WG und Energierechnungen

Hallo Ihr Schlauen,

grad haben wir über diese Möglichkeit gesprochen und sind uns nicht einig geworden.

Angenommen, 2009 wohnen Anja, Peter und Lisa in einer WG. Den Energieliefervertag mit den Stadtwerken hat Anja unterschrieben, es stehen aber alle drei drin. Im November wird der Vertrag gekündigt, die WG aufgelöst.
Im Januar 2010 wird die Abschlussrechnung erstellt und an Lisa geschickt. Anja bekommt nichts.
Als Lisa nicht zahlt, gehen Mahnungen an sie, und nur an sie.
Erst im September 2012 wird versucht, Anja zu erreichen. Gelingt nicht gleich, aber man findet sie trotzdem.
Inzwischen sind 1/3 der Rechnung Mahngebühren und Co.

Da irgendwo im Gesetz stehen würde, dass bei einer WG alle zuständig für die Bezahlung sind, sieht sich das Energieunternehmen im Recht.
ABER: Anja nicht.
Nicht mal wegen der zugrunde liegenden Rechnung. Aber wegen der aufgelaufenen Mahngebühren. Man unterstellt doch einfach, dass Anja, hätte sie davon gewußt, auch nicht gezahlt hätte.

Was meint ihr dazu? Hätte Anja eine Möglichkeit, zumindest die Mahngebühren nicht zahlen zu müssen? Oder sogar nix, zu lange her?

Ich wäre euch für eure Meinung sehr dankbar und wünsche einen schönen Abend.
LG BB

Hallo,

meines Erachtens haften die drei gesamtschuldnerisch. Und das bedeutet, dass jeder einzelne in Höhe des Gesamtbetrages in Anspruch genommen werden kann.

Sollte die Forderung tituliert werden, werden die Kosten auf Antrag des Energieunternehmens der Restforderung hinzugefügt. Dieser Gesamtbetrag kann dann auch bei jedem einzelnen vollstreckt werden.

Sollte jemand damit nicht einverstanden sein, bliebe wohl nur die Klage.

Gruss, hemba

Hallo Hemba,

erstmal Dankeschön für deine Meinung.

meines Erachtens haften die drei gesamtschuldnerisch. Und das
bedeutet, dass jeder einzelne in Höhe des Gesamtbetrages in
Anspruch genommen werden kann.

Nur was wäre dann, wenn die Stadtwerke erst 2,5 Jahre lang nur Mahnungen an Lisa schicken, nie was von dieser hören und erst nach dieser Zeit auf die Idee kommen, Anja anzuschreiben?
Gehört es nicht auch zu den Pflichten, die Rechnung an alle zu schicken? Erst als es eng wird, kommt man drauf und Peter hat bis heut noch immer nichts gehört?

Wenn ich dies lese: http://bloggerunited.de/wg-mietrecht-problem-wer-haf…
hatte jeder von den dreien einen eigenen Mietvertrag und wäre damit nur für seinen Teil schuldig.

Sicher nicht einfach aber wie dann`?

LG BB