Whois Daten bei Google

Hallo,

ich habe heute nach meinem Namen „gegoogelt“ und dabei entdeckt, dass Google auf Seite 3 einen whois Eintrag (whois.domaintools.com) inklusive E-Mail (!), Adresse(!!) und Telefonnummer(!!!) ausspuckt. Kann ich dagegen irgendetwas unternehmen? Ich möchte nicht, dass irgendjemand, der nur meinen Namen kennt, mir über Google nachspionieren kann. Ich nehme an, dass ist auch nicht der Sinn eines whois Eintrages. Ebenfalls muss ein potentieller Arbeitgeber nicht über meine privaten Hobbies Bescheid wissen.

Schöne Grüße!

ich habe heute nach meinem Namen „gegoogelt“ und dabei
entdeckt, dass Google auf Seite 3 einen whois Eintrag
(whois.domaintools.com) inklusive E-Mail (!), Adresse(!!) und
Telefonnummer(!!!) ausspuckt. Kann ich dagegen irgendetwas
unternehmen?

Dass sich diese Daten so leicht finden lassen, hat erstmal mit Google garnichts zu tun, und auch die Domaintools geben nur das aus, was jeder jederzeit mit einer einfachen Datenbankabfrage herausfinden kann - die Daten, die du selbst veröffentlicht hast, indem du eine Domain angemeldet hast.

Wenn du nicht willst, dass derartige Daten in die whois-Datenbank aufgenommen werden, kannst du bei bestimmten Registries einen Treuhänder mit der Registrierung beauftragen. Besonders bei .com-Domänen ist sowas recht weit verbreitet. Kostet natürlich. Andere Registries, z. B. die DENIC für .de verlangen zwar zwingend die Angabe korrekter Daten, geben die Daten des Eigentümers bzw. des Admin-C aber nicht auf einfache Abfrage heraus. Daher werden diese Informationen weder von domaintools.com noch von Google erfasst. Wen’s wirklich interessiert, der kann aber immer noch bei denic.de direkt nachfragen und kriegt die Informationen nach Captcha-Prüfung frei Haus geliefert.

Grundsätzlich veröffentlicht werden die Tech-C- und Zone-C-Informationen. Aber ich denke nicht, dass du irgendwo als Tech-C oder Zone-C eingetragen bist, sonst hättest du deine Frage kaum gestellt.

Aber wenn du eine Domain registriert hast, sollte dir auch klar sein, dass du damit u. U. rechtliche Verpflichtungen eingehst, deine korrekten Adressdaten ganz prominent zu veröffentlichen - nämlich im Impressum deiner Webseite! Ein Verstoss gegen diese Pflicht kann zu teuren Abmahnungen führen.

Gruß

deine korrekten Adressdaten ganz prominent zu
veröffentlichen - nämlich im Impressum deiner Webseite! Ein
Verstoss gegen diese Pflicht kann zu teuren Abmahnungen
führen.

nö, er sprach von nem privaten Hobby. Wenn dem so ist, braucht er kein Impressum.

Eine Google Namenssuche und eine Whois-Abfrage - von der Otto Normalverbraucher in 9 von 10 Fällen vermutlich noch nie etwas gehört hat - sind m.E. zwei paar Schuhe. Das meine Daten in dieser Form über Google zu finden sind, halte ich datenschutzrechtlich für bedenklich. Ein Impressum - nennt sich hierzulande Offenlegung und ist relativ lasch - habe ich auf meiner Seite. Allerings ist es mit geschützt und Google hält sich daran auch. Ich habe übrigens eine .com Adresse bei einem österreichischen Anbieter.

Hallo Elo The Kid,

Eine Google Namenssuche und eine Whois-Abfrage
sind m.E. zwei paar Schuhe. Das meine Daten in
dieser Form über Google zu finden sind, halte ich
datenschutzrechtlich für bedenklich.

