WG Verwaltung in Form einer Unternehmung?

Hallo liebe Community,

ich bin gerade dabei mit einem Freund eine 2er WG zu gründen (Wohnung ist schon vorhanden).
Hier kam mie eine Idee zur -ich sage mal- „Bewirtschaftung“ der Wohnung, etc.

Wäre es nicht möglich eine Unternehmung zu gründen( deren einzige Eigner wir wären), welche zur Aufgabe hätte, die WG zu verwalten/bewirtschfaten. Hierunter verstehe ich das Anschaffen von „Büroartikeln“, Zahlen der Miete, Kauf von Nachrungsmitteln, Verwaltung der Finazen etc.
Der Gedanke dahinter ist Folgender: Da wir nicht als Privatpersonen agieren, sodern in form einer Unternehmung, könnte man durch Abschreibungen, etc. Geld sparen und sobald die WG aufgelöst wird, den Verkauf (gemeinsam angeschaffter Gegenstände)erleichtern.

Ist das pure Utopie oder ist das Durchführbar?
Ich selbst hatte schon meine Zweifel bezüglich der Rechtsform…da kam mir die Idee, dass man das auch als eine Art Verein gestalten könnte. Einer art WG-Community-Verein o.ä.

Danke für eure Antworten!
MfG Volker

Volker,

das ist pures Verschiebn von Geld aus der linken Tasche in die rechte und bringt nichts außer Papierkram und Streit.

LG

ES

Hallo Volker,

ein Unternehmen ist unter anderem durch das
„erwerbswirtschaftliche Prinzip“ gekennzeichnet.
Dieses fehlt bei deiner Idee, darum denke ich dürfte es mit dem Unternehmen nichts werden.

Mit den Regelungen bezüglich Verein kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß
Matthias

Hallo Volker,
eingangs mein Hinweis, ich bin nicht Jurist und verweise immer auf die Einholung juristischen Rates, den es (z.B. beim Amtsgericht oder Finanzamt zu Fragen, welche die Steuergesetze tangieren) punktuell auch kostenlos gibt.
Deinen Ausführungen entnehme ich, dass ihr steuerlich Betriebsausgaben geltend machen wollt.
Hinweis, lest mal §2 Abs.1 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes, dort steht „gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen“. Ich sehe bei euch diese nachhaltige Erzielung von Einnahmen nicht. Eure eigene Mietzahlung ist ja keine Einnahme im unternehmerischen Sinn. Ich vermute das Finanzamt wird wohl eure Abrechnung von Betriebsausgaben nicht anerkennen. Ein Verein löst dieses Problem auch nicht.
Tut mir leid für euch, aber so sehe ich es.
M.Bl.

Du solltest zunächst mal mit deinem Vermieter reden ob du überhaupt „untervermieten“ darfst. Was willst du bei deiner Unternehmung denn überhaupt abschreiben? Das wären meine Gegenfragen.

Hallo

Ein Unternehmen wird gegründet um Gewinn zu machen, somit wirst du Ärger mit dem Finanzamt bekommen.
Außerdem:
Selbstständige müssen selbst für ihre Sozialversicherung sorgen. Sie sind also selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig bei einer Sozialversicherungskasse anzumelden. Sie müssen auch selbst Ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Erst dann haben Sie Anspruch auf Unterstützungen der Sozialversicherung, wenn etwas passiert.
Dann kommt noch welche Unternehmensform?
Und denk dran wenn 2 Personen ein Unternehmen führen steh jeder für den anderen grad.

Hallo,

die Idee ist so alt, wie sie schlecht und undurchführbar ist. Jede „Unternehmung“ (und auch gerade die, die konkret Steuervorteile nutzen will) hat den Grundsatz der „Gewinnerzielungsabsicht“ zu erfüllen. Und da ist diese ‚Idee‘ schon am Ende…

Schöne Grüße

Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU

Hallo Volker,
ich habe in meiner Studienzeit auch eine WG gegründet und das an sich war schon eine tolle Erfahrung. Deine Idee, die WG als eine „Unternehmung“ zu gründen, finde ich toll. Leider bin ich auf dem juristischen Gebiet nicht zu Hause und ich wünsche Dir, dass Dir eine Person aus der Community weiterhelfen kann.

