WG-Untermiete

Liebe/-r Experte/-in,

bei uns steht eine WG-Gründung bevor. Ist es mir möglich
als Hauptmieter eine Warmmiete mit
Betriebskostenpauschale zu verlangen (3er WG, also für
die anderen 2 Zimmer), die insgesamt höher liegt, also
die gesamte Warmmiete?

Sagen wir z.B. 50€ mehr als berechnet für Aufwand etc.

Zweite Frage: In welcher Form kann ich mich absichern,
dass die Miete von meinen Untermietern gezahlt wird?
Monatliche Vorrauszahlung. Soweit ich weiß, haften alle
WG-Mitglieder, wenn sie als Hauptmieter auftreten
gesamtschuldnerisch… Also wäre es ja fast egal für
mich.

Danke!
(…)

Hallo!

Also erste Voraussetzung ist natürlich, dass der Vermieter der Wohnung der Untervermietung zustimmt. Und dann ist es so, dass Sie diese Wohnung bzgl. der Kaltmiete grds. zu dem Preis vermieten können, der Ihnen angemessen erscheint. Nicht möglich ist hingegen dies über die „Warmmiete“ zu machen, da die Warmmiete sich aus Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorausszahlung zusammensetzt. An den Nebenkosten kann man aber nichts tricksen: Vielmehr muss der Vermieter (also Sie, da Sie ja gegenüber den Untermietern der Vermieter sind), 1 mal jährlich eine Nebenkostenabrechnung für die Untermieter aufstellen. Grundlage für diese NK-Abrechnung wird die NK-Rechnung sein, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten - und keine höhere, da sie höhere Kosten ja nicht belegen können. Daher können Sie höchstens die Kaltmiete erhöhen. Übrigens hat die Untermiete den Nachteil, dass Sie diese NK-Abrechnungen auch tatsächlich schriftlich erstellen müssen. Tun Sie das nicht, müssen die Untermieter gar keine Nebenkosten bezahlen und haben sogar einen Anspruch auf Rückzahlung der NK-Vorausszahlungen gegen Sie!
Im Fall der Untermiete haften Sie alleine, also keine Gesamtschuld; diese gilt nur, wenn alle als Hauptmieter eingetragen werden.
Sollten Sie sich für das Modell der Untervermietung entscheiden, so untervermieten Sie ja jeweils ein Zimmer, sodass auch ggü. ihren Untermietern keine Gesamtschuld entsteht. Absichern können Sie sich daher nur, indem Sie vertrauenswürdige Untermieter suchen oder bspw. eine selbstschuldnerische Bürgschaft fordern.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

Viele Grüße!

Hallo (…), -mein Rat ist, generell ALLE WG-Mieter als Mieter im Mietvertrag erfassen lassen, nur dann sind sind gesamtschuldnerisch „dran“. Ist nur eine Person Hauptmieter und die anderen beim „Hauptmieter-der ja den Vertrag unterschrieben hat“ Untermieter, ist der Hauptmieter bei event.Schulden der sogenannte Dumme und voll für die Schuldner mit dran.
Da muß man sehr sher aufpassen, eine WG würde ich in der heutigen Zeit, egal wie gut man sich mit Kumpels etc.versteht, NIE mehr eingehen. EIner von Vielen ist immer ein Quertreiber!! Ich bin 25 Jahre in dieser Branche tätig und kann das 100%ig versichern! MfG Waldi 64

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Rechtliche ist es Ihnen nicht möglich mehr Kosten bei der Untervermietung zu verlangen, als es Ihr eigentlicher Hauptmietvertrag vorsieht.

Sie können die Vorauskosten für die Nebenkosten jedoch dahingehend höher ansetzen, als das Sie in Vorseherischer Absicht erkennen können, dass Ihre WG Mitbewohner mehr Kosten verursachen, weil zum Beispiel eine WG Mitglied 2 x am Tag badet statt duscht.

Richtig ist, dass alle die Mieter gesamtschuldnerisch haften, die auch im Hauptmietvertrag als Vertragspartei benannt sind. Treten Sie als alleiniger Hauptmieter auf und Sie vermieten dann unter und der Hauptmietvertrag wird in dieser Vertragsangelegenheit nicht geändert oder ergänzt, dann haften ausschließlich Sie ganz allein.

Daher können wir Ihnen nur raten, lassen Sie sich die Untervermietung von Ihrem Vermieter schriftlich zustimmen und tragen Sie dort alle Untermieter als Mietpartei ein, so haften alle genannten Mietparteien auch gesamtschuldnerisch.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Exklusiv Haus

Hallo (…)! Also die Betriebskosten müssen ja am Ende eines jeden Jahres aufgelistet werden und Originalbelege zur Abrechnung beigefügt werden. Wenn Du meinst Du hast einen Mehraufwand für Material, dann musst Du das belegen, kannst aber nicht sagen, pauschal 20 €…weil das Original (als Kopie) immer für jeden Mieter beigefügt werden muss…Was den Mietvertrag angeht, bist Du verantwortlich, wenn DU den Mietvertrag abschliesst und Untermietverträge schliesst, dann lioegt das Risiko bei Dir. Zahlen Deine Mitbewohner nicht, musst DU an den Eigentümer in jedem Fall zahlen, anders als wenn jeder einen eigenen Vertrag hat, sofern der Vermieter (Besitzer) das zulässt. Sicher Dich doch mi einer Kaution ab von max. jedoch drei Kaltmieten, dann bist Du auf der sicheren Seite…
LG Tina

Hallo (…),

wenn Du als Hauptmieter auftrittst, hast Du grundsätzlich eine Vertragsfreiheit wie der Vermieter, allerdings nur in dem Rahmen, wie es Dein Mietvertrag mit dem Vermieter zulässt. Ein Warm-Mietvertrag kann also eine Betriebskostenpauschale beinhalten, die höher liegt als sein Anteil (z.B. 1/3 der Nebenkosten). Im Unter-Mietvertrag dürfen dann folgerichtig keine Nebenkosten aufgeführt sein, die abgerechnet werden.
Dem entsprechend trägst Du auch das Risiko der Nebenkosten-Nachzahlungen, des Leerstandes und anderer Forderungen des Vermieters (Schäden, Reparaturen, Renovierung etc.)
Eine Absicherung gegen Zahlungsausfälle entspricht der des Vermieters (Kaution, Sonderkündigungrecht, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung etc.)
Ich hoffe, dass Dir dies weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig S.

Guten Tag,

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne seit 1,5 jahre zur untermiete. Mein Vermieter ist auch Eigentümer und wohnt im selben Haus. Im Mietvertrag haben wir die Nebenkosten mit ca 80 Euro festgehalten. Ich beziehe Hartz 4 und nun Verlangt das Amt eine Jahresabrechnung von mir.
Hab kein eigenen Mietzähler.
Meine Frage ist:
Soll der Vermieter mir eine NK Jahresabrechnung herstellen? oder in den Foren habe ich gelesen das man den Pauschalbetrag nehmen kann. Was ist vor und nachteil?
Das problem ist wie soll man die nebenkosten auf mich also auf eine Person berechnen? Im Haus leben inklusive mir 5 Personen.
Alle kosten zusammen rechnen und dann durch 5 teilen?
Würde mich auf eine baldige antwort sehr freuen. Danke!