WICHTIG! darf mein chef die zahlung verweigern?

hallo,
ich schildere euch mal mein problem und hoffe jemand kann mir mit einem guten rat zur seite stehen…
ich habe am 1.10 eine stelle als telefonistin auf 400€ basis angenommen.
nun ist es gekommen wie es meistens ist, ich fange an zu arbeiten und mein sohn wird sofort im ersten monat krank und als wenn das noch nicht genug wäre verstirbt meine mama unverhofft.
kurz um, ich hatte fehltage.
ich habe den arbeitgeber informiert und angeboten das ich die fehlenden tage natürlich nachhole.
das passte ihm allerdings nicht, denn er erwartet das ich in zukunft eh 4 tage (statt 3) die woche a 6 stunden komme da ich nicht ausreichend termine am telefon vereinbare…
aus meine aussage das ich 4 tage die woche mein baby nicht untergebracht bekäme und es auch so nicht im arbeitsvertrag stehe kündigte er mich.
jetzt habe ich am 30.10 auf mein gehalt gewartet was nicht kam, als ich anrief sagte er nur er bräuchte jetzt aufeinmal meine steuerkarte und gehalt könne er vorher nicht zahlen.
jetzt meine frage…

  1. muss er mir das gehalt also meine 400€ zahlen auch wenn ich arbeitsausfall hatte?
  2. laut lohnsteuerkarte bin ich steuerklasse 5 und habe somit sehr viel abzüge, darf er mich auch wenn ich es nicht möchte damit abrechnen?
    habe mal gehört es gibt ne 2% pauschale bei der ich nicht soviel abzüge hätte…
    wie soll ich mich jetzt verhalten?
    danke im voraus für eure hilfe
    gruß Jenny

Hallo, Jenny,

zur Frage 1:

Einen Anspruch auf die Zahlung der 400 Euro besteht m. E. nicht, weil Du die vereinbarte Leistung nicht erbracht hast bzw. den Arbeitsvertrag quasi verletzt hast. Vorher willst Du denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezahlung der Fehltage herleiten? Für die erbrachten Arbeitsstunden steht Dir natürlich eine Bezahlung zu.

zur Frage 2:

Von steuerlichen Dingen habe ich nicht viel Ahnung, aber auf diese 2%-Pauschale braucht sich der Arbeitgeber nicht einzulassen. Diese Pauschale ist meines Wissens ohnehin eine Besonderheit, die man einzelarbeitsvertraglich vereinbaren muss. Ansonsten gelten für Dich wohl die üblichen Bestimmungen bei sog. Minijobs. Dass der Arbeitgeber nun Deine Steuerkarte verlangt, ist wohl dem Umstand geschuldet, dass die Abrechnung durch die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nun etwas komplizierter geworden ist.

Aber wie gesagt, in steuerlichen Dinge bin ich kein Experte.

Gruß W.

Hallo Jennylein,

leider sind die Call-Center zu ihren Mitarbeiter oft genauso rücksichtslos (man nennt das heute wohl „gewinnoptimiert“…) wie zu ihren Kunden.

  1. muss er mir das gehalt also meine 400€ zahlen auch wenn ich arbeitsausfall hatte?

Das kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Gibt es dort eine monatliche Gehaltsvereinbarung (also z.B. 3 Tage die Woche, X Stunden; Monatsgehalt 400 €), dann bekommst du das Geld auch für die Zeiten, in denen du ausgefallen bist (also z. B. „Kind-krank-Tage“ etc.)

Steht in deinem Arbeitsvertrag eine andere Regelung (z. B. 8 EUR pro Stunde oder 10 € pro vereinbarten Termin), dann wird nach geleisteter Arbeit abgerechnet.

  1. laut lohnsteuerkarte bin ich steuerklasse 5 und habe somit sehr viel abzüge, darf er mich auch wenn ich es nicht möchte damit abrechnen?

Die 2%-Pauschale gibt es tatsächlich. Wie abgerechnet wird, ist aber vermutlich vorab vereinbart worden, oder? Schau noch mal in deinen Arbeitsvertrag, ob dazu etwas geregelt ist.

Kommt die 2%-Regelung zur Anwendung, wird auch keine Steuerkarte benötigt. Schlag deinem Arbeitgeber im Zweifel die „Pauschalversteuerung“ vor, weil sich der Lohnsteuerkarten-Aufwand für den einen Monat nicht lohnt.

Viele Grüße
tinastar