Viel Erfolg!

Sorry, dabei kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Wäre es nicht möglich eine Unternehmung zu gründen( deren
einzige Eigner wir wären), welche zur Aufgabe hätte, die WG zu
verwalten/bewirtschfaten. Hierunter verstehe ich das
Anschaffen von „Büroartikeln“, Zahlen der Miete, Kauf von
Nachrungsmitteln, Verwaltung der Finazen etc.

Der Gedanke dahinter ist Folgender: Da wir nicht als
Privatpersonen agieren, sodern in form einer Unternehmung,
könnte man durch Abschreibungen, etc. Geld sparen und sobald
die WG aufgelöst wird, den Verkauf (gemeinsam angeschaffter
Gegenstände)erleichtern.

Ist das pure Utopie oder ist das Durchführbar?

Ich selbst hatte schon meine Zweifel bezüglich der
Rechtsform…da kam mir die Idee, dass man das auch als eine
Art Verein gestalten könnte. Einer art WG-Community-Verein
o.ä.

Das ist eine Utopie, keine Chance das ganze dem Finanzamt als Geschäftsidee klar zu machen. Realistischer wäre es, wenn es mehrere Eigentumswohnungen wären, die man natürlich auf den Namen des Vereins/Gesellschaft führen müsste. Aber selbst da sehe ich Schwierigkeiten die Kosten, die Privatkosten bleiben (Miete, Nahrungsmittel, Putzartikel usw., abzusetzen. Das sind „Kosten der privaten Lebensführung“ und das ganze hat keinen Bestand.

Hallo,

sorry, hatte die Anfrage nicht ganz ernst genommen. nachdem ich mehrmals drüber gefallen bin, hab ich mich dann gefragt: warum eigentlich. Meine Antworten:

  1. Ich kenne/kannte ca. 50 WGs, auhc mit einigen BLW-Studenten dabei. Von denen hat das keiner gemacht. Das ist oft ein Hinweis, dass die Idee nicht tut …
  2. Unternehmen brauchen immer eine sog. „Gewinnerzielungsabsicht“. Die sollte auch einem externen Dritten, z.B. dem Finanzamt, vermittelbar sein
  3. Die Verwaltung die Ihr da aufbaut kostet einen Haufen Geld und (vor allem Eure-) Zeit. Überlegt mal, was Ihr da investieren müßt, bis so eine „WG. Inc.“ formal steht. Da kann man viel für Putzen, oder einkaufen und das ändert sich nicht - sprich, die Arbeit, die Ihr sowieso machen müßt, wird durch die WG-Firma ja nicht weniger.
  4. „Abschreibungen“: Das trifft der triviale wie wahre Spruch: Abschreibungen müssen (vorher) verdient werden. Das, was Ihr ggfs. verdient (1* einkaufen gehen: 10 Eur?!) muß dokumentiert, in Rechnung gestellt, verbucht, bezahlt, vereinnahmt, dies nochmals verbucht, versteuert und am Jahresende mit einem Abschluß versehen werden …
  5. Ferner müßtet Ihr Euren „Geschäftsbetrieb“ organisieren und auch umsetzen: Wenn also jeder 5* im Monat einkauft und der Eine war schon, der Kühlschrank ist aber leer und B nicht greifbar: geht A dann ein Sechstes mal? Wird das dann noch bezahlt? Muß B dann eine Ausgleichszahlung leisten? Und ist Einkaufen genausoviel wert wie Bad putzen? …

Ich hoffe, das reicht fürs Erste zum Abschrecken!?

Hallo,

bin leider etwas spät, aber trotzdem:

Die „Verwaltung eigenen Vermögens“ ist nach der Gewerbeordnung kein Gewerbe. Also kann man eigentlich dafür kein Gewerbe anmelden. Zumindest nicht für die Verwaltung nur einer WG. Wie das steuerlich aussieht, dafür gibt es Steuerberater oder Steuerexperten.

Das dürfte also so nicht funktionieren.

Gruß
Harald