WG - Untermiete und Mietnebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

durch einen Umzug in eine andere Wohnung haben sich bei mir akkut ein paar Fragen aufgetan bei denen Ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt.

Untermieter U hat in der Wohnung von Mieter M ein Zimmer gemietet (also quasi eine WG mit einem Hauptmieter und einem Untermieter). Für dieses Zimmer wird neben den kalten Kosten monatlich eine Nebenkostenpauschale von 90€ geleistet.
Der Mieter M bezahlt monatlich eine NK-Pauschale von 130€ an den Hauseigentümer. Die höheren mtl. Nebenkosten von U wurden damit begründet dass M eine Küche eingebaut hat und diese anteilig in die Nebenkosten einfließen lässt.
Ist dies rechtens und so durchführbar? Nebenkosten dürfen doch eigentlich nicht zu einem „Profit“ von M führen, oder? Müsste die Küche dann nicht unter einer erhöhten Kaltmiete laufen?

Nach Auszug aus der Wohnung hat Untermieter U leider verdusselt die Zählerstände der Heizung (Zentralheizung und so Röhrchen an jedem Heizkörper der Wohnung) abzulesen. Der Rest wurde allerdings abgelesen und der Mieter M hat U versprochen die Heizung schnellstmöglich abzulesen und zu zuschicken.
Dies jetzt aber schon mehr als 14 Tage her und M rettet sich in immer wieder neue Ausflüchte weswegen er dies nicht tun kann.

Wie sieht dass jetzt mit der Nebenkostenabrechnung, und ggf. Nachzahlungen, aus?
Der Untermieter U kann auf eine richtige Nebenkostenabrechnung bestehen in der auch alle Posten aufgeschlüsselt stehen müssen, oder?

Da U frühzeitig aus dem Mietverhältnis raus ist (durch Findung eines Nachuntermieters - der Mietvertrag von U läuft noch bis Anfang Dez.) müsste U aber auch keine Nebenkosten seit Einzug des Nachmieters mehr übernehmen, richtig?

Was kann man denn in Bezug auf die Ablesung der Heizung machen? Eine Ablesung durch die Stadtwerke wäre unverhältnismäßig teuer und Mieter M zeigt sich auch sehr unkooperativ. Selbst hinfahren wäre für U sehr umstädnlich und teuer (Entfernung: 400km einfach).

Das müssten soweit die wesentlichen Bestandteile sein und ich hoffe mal dass ich soweit alles verständlich rübergebracht habe. Hoffentlich könnt Ihr mir die Fragen die sich auftun beantworten.

im vorraus schonmal ein dickes dankeschön
Gorma

Untermieter U hat in der Wohnung von Mieter M ein Zimmer
gemietet (also quasi eine WG mit einem Hauptmieter und einem
Untermieter). Für dieses Zimmer wird neben den kalten Kosten
monatlich eine Nebenkostenpauschale von 90€ geleistet.
Der Mieter M bezahlt monatlich eine NK-Pauschale von 130€ an
den Hauseigentümer. Die höheren mtl. Nebenkosten von U wurden
damit begründet dass M eine Küche eingebaut hat und diese
anteilig in die Nebenkosten einfließen lässt.
Müsste die Küche dann nicht unter einer erhöhten Kaltmiete laufen?

genau so ist es , dass sind „Nutzungskosten“ , die in die Kaltmiete gehören. Vertraglich geregelt ? Wenn ja, Pech gehabt, wenn nein, auf die Abrechnung der Nebenkosten warten und dann den Anteil zurück fordern.

Wie sieht dass jetzt mit der Nebenkostenabrechnung, und ggf.
Nachzahlungen, aus?
Der Untermieter U kann auf eine richtige Nebenkostenabrechnung
bestehen in der auch alle Posten aufgeschlüsselt stehen
müssen, oder?

ja (ob Du die allerdings bekommst ? Ich halte das für zweifelhaft)

Da U frühzeitig aus dem Mietverhältnis raus ist (durch Findung
eines Nachuntermieters - der Mietvertrag von U läuft noch bis
Anfang Dez.) müsste U aber auch keine Nebenkosten seit Einzug
des Nachmieters mehr übernehmen, richtig?

logisch, die sind m.e. sowieso überhöht.

Was kann man denn in Bezug auf die Ablesung der Heizung
machen? Eine Ablesung durch die Stadtwerke wäre
unverhältnismäßig teuer und Mieter M zeigt sich auch sehr
unkooperativ. Selbst hinfahren wäre für U sehr umstädnlich und
teuer (Entfernung: 400km einfach).

Die „Zwischenablesung“ kostet richtig Geld, nicht zu emfehlen, zudem
müßtest Du diese Kosten tragen…

Von meiner Seite : da hast Du Lehrgeld bezahlt, in Zukunft besser aufpassen.

Hallo Omega-Computers,

danke für Deine Antwort.

Die Nebenkosten sind nicht vertraglich geregelt. Im Mietvertrag steht nur

  1. Kaltmiete
  2. Nebenkosten (hier 90€)
  3. Mietzins komplett
    Aufgeschlüsselt wurde in diesem Falle nichts.

Kann Untermieter U OHNE Nebenkostenabrechnung nicht einfach die gezahlten Nebenkosten zurückfordern?

Die Zwischenablesung schlägt mit 45€ rein. Jetzt müsste sich U nur überlegen ob sich das rentiert oder man noch auf die Daten vom Mieter hofft.

Danke für deine HIlfe
Gorma