WG-Vermeitung Fragen, Parkplatz und Mindestzeit

Hallo!
Wenn ich ein Haus als WG vermiete -
Muß ich da private Parkplätze zur Verfügung stellen oder zählt das wie andere Festvermietungen?
Wie lange muß ich jeweils mindestens die Mietverträge abschließen?

Für Eure Hilfe im voraus recht herzlichen Dank.

Hallo!

Eigentlich braucht sich der Vermieter darüber gar keinen Kopf machen.
Entweder das Haus hat Stellplätze weil es einmal bei Baugenehmigung verlangt wurde oder eben nicht.

Aber ich höre hier im Hintergrund heraus, es geht womöglich gar nicht um „normale“ Vermietung, sondern eher um so etwas wie Beherbergungsbetrieb (Ferienwohnungen, Hostel…)
Oder wieso fragt man (scheinheilig) nach Mindestmietzeiten ?

Für letzteres wäre ja eine Genehmigung (Nutzungsänderung) erforderlich und da würde das Thema Stellplätze auftauchen !

Mfg
duck313

Tach,

was soll das genau bedeuten?

Willst du das Haus in mehrere, möblierte Zimmer aufteilen, dazu Gemeinschaftsräume deklarieren und mit jedem Bewohner einen einzelnen Vertrag machen?

Die für dich geltenden Regeln zu Parkplätzen findest du zuerst in der Bauordnung des Bundeslandes. In NRW gilt: Wer die Nutzung wesentlich ändert (wäre bei dir wohl der Fall), für den gelten die selben Regelnwie bei einem Neubau.

Die Regeln der Bauordnung werden - zumindest in NRW - durch eine Verwaltungsvorschrift präzisiert, dazu gibt es dann noch eine Anlage.
Und in NRW würde bei Wohnheimen gelten, dass man einen Stellplatz für 2-5 Wohnplätze vorhalten muss - als Richtwert.

Frag einfach beim zuständigen Bauamt nach, ist ja sowieso nötig, wenn aus einem Wohnhaus ein Wohnheim werden soll.

Es gibt auch Regelungen fuer eine einzelne Stadt, also von Fall zu Fall pruefen

Absolut richtig - und werden dann gerne Ablasszahlungen verlangt, bei denen Leo X. neidisch geworden wäre!