Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung in einem Plattenbau gezogen (Ungefähres Alter: 30-40 Jahre). Ich wohne im 3. OG. Zu meiner Wohnung gehört ein Balkon mit der Größe 4m * 1,5m. Der Balkon ist von denen der Nachbarn durch relativ dicke Mauern getrennt (die scheinbar tragend sind, das Haus hat 6 Stockwerke). Aufgrund der andauernden Hitze und dem Kommentar eines Freundes kam ich auf die Idee, mir einen preisgünstigen, aufblasbaren Whirlpool zuzulegen - und bin auf Amazon auch gleich fündig geworden: Ein Pool mit den Maßen 1,9m * 1,2m scheint perfekt - ich habe jedoch wegen dessen Gewicht leichte bedenken. Der Pool fasst 800l und hat ein Eigengewicht von 30kg, hinzu kämen dann noch die Benutzer dieses Pools. Ist die Terasse für ein solches Gewicht (auch über längere Zeit) ausgelegt? Ich habe mich bereits durch ähnliche Beiträge und einen Wikipediaeintrag zur Nutzlast im Bauwesen gewälzt - laut der Norm müsste die Terasse (wenn ich mich nicht verrechnet habe) insgesamt für 2480kg Dauerlast ausgelegt sein - was genug wäre. Die punktuelle Belastung durch den Pool wäre allerdings auf einer Fläche von 2,28qm mit 830kg (bis 970kg, mit 2 Personen á 70kg) hart an der Grenze (von 912kg), bzw. sogar darüber. Leider bin ich in Architektur, Statik und Bauwesen nicht wirklich bewandert - in ähnlichen Fragen hier wurde deshalb auch empfohlen, einen Statiker zu befragen. Wieviel kostet sowas, und an wen muss ich mich da genau wenden? Oder ist der Pool mit seinem Gewicht für den Balkon unbedenklich und ich kann mir den Gang zum Statiker sparen?
Tut mir leid, davon habe ich leider gar keine Ahnung!
Aus der Ferne ist so etwas immer schlecht zu beantworten, zumal ich das statische System der Balkonplatte nicht kenne.Die Nutzlast auf einem Balkon wurde seinerzeit mit 500 kg/m² angesetzt bei einer Balkongröße bis zu 10 m². In diesem Falle wären es also 970/2,28 = 425 kg/m², also wäre m.E. die Balkonplatte noch ausreichend tragfähig.
Da ich den Zustand der 40 Jahre alten Balkonplatte jedoch nicht kenne, ist es sinnvoller, vor Durchführung der Maßnahme eine örtliche Auskunft bzw. Beratung von einem örtlichen Statiker einzuholen.
fh120314
Die Bedenken wegen der hohen Punktlast sind berechtigt. Ein Stariker mit Zulassung muß her, um diesen Grenzfall zu berechnen.
Hallo Peacemaker,
in der Tat sollte Deine Frage eher an einen Tragwerksplaner gehen. Leider kann ich Dir als Architekt hierbei nicht weiterhelfen.
Hier nur ein paar Gedanken.
Die Bezahlung ist erstmal Nebensache für Deine Anfrage an einen Statiker. Erst bei einer späteren Berechnung, Entwurf von Umbauten etc sind Honorare gesetzlich vorgesehen, wie etwa in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Ich würde Dir empfehlen einen Statiker Deiner Stadt anzurufen und vielleicht schon einen telefonische Auskunft zu erhalten. uU ist ein Hausbesucht notwendig da die theoretischen Richtwerte meist von der heutigen Bausubstanz abweichen.
Was die Nutzlast durch den Whirlpool angeht könnte man sich auch fragen was ein Wasserbett wiegt. Hierbei kommt auch einiges an Masse zusammen (ca 2mx1.4mx0.5m= 1,4qubikmeter) und es sind keine weiteren Umbauten in den allermeisten Fällen notwendig. Wenn ein Whirlpool geschätze Abmessung von 1.2mx1.2mx0.8m hat kommt er auf ein Volumen von 1,15 Kubikmetern.
Herzliche Grüße,
Konrad
Moin peacemaker,
Plattenbau hört sich nach EX-DDR an.
Ich weiß nicht, welche Vorschriften dort für die Belastung von Balkonen anzusetzen waren.
Im Westen waren und sind es bei Balkonen bis zu einer Grundfläche von 10 m² 5 kN / m² entsprechend 500 kg / m².
Die Vorschrift ist das Eine, das Andere sind Ausführung und Zustand.