So ist es. In Deutschland ist dies eigentlich nicht zulässig, keine Ahnung, wie dies in Österreich aussieht. Aber seit wann schert sich Google um Datenschutzbestimmungen, greifen sie doch ganz nebenbei und „aus Versehen“ E-Mail-Adressen und Passwörter ab, wenn sie Gelegenheit dazu haben.
Das Problem ist jedenfalls schon älter und offenbar wirklich nur mit den von Herrmann genannten Mitteln über einen Treuhänder-Service zu lösen. Weiteres zu diesem Thema findest Du in diesem Artikel aus dem Jahre 2009:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-spuckt…

Viele Grüße
Marvin

nö, er sprach von nem privaten Hobby. Wenn dem so ist, braucht
er kein Impressum.

Das ist natürlich Blödsinn. Gut, der Fragesteller ist Österreicher, da kann man deine Aussage noch halbwegs so stehenlassen, da das ECG von ‚i. d. R. gegen Entgelt‘ bereitgestellten Diensten spricht. Aber in Deutschlang geht die Pflicht aus dem TMG hervor, und das definiert den i-pflichtigen Diensteanbieter als ‚jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält‘ bzw. ‚Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert‘.

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Hallo Herrmann,

in Deutschlang geht
die Pflicht aus dem TMG hervor, und das definiert den
i-pflichtigen Diensteanbieter als ‚jede natürliche oder
juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur
Nutzung bereithält‘
bzw. ‚Auswahl und Gestaltung der
angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert‘
.

Da hast Du aber die negative Definition vergessen. In § 55 RStV RStV,NI - „Informationspflichten und Informationsrechte“ steht in Punkt (1):
Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen , haben folgende Informationen …
http://www.juraforum.de/gesetze/rstvni/55-rstv-infor…
Mit anderen Worten, für rein persönliche bzw. familiäre Homepages (ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit) bedarf es keines Impressums. Klar sind dieGrenzen fliessend und im Zweifelsfall lieber ein Impressum zuviel als eins zuwenig. Weitere Erläuterungen dazu gibt es z.B. hier:
http://www.impressum-recht.de/impressum-pflicht-home…

Viele Grüße
Marvin

Moin,

Mit anderen Worten, für rein persönliche bzw. familiäre
Homepages (ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit)
bedarf es keines Impressums.

Dabei geht es aber um das Familienfotoalbum, die Bilder der letzten Australienreise oder um ähnliche Dinge, die auch nicht wirklich die breite Masse interessieren.

Ein ausdrücklich privates Hobby, das aber auf einer Website der Öffentlichkeit präsentiert wird, wo sich dann viele Nutzer finden, die das auch interessiert, vielleicht Meinungsaustausch betreiben und sowas, das ist dann definitiv keine private Website mehr.

Es geht beim Impressum ja nicht darum, Daten zu sammeln oder den Betreiber zu schikanieren, sondern darum, den regelmäßigen Nutzern einen Ansprechpartner zu nennen. Auf Websites, die niemanden interessieren braucht man sowas nicht. Auf öffentlich zugänglichen Seiten mit regem Verkehr schon. Selbst wenn das so nie geplant war.

Im Zweifelsfalle setzt man eine Authorisationssperre auf die Website (Stichwort: htaccess), dann kann man den Nutzerkreis der privaten Site selbst bestimmen und braucht dann auch kein Impressum.

Grüße,
-Efchen

Hallo Efchen,

Ein ausdrücklich privates Hobby, das aber auf einer Website
der Öffentlichkeit präsentiert wird, wo sich dann viele Nutzer
finden, die das auch interessiert, vielleicht
Meinungsaustausch betreiben und sowas, das ist dann definitiv
keine private Website mehr.

