Whois-Abfrage anonymisieren

Hallo,
es gibt ja möglicherweise ganz gute Gründe, warum man verhindern möchte, dass jeder sofort Zugang zu Informationen wie Adresse und Telefonnummer hat. Dummerweise kann man das bei dem Inhaber einer Domain ziemlich fix herausfinden.
Die US-Firma http://www.namecheap.com/ bietet mit Whois-Guard die kostenpflichtige Möglichkeit an, gewissermaßen als Treuhänder zu fungieren, d.h. bei einer Whois-Abfrage erscheint sie als Inhaber der Domain und die persönlichen Daten des Domaininhabers bleiben unter Verschluss. Es gibt meines Wissens nicht viele Anbieter für solche Dienste, obwohl es dafür sicherlich einen Markt gäbe.
Ich frage mich: Ist sowas in Deutschland bzw. bei von DENIC verwalteten *.de-Adressen überhaupt erlaubt?
#OFee.

Hallo,

Ich frage mich: Ist sowas in Deutschland bzw. bei von DENIC
verwalteten *.de-Adressen überhaupt erlaubt?

http://www.denic.de/de/bedingungen.html §3

Gruß,

Malte.

Ohne jetzt die Denic AGB gelesen zu haben, koennte ich mir folgende Situation vorstellen:
Die von dir erwaehnte Firma muesste der eigentliche, offizielle Besitzer der Doamin sein. In einem Vertrag mit dieser Firma muesste dann geregelt sein, dass die Domain mit deinem Vewbspace verknuepft wird und du im Falle einer Vertragskuendigung die Domain uebertragen bekommst.

Allerdings: Was auch fuer private Webseiten in Deutschland wichtig ist:

Teledienstegesetz
§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    Diese zwei Absaetze sind auch fuer private Webseiten zutreffend. Auf Deutsch: Im Impressum muessen Name, Anschrift und Emailadresse stehen!
    Theoretisch sind Bussgelder bis 50000 Euro moeglich… :wink: Mir ist jedoch kein Fall bekannt, bei dem ein Betreiber einer privaten Webseite Bussgelder zahlen musste, weil das Impressum lueckenhaft war!

Gruss
Dirk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Diese zwei Absaetze sind auch fuer private Webseiten
zutreffend. Auf Deutsch: Im Impressum muessen Name, Anschrift
und Emailadresse stehen!

Ja, sowas habe ich auch mal gehört. Deshalb (u.a.) ja auch die Frage …

http://www.denic.de/de/bedingungen.html §3

Das ist eigentlich ziemlich eindeutig, ja…