Den Weg zum Statiker kannst Du Dir ggf. sparen; sinnvoll ist der Weg zur Wohnungsverwaltung / zum Vermieter. Diese / dieser hat die Möglichkeit, beim Bauamt nachzufragen (Einsicht in die Altstatik zu nehmen) und zu prüfen, welche Verkehrslast berücksichtigt worden ist.
Ein Statiker könnte dies auch mit Vollmacht des Eigentümers erledigen.
Als Mieter würde ich anschließend vor Kauf des Whirlpools die Tragfähigkeit durch eine Probebelastung prüfen, bei der ich die volle Fläche mit 500 kg / m² belaste.
Dies ist relativ einfach durch eine Wasserauflast mit einer Höhe von 50 cm zu realisieren (Balkonseiten mit Plastikfolie abkleben). Die Brüstung müsste für eine Horizontallast von 50 kg / m in Holmhöhe verankert sein. Dies ergibt ein Moment von 45 kgm / m und ist größer als das Moment aus Wasserdruck bei 50 cm Höhe mit 500 * 0,50² / 6 = 21 kgm / m.
Ich habe die „alten“ Einheiten gewählt, weil diese für Otto-Normalverbraucher leichter nachzuvollziehen sind.
Vor der Probebelastung würde ich die unten wohnenden Mitbürger vorsorglich informieren.
Freundliche Sonntagsgrüße, Horst.
hallo peacemaker
Balkone dieser Größe wurden immer mit einer Nutzlast von 500 kg/m2 berechet.
Deshalb sollte die Aufstellung des Pools kein problem darstellen.
Viele Grüße Jürgen
Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass der Balkon gleich runterkrachen wird, aber es können früher oder später Risse auftreten, was eine teure Sanierung notwendig machen wird. Generell liegt die Schwachstelle nicht bei der Platte, sondern an der Verbindung zur Fassade,
Das kostengünstigste Vorgehen ist gute Fotos zu machen und damit zu einem Statiker zu gehen. Für eine mündliche Vormeinung wird er sicher nichts Verrechnen und sie haben mal einen Anhaltspunkt.
Hallo
Die 4 kN/m (400 kg/m²) sind als Lastannahme für Balkone und Loggien relativ neu.
Früher galt folgende Regelung:
bis 10 m² Fläche: 5,0 kN/m²
ab 10 m² Fläche: 3,5 kN/m²
(DIN 1055 7.78)
Diese Regelung galt für die „alten“ Bundesländer. Für einen Standort in den „neuen“ Ländern: Hier habe ich die TGL nicht zur Hand: Sorry!
Mit nachweislich 5kN/m² hätte ich keine Bedenken.
Ob auch wirklich diese Lastannahme bei der Berechnung angesetzt wurde, kann nur aus den Bestandsunterlagen entnommen werden (-> Eigentümer ist anzufragen, auch für das grundsätzliche Einverständnis!).
M.E. hat es keinen Sinn ohne die Einwilligung des Eigentümers eine Statiker oder Architekt im besten Fall einen Prüfingenieur einzuschalten. Zumal diese als erstes nach den Bestandsunterlagen fragen werden. Oder sicher sind, dass 5 kN/m² gerechnet wurden.
MfG
hi, umgerechnet als Flächenlast kommt man also auf 970kg -> 9,7 kN / 2,2m² = 4,25 kN/m². Nach älterer Norm war für Ihre Balkongröße mit 6m² eine Verkehrslast von 5kN/m² anzusetzten. (Nach neuer Norm sind es nur noch 4kN/m² .) Danach sollte der Pool keine statischen Probleme bereiten,
wenn der Balkon noch seine volle Tragfähigkeit hat . Durch eine spätere Änderung des Fußbodenaufbaus oder der Brüstung kann die ursprünglich gerechnetet Verkehrslast schon reduziert sein, das kann am besten jemand vor Ort vertstellen.
MfG stth
Hallo vielleicht sollte man sich vorher mit dem Erbauer/Eigentümer des Gebäudes unterhalten, ob dieses Vorhaben überhaupt erwünscht ist. Darüber hinaus wären dort vielleicht auch Baupläne einzusehen, die ggf. Arbeitsgrundlage für eine statische Überprüfung geben.
Auch wenn mal ein „Öko“ auf die Idee kommt, sich eine zahme Kuh auf den Balkon zu stellen. Bei beiden fiktiven Vorhaben wäre auch die Art der Entwässung zu diskutieren - über die Brüstung oder die Fassade hinab …?