Hallo Experten,
wir haben zum 30.06. unsere Wohnung gekündigt.
Seinerzeit, als wir eingezogen sind, haben wir dir Wohnung besichtigt, als noch die Vormieterin drin wohnte.
Gibt es Regelungen/Gesetze, die besagen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten die Vermieter bzw. ein von ihnen eingesetzter Makler mit potentiellen Nachmietern die Wohnung besichtigen kann? Also wie oft man als Mieter eine Besichtigung hinnehmen muß, zu welchen Tagen und Tageszeiten, mit welcher Ankündigungsfrist etc.
Danke für eure Antworten.
Christian
Hallo Christian,
schau zuerst mal in den Mietvertrag ob dort vereinbart wurde, dass der Vermieter zu bestimmten Anlässen mit entsprechender Vorankündigung die Wohnung besichtigen kann.
Ist nichts eingetragen, dann den Makler hinweisen, dass er sich mindestens 2 Tage vorher melden muss, ausserdem notfalls hinweisne, dass insbesondere an Sonntagen aber auch ab 20.00 Uhr Besichtigungen nicht akzeptiert werden.
Ausserdem beachten. Makler haben zunehmend die Angewohnheit, dass mehrere Mietinteressenten gleichzeitig zur Besichtigung eingeladen werden und die Wohnung des Mieters unbeaufsichtigt betreten können. Dem musst Du nicht zustimmen. Du bist die Person, die Türen öffnet und die Türen nach der Besichtigung schliesst. Lasse niemand in einem Raum, in dem keine Aufsicht besteht. Dies gilt im übrigen auch bei Vermietern, die meinen, sie müssten gleich 20 und mehr Interessenten auf einmal in eine Wohnung bringen. Mehr als zweimal in der Woche - und auch nur - wenn Du Zeit hast, kannst Du, ist nichts Anderes vereinbart, Besichtigungen ablehnen.
Gruss Günter
wir haben zum 30.06. unsere Wohnung gekündigt.
Seinerzeit, als wir eingezogen sind, haben wir dir Wohnung
besichtigt, als noch die Vormieterin drin wohnte.
Gibt es Regelungen/Gesetze, die besagen, in welchem Umfang und
zu welchen Zeiten die Vermieter bzw. ein von ihnen
eingesetzter Makler mit potentiellen Nachmietern die Wohnung
besichtigen kann? Also wie oft man als Mieter eine
Besichtigung hinnehmen muß, zu welchen Tagen und Tageszeiten,
mit welcher Ankündigungsfrist etc.
Danke für eure Antworten.
Christian
Danke
Hallo Günter,
danke schön für Deine Antwort.
CU
Christian
Noch ein Tipp
Hallo Christian,
mein Tipp: immer mindestens zu zweit sein, wenn fremde Leute durch die Wohnung laufen. Der eine geht voraus und lässt die Leute in den nächsten Raum, der andere bleibt im Raum, bis der letzte Fremde ihn verlassen hat. Niemand fremdes läuft ohne „Aufsicht“ durch die Wohnung.
Klingt zwar paranoid, aber erstens ist es natürlich niemand gewesen, falls nach der Besichtigung was fehlen sollte und zweitens glaubt man garnichts, was manche Leute für eine Neugier entwickeln können. Habe selber erlebt, dass eine Besichtigende plötzlich unbedingt Schranktüren öffnen wollte! Meinte wohl, dass der Schrankinhalt auch zur Wohnung gehört. (Anmerkung: es waren keine Einbauschränke - da wäre es ja ok)
Gruß
Stefan