Wg. Wandschrank unbegehbare Steckdose - Erlaubt?!

Hallo liebe www Gemeinde,

wir haben in unserer Wohnung leider einen festinstallierten Wandschrank im Wohnzimmer, an der Dachschräge. Das ding ist 3.80m breit mal 2.20 hoch…

Wir haben uns drauf eingelassen, weil die Vermieter ein älteres Ehepaar ist, und deren MUTTER den schon einbauen hat lassen, und die wollen den ziemlich stark drinbehalten. Wir nahmens in kauf, aber Tag für Tag geht uns der ehrlichgesagt mehr auf den Senkel. Nun überlege ich, wie man die Vermieter am besten davon überzeugen kann, das Ding rauszumachen, denn eine einfache Bitte hat nicht gereicht. Dahinter ist halt noch ein knapper Meter Luft (Der schrank selbst hat schon 60 CM tiefe) und dann erst die Schräge, aber nicht wirklich gut gedämmt, geschweige sauber (der schrank hat ein loch bei dem man durchschauen kann…

ZUM THEMA:

Durch diese Loch ist eine Steckdosenleiste befestigt, da hinter dem Wandschrank die Steckdose ist, und die haben das (beim einbau? Keine ahnung) Kabel da durchgemacht. Jetzt denke ich mir, allein sicherheitstechnisch, wäre es doch ein Argument, da ich mir nicht vorstellen kann (Kurzschluss o.ä.) Das Hausratsversicherungen o.ä. Institutionen es gern sehen, dass eine Steckdose für den Vermieter unerreichbar ist. Denn wenn das jemals zu nem Brand kommen WÜRDE da drin, wär das haus definitiv platt, da man keine Chance hat, auf die Schnelle durch das Mordsteil zu kommen…

Bitte um Antworten, ob es denn gegen i-welche Regeln verstösst, würde mir helfen zu argumentieren.
Ganz vielen Dank im Vorraus!

P.S.: An alle die jetzt wieder schreiben „hätteste halt vorm einzug überlegt“ Hab ich nicht. sry.

Hallo!

Aus Sicherheitsgründen spricht da aus meiner Sicht nichts dagegen. Zwar sollen Installationen(genauer Verteilerdosen und Steckverbindungen) zugänglich sein,was hier erschwert bis unmöglich wäre(ohne Zerlegung oder Raustrennen der Rückwand).

Aber im Fehlerfall kann man jederzeit am Sicherungskasten alles oder auch nur den Stromkreis hinter dem Schrank abschalten.
Das ist weder ungewöhnlich noch bedenklich. Es gibt genug fest installierte Geräte,die nur so abgeschaltet werden können(alle Großgeräte ohne Steckverbindung).
Also die Versicherung wird hier nicht als Argument helfen,den ungeliebten Schrank loszuwerden. Man hat sich darauf eingelassen,da muss man eben verhandeln mit den Vermietern und z.B. vorschlagen,ihn fachgerecht zu zerlegen und zerlegt einzulagern.

MfG
duck313