hallo zusammen,
folgende annahme: A und B heiraten. A hat eine einwandfreie kontoführung und keine schulden, B hingegen schon, jedoch wurden diese vor längerer zeit gemacht.
A und B heiraten, lassen ihre konten jedoch getrennt damit keine forderungen gegen B durch gläubiger an A weiterbelastet werden können. da B beruflich sehr viel weg ist und sich somit nicht so recht um geldangelegenheiten kümmern kann steht die überlegung an, A eine kontovollmacht über B’s konto zu erteilen.
hier würde sich nun die frage stellen: wenn A eine vollmacht über dieses konto erlangen würde, wäre A dann auch automatisch für durch B entstandene/ entstehende schulden haftbar?
A und B möchten sicherstellen, dass A in nix reinkommt (kann ja nix für den früheren lebensstil von B) und sich lediglich um die finanziellen dinge kümmern und diese steuern kann um da ordnung reinzubringen, ohne selbst in schwierigkeiten zu kommen.
danke für antworten,
grüße,
sonja