Tach,
was soll das genau bedeuten?
Willst du das Haus in mehrere, möblierte Zimmer aufteilen, dazu Gemeinschaftsräume deklarieren und mit jedem Bewohner einen einzelnen Vertrag machen?
Die für dich geltenden Regeln zu Parkplätzen findest du zuerst in der Bauordnung des Bundeslandes. In NRW gilt: Wer die Nutzung wesentlich ändert (wäre bei dir wohl der Fall), für den gelten die selben Regelnwie bei einem Neubau.
Die Regeln der Bauordnung werden - zumindest in NRW - durch eine Verwaltungsvorschrift präzisiert, dazu gibt es dann noch eine Anlage.
Und in NRW würde bei Wohnheimen gelten, dass man einen Stellplatz für 2-5 Wohnplätze vorhalten muss - als Richtwert.
Frag einfach beim zuständigen Bauamt nach, ist ja sowieso nötig, wenn aus einem Wohnhaus ein Wohnheim werden soll.