Hallo,
ich habe innerhalb von 6 wo 2x morgens einen feueralarm ausgelöst gehabt von meinem mitbewohner weil er im suff ne pizza im ofen ANbrennen lassen hat. ich schmiss ihn darauf mit einer frist von 1wo raus.er akzeptierte diese auch und zog aus. nun will ich diese wohnung auflösen.er hatte eine kündigungsfrist von 3 monaten.laut anwalt kann ich ihn noch bis zu 3 monate miete als schadensersatz verlangen,so wie die kündigungsfrist war.doch nun will ich die whg ja kündigen,da zieht ja keiner mehr ein für 3 monate.kann ich trotzdem noch 3 monatsmieten verlangen?
Mfg
kommt sicher drauf an, ob er in dem mietvertrag steht oder ob er nur dein untermieter ist.
die miete schuldet er ja nur dem, mit dem er auch einen vertrag hat.
mit der fristlosen kündigung haste ihn ja vorzeitig aus deinem vertrag entlassen (wenn denn ein solcher bestanden haben sollte)
das hätteste dir vielleicht vorher überlegen sollen.
Hi,
Hallo,
ich habe innerhalb von 6 wo 2x morgens einen feueralarm
ausgelöst gehabt von meinem mitbewohner weil er im suff ne
pizza im ofen ANbrennen lassen hat.
Hmm, ob dies ein Grund für eine vorteitige Mietvertragskündgung gewesen wäre…?
Zwei angebrannte Pizzen mit Rauchentwicklung? Hat da etwas gebrannt?
ich schmiss ihn darauf mit
einer frist von 1wo raus.er akzeptierte diese auch und zog
aus. nun will ich diese wohnung auflösen.er hatte eine
kündigungsfrist von 3 monaten.
Wer ist denn er in diesem Fall?
Gewöhnlich wird eine Wohnung mit einer Frist von ca. 3 Monaten gekündigt.
laut anwalt kann ich ihn noch
bis zu 3 monate miete als schadensersatz verlangen,so wie die
kündigungsfrist war.doch nun will ich die whg ja kündigen,da
zieht ja keiner mehr ein für 3 monate.kann ich trotzdem noch 3
monatsmieten verlangen?
Es könnte eine Schadensersatzpflicht bestehen. Wenn der Schaden nur 3 Monatsmieten ausmacht und nichts weiter entstanden ist, so kann sie gefordert werden.
Allerdings könnte bei einer Klage der gegnerische Anwalt auf die Idee kommen, dass die vorzeitige Kündigung nicht statthaft war. Dann wäre alles wieder offen wer die entstandenen Rechtsbeistandskosten etc. trägt. Auch könnte der ausgezogene M seinerseit ggf. Schadensersatz verlangen…
vlg MC