Angenommen Hauptmieter H lebt in einer WG mit Untermieterin U.
H und U haben in ihrem Untermietvertrag „Küchenmitbenutzung“ (ohne nähere Definition) vereinbart.
Die WG steht kurz vor der Auflösung, was auch so vereinbart war.
H hat nun eine Woche vor Auflösung der WG den Herd schon im Vorfeld spontan entsorgt, so dass U ohne vorherige Kenntnis eine Woche ohne Herd auskommen muss.
Es kommt zum Streit und U droht H mit einem Rechtsanwalt.
Frage: Kann U dagegen vorgehen? Wenn ja in welcher Form und auf welcher Grundlage?
Ist eine Woche ohne Herd da noch im Bereich des Zumutbaren?