, ziehe ich mal zürück, denn da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.
Da es dann eine GbR ist, sind die wohl beide vertretungsberechtigt und können auch für den anderen mit unterschreiben.

Bin mir da gerade nicht ganz sicher und müsste nachlesen.
Schaden tut es jedenfalls nicht, wenn als Vermieter alle Hauptmieter angegeben sind.

Hallo,
habe eine Frage:

Zunächst sollte beim Amt nachgefragt werden, wie hoch die angemessene Miete ist, am besten incl. NK und Heizkosten. Wird diese Miete überschritten, bezahlt das Amt nur den Anteil der angemessenen Miete.:

Wenn ein ALGII Empfänger umziehen möchte, muss er dann nicht VORHER fragen, damit er auch alle Kosten ersetzt bekommt? Also ich meine nicht allgemein nach: na, wie teuer darf es sein… sondern: wird diese Wohnung finanziert oder nicht?

und OT

Ansonsten hast du Post von mir!:

Finde ich persönlich nicht gut in einem Forum, in dem viele auch Außenstehende nachschlagen, wenn sie ein Problem haben.
Fragen werden hier ja eher nicht per PN beantwortet. Dann hat nämlich keiner der Experten, die es ja hier zuhauf gibt, Möglichkeit zu reagieren…
Leute, die sich schlau machen möchten, lesen eine für sie interessante Frage… warten auf die Antwort und lesen dann: du hast Post.
Das war aber nur meine persönliche Meinung dazu.

Gruß
Shannon

Hallo Shannon,

da habe auch ich eine Frage:

Wenn ein ALGII Empfänger umziehen möchte, muss er dann nicht
VORHER fragen, damit er auch alle Kosten ersetzt bekommt? Also
ich meine nicht allgemein nach: na, wie teuer darf es sein…
sondern: wird diese Wohnung finanziert oder nicht?

woher zieht ein Wohnungsloser hin um?

Gruß, Karin

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Hallo,

Wenn ein ALGII Empfänger umziehen möchte, muss er dann nicht
VORHER fragen, damit er auch alle Kosten ersetzt bekommt? Also
ich meine nicht allgemein nach: na, wie teuer darf es sein…
sondern: wird diese Wohnung finanziert oder nicht?

müssen muss er nicht. Noch sind auch „Hartzer“ so frei, dass sie umziehen dürfen wie sie lustig sind.
Wenn sie aber die komplette Miete wollen, sollten sie das tun. Warum steht oben.
Also daher. Wenn er umzieht ja, aber nicht, wenn er vorher wohnungslos ist. Dann genügt zu wissen, wie teuer die Wohnung sein darf um zu verhindern, dass das Amt nur einen Teil der Mietaufwendungen bezahlt.

Ansonsten hast du Post von mir!:

Finde ich persönlich nicht gut in einem Forum, in dem viele
auch Außenstehende nachschlagen, wenn sie ein Problem haben.
Fragen werden hier ja eher nicht per PN beantwortet. Dann hat
nämlich keiner der Experten, die es ja hier zuhauf gibt,
Möglichkeit zu reagieren…

Dieses Anliegen verstehe ich und ich gebe dir auch grundsätzlich recht.

Aber da ist immer das Problem mit den Interpretationen und das, was man in Äußerungen hineininterpretiert :wink:

Zudem bin ich nicht verpflichtet hier mein Wissen zum Besten zu geben. Zudem sind mir diese Fragen einfach zu viel gewesen, das alles datailliert zu schreiben evtl. und zig mal nachzufragen.
Weiterhin wurden hier 2 Themen Mietrecht und Sozialrecht gemischt. Somit musste ich evtl. damit rechnen, dass der Beitrag u.U gelöscht wird und der Fragesteller sein Anliegen erneut aufgeteilt nach Themen in den richtigen Brettern stellen soll. Dann wäre die Arbeit umsonst gewesen und es es hätte auch niemand einen Nutzen davon gehabt.

Und dass derjenige Post hat, bedeutet nicht!!, dass ich ihm zur Sache etwas sage und unterlaubte Rechtsberatung gemacht habe.

Es kann nämlich auch sein, dass ich ihm schrieb, dass er die
Frage zu Alg2 vielleicht doch lieber etwas umformuliert und im richtigen Brett stellt, weil dort die Chance größer ist, dass er auf diese Fragen gute Antworten erhält.
Weil sich nicht jeder Experte für das SGB auch im Mietrecht tummelt.

Leute, die sich schlau machen möchten, lesen eine für sie
interessante Frage… warten auf die Antwort und lesen dann:
du hast Post.
Das war aber nur meine persönliche Meinung dazu.

Wie gesagt, ich bin da gar nicht weit weg von dir.

Manchmal sind mir aber Fragen schlicht zu umfangreich.

Mann muss nicht fragen ob die Wohnung finanziert wird!

Die Kosten der Unterkunft (KdU) müssen selbstverständlich übernommen werden, wenn man Anspruch auf AlG 2 hat.

Es müssen aber nur die als angemessen geltenden KdU übernommen werden.

Wäre ja noch schöner, wenn man auch noch fragen müsste, ob der Sozialstaat einem überhaupt eine Wohnung bezahlt.
Schlimm genug, dass es in einem Land wie der BRD Obdachlose, Straßenkinder und Analphabeten gibt.

Hallo,

ich hätte nicht gedacht, dass das ein Unterschied ist.
Ob also jemand umzieht und sich vorher praktisch die Genehmigung der ARGE holen muss, damit die Kosten übernommen werden oder ob dieser jemand vorher wohnungslos war, d.h. nicht umzieht, sondern einzieht.

Gruß
Shannon