WG-Zimmer: Küchenmitbenutzung - Herd Pflicht?

Angenommen Hauptmieter H lebt in einer WG mit Untermieterin U.

H und U haben in ihrem Untermietvertrag „Küchenmitbenutzung“ (ohne nähere Definition) vereinbart.
Die WG steht kurz vor der Auflösung, was auch so vereinbart war.

H hat nun eine Woche vor Auflösung der WG den Herd schon im Vorfeld spontan entsorgt, so dass U ohne vorherige Kenntnis eine Woche ohne Herd auskommen muss.
Es kommt zum Streit und U droht H mit einem Rechtsanwalt.

Frage: Kann U dagegen vorgehen? Wenn ja in welcher Form und auf welcher Grundlage?
Ist eine Woche ohne Herd da noch im Bereich des Zumutbaren?

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Hallo

Mein Beitrag wird vielleicht schnell gelöscht, weil der Link möglicherweise als Werbung angesehen wird:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Untermietvertrag-gek…

Ich hab aber mit denen nichts zu tun, finde es nur informativ.

Viele Grüße

Danke sehr, ich fand Ihre Antwort hilfreich und hoffe sie wird nicht gelöscht.

Was bei o.g. Sachverhalt dazu kommt: Die letzte vereinbarte Miete wurde bereits gezahlt. Eine Mietkürzung kann U also nicht mehr vornehmen. Sie könnte von H höchstens eine Erstattung fordern, sofern sie denn dazu berechtigt wäre.

Sie könnte von H höchstens eine Erstattung fordern, sofern sie denn dazu berechtigt wäre.

Wenn man in so einem Fall berechtigt ist, die Miete zu mindern, ist man ggf. natürlich auch berechtigt, einen Anteil der bereits gezahlten Miete zurückzufordern.

Das sollte sie vielleicht tun, per Einschreiben und mit Angabe, bis wann die Rückzahlung fällig ist.

Das größte Problem dabei ist der angemessene Betrag. Da hätte ich persönlich keine Idee, wie man den errechnen könnte. - Vielleicht in Form von Schadenersatz, indem man die Ausgaben für die Mensa anrechnet, allerdings müsste man die Kosten der Kochzutaten, die man ansonsten hätte ja einkaufen müssen, abziehen. Ziemlich aufwändige Angelegenheit jedenfalls …

Viele Grüße

Hallo,

nach meinem persönlichen Empfinden kann H das so nicht durchziehen. Der U hat einen Vertrag bis zum Zeitpunkt X mit dem H. Bis dahin hat er ja auch Geld erhalten und muss alle „Dienstleistungen“ bis dahin anbieten, so wie es im Vertrag fixiert ist.

Unter Küchenmitbenutzung verstehe ich persönlich Mitnutzung von Standard Komponenten wie Kühlschrank, Herd, Spülbecken, und das Vorhandensein von Wasser und Strom. Ob meine Definition mit der aktuellen Rectssprechung übereinstimmt hmmm mal Glaskugel befragen :smile:

Viel Glück