Naja, wie ich schon sagte, das ist schwer zu entscheiden und lieber ein Impressum zuviel als eins zu wenig. Aber trotzdem sehe ich die Sache etwas anders. Ich bin ja kein Jurist, wenn ich allerdings den verlinkten Text lese, dann sagt mir mein gesunder Menschenverstand, daß nicht die Anzahl der Besucher, sondern die eventuell dahinter stehende Wirtschaftstätigkeit das Kriterium ist.
„Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden … die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind“
Oder, um noch einen anderen Juristen zu zitieren:
„Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Darunter versteht der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung.“
http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/pri…
Aber gut, gesunder Menschenverstand und Paragraphen passen durchaus nicht immer zusammen. Letztendlich sollte das im Zweifelsfall ein Jurist entscheiden, oder man setzt eben sein Impressum hin, ob nötig oder nicht.
Mir kam es nur darauf an, mal den zuständigen Paragraphen zu zitieren, weil hier oft zu abstrakt über die Impressumspflicht diskutiert wurde („jeder braucht ein Impressum“ - „Nein, stimmt doch gar nicht“ - „doch“ - …, und zuwenig die Paragraphen zur Entscheidungsfindung zum Vorschein kamen. Obwohl die, wie üblich, auch nicht so recht zur Klarheit beitragen.

Viele Grüße
Marvin

Moin,

aber gerade das „geschäftsmäßig“ wird gern mit „gewerblich“ verwechselt. „Geschäftsmäßig“ ist jede Website, die einen dauerhaften Dienst anbietet, also jede Website, die für jeden rund um die Uhr aufrufbar ist - also quasi alle Websites, sogar inklusive des Familienfotoalbums.

Das war eine Formulierung, wie sie schon im TDG enthalten war und da aus eben diesem Grund auch die privaten Websites als voll impressumspflichtig galten.

Gruß,
-Efchen

P.S.: Man bedenke, dass man eine Website der ganzen Welt zur Verfügung stellt. Jeder Nutzer darf doch wissen, wer der Betreiber ist bzw. möchte einen Ansprechpartner haben. Wenn man dazu als Betreiber nicht bereit ist, dann sollte man seine Site sperren und mit einem Passwort versehen und das nur einer ausgewählten Zahl persönlich bekannter Nutzer weitergeben. Dann braucht man auch kein Impressum.
Aber IMHO wollen selbst die Schaut-mein-Baby-ist-da-Websites ja in die ganze Welt hinausschreien, dass sie jetzt ein Baby haben und selbst das ist IMHO impressumspflichtig (weil geschäftsmäßig). Wenn die Bilder nur für die Verwandschaft wären: Passwort drauf und gut ist. Dann würde ich eh nicht wollen, dass die Bilder jeder sieht.
Meistens haben nur die mit dem Impressum Probleme, die wissen, dass sie irgendwas (fast) illegales anbieten.
Das einzige, was wirklich störend ist, ist IMHO die Angabe der Telefonnummer, da kann man ja heutzutage auch dem Eintrag ins Telefonbuch widersprechen. Allerdings ist das mit der Telefonnummer ja auch schon relativiert - wenn man eine Möglichkeit zur direkten, schnellen Kontaktaufnahme anbietet, kann man auf die TelNr verzichten (also ein Kontaktformular).
Auch gegen ein Impressum sprechen die Mailharvester. Aber denen kann man nur bedingt vorbeugen, denn bietet man sein Impressum in Form einer Grafik an, ist der Impressumspflicht nicht genüge getan, denn das Impressum in der Form kann ja nicht jeder sehen. Aber das ist ein Problem der Menschheit - böse Menschen, die Spam versenden wollen…

Hi,
„im Zweifel nen Impressum zu viel, als zu wenig“ ist auf jeden Fall der richtige Weg und ich würde jedem immer zu einem Impressum raten, doch auch ich sehe die Impressumspflicht ein wenig anders.
Du hast vollkommen recht, dass geschäftsmäßig nicht gleich gewerblich ist. Aber die im TMG gezogene Verbindung Zwischen der Geschäftsmäßigkeit und dem dafür verlangten Entgelt (geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien) läßt doch den Schluß zu, dass in § 5 TMG tatsächlich gewerbliches Handeln irgendwie eine Rolle spielt, und die rein private Homepage, unabhängig von ihren Zugriffszahlen, nicht impressumspflichtig ist.

