Kann man ein WG-Zimmer kurzfristig wieder kündigen, wenn amn den Studienplatz nicht bekommen hat? Da ein WG-Zimmer ja schon rechtzeitig gesucht werden muss …
Wer kann da was zu schreiben?
Vielen Dank
Kann man ein WG-Zimmer kurzfristig wieder kündigen, wenn amn den Studienplatz nicht bekommen hat? Da ein WG-Zimmer ja schon rechtzeitig gesucht werden muss …
Wer kann da was zu schreiben?
Vielen Dank
Hallo,
Kann man ein WG-Zimmer kurzfristig wieder kündigen, wenn amn
den Studienplatz nicht bekommen hat?
Es gibt 4 Möglichkeiten:
Die Wohnung ist überwiegend vom Vermieter mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet und dieser wohnt ebenso in der WG:
dann Kündigung bis zum 15. zum Ablauf des Monats.
Die Wohnung ist zum vorübergehenden Gebrauch vermietet:
dann Kündigung nach den im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen möglich (wenn sie denn 3 Monate unterschreiten)
Es wurde ein Zeitmietvertrag geschlossen:
Keine ordentliche Kündigung möglich, das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt.
es handelt sich um einen gewöhnlichen unbefristeten Mietvertrag:
Kündigung bis zum 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats.
Gruß
Joschi