Hallo,
In einer Privat genutzten Wohnung (zur Miete) wurde eine WG gegründet
(3 Personen): 1 Hauptmieter und 2 Untermieter. Beide Untermieter sind
zum gleichen Termin eingezogen. Leider wurde kein Vertrag in
schriftlicher Form ausgefertigt; gezwungenermaßen in mündlicher Form.
Nun ist aber Untermieter A zum Ende des Monats ausgezogen (wie mit
Hauptmieter vereinbart, allerdings ohne festen Termin) aber ohne dass
Hauptmieter davon wusste oder mitbekommen hat.
Untermieter A hat auch noch keine Miete für den letzten Monat
bezahlt.
Hat der Hauptmieter irgendeinen rechtlichen Anspruch auf diese
Forderung?
(§550 BGB sagt doch, dass ein Mietvertrag nicht gezwungenermaßen der
schriftlichen Form unterliegen muss?!)
Was sind ggf. die weiteren Schritte?
Nicht konkret fragen OWT
vorallem sollte ‚peter‘ nicht nerven…
… und wenigstens einmal was konstruktives beisteuern!
Hallo,
hab leider nicht verstanden!!
Wäre sehr hilfdreich wenn mir jemanden ein Tipp geben könte?!
Vielen Dank.