Ich weiss, dass beide Meinungen in der Literatur vertreten werden, kenne aber noch ein für mich sehr gewichtiges Argument gegen eine Impressumspflicht privater Internetseiten … Facebook!

Es ist ja mittlerweile anerkannte Pflicht, für geschäftsmäßig(!) genutzte Facebookprofile ein Impressum zu erstellen (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011). Auch das LG-Urteil spricht von „geschäftsmäßigem“ Handeln. Würde man hier aber keinen Unterschied zu privaten Seiten mehr ziehen können, müsste jeder Facebooknutzer ein Impressum angeben, denn jedes Facebookprofil kann von einer Vielzahl von Nutzern besucht werden.

Grüße
Dietmar

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Tach,

Aber die im TMG gezogene Verbindung Zwischen
der Geschäftsmäßigkeit und dem dafür verlangten Entgelt (geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien
) läßt doch den Schluß zu, dass in § 5 TMG
tatsächlich gewerbliches Handeln irgendwie eine Rolle spielt,

Aber es steht da doch „in der Regel gegen Entgelt“. Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel und so kann es doch auch sein, dass das Websites mit einschließt, die nicht gegen Entgelt angebotene Leistungen enthält.

und die rein private Homepage, unabhängig von ihren
Zugriffszahlen, nicht impressumspflichtig ist.

Ja, aber was ist „privat“? Das ist ja auch nicht definiert. Eine Website, die jemand ohne Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht, so dass die ganze Welt drauf Zugriff hat, ist doch nicht privat. Die ist öffentlich. Privat wäre sie, wenn sie durch einen Zugriffsschutz geschützt ist. Dann braucht sie auch sicher kein Impressum mehr.

Es ist ja mittlerweile anerkannte Pflicht, für
geschäftsmäßig(!) genutzte Facebookprofile ein Impressum zu
erstellen

Da macht das „geschäftsmäßig“ für mich irgendwie keinen Sinn. Denn das ist ja definitiv nicht das selbe wie „gewerblich“.

Würde
man hier aber keinen Unterschied zu privaten Seiten mehr
ziehen können, müsste jeder Facebooknutzer ein Impressum
angeben, denn jedes Facebookprofil kann von einer Vielzahl von
Nutzern besucht werden.

So hab ich das in der Tat mal irgendwann gehört.
Aber damit beschäftige ich mich offen gestanden auch gar nicht.

Grüße,
-Efchen

Hallo,

dann sagt mir mein
gesunder Menschenverstand, daß nicht die Anzahl der Besucher,
sondern die eventuell dahinter stehende Wirtschaftstätigkeit
das Kriterium ist.

Nein, ich glaube, das ist ein Trugschluss.

„Telemedien, die ohne den Hintergrund einer
Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden … die nicht
Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar
sind“

Oder, um noch einen anderen Juristen zu zitieren:
„Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass
eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige
Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt
angeboten werden.
Darunter versteht der Gesetzgeber eine
wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung.“

http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/pri…

Ja, was das TMG angeht, hättest du recht. Aber genau auf dieser Website heisst es weiter unten:
"Nach Paragraph 55 Abs. 1 RStV müssen die Betreiber einer Homepage, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, keine Pflichtangaben machen. Alle anderen Anbieter müssen den Namen und die Anschrift angeben. " Und das persönlich oder familiär ist eng gefasst. Sobald du z.b. eine kleine Wanderrunde aufmachst und damit ins Internet gehst, bist du impressumpflichtig. So hat man’s mir erklärt.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist in dieser Frage anscheinend strenger als das Telemediengesetz.

Moin,

persönlich oder familiär ist eng gefasst. Sobald du z.b. eine
kleine Wanderrunde aufmachst und damit ins Internet gehst,
bist du impressumpflichtig.

Ja, und die Website mit den Bildern des lang ersehnten Nachwuchses ist wohl zweifelsohne „persönlich oder familiär“ und damit von der Pflicht befreit. Die wirklich befreiten sind also derer eher selten.

Liebe Grüße,
-Efchen