Wichtig: Kontovollmacht = Haftbarkeit?

hallo zusammen,

folgende annahme: A und B heiraten. A hat eine einwandfreie kontoführung und keine schulden, B hingegen schon, jedoch wurden diese vor längerer zeit gemacht.

A und B heiraten, lassen ihre konten jedoch getrennt damit keine forderungen gegen B durch gläubiger an A weiterbelastet werden können. da B beruflich sehr viel weg ist und sich somit nicht so recht um geldangelegenheiten kümmern kann steht die überlegung an, A eine kontovollmacht über B’s konto zu erteilen.
hier würde sich nun die frage stellen: wenn A eine vollmacht über dieses konto erlangen würde, wäre A dann auch automatisch für durch B entstandene/ entstehende schulden haftbar?

A und B möchten sicherstellen, dass A in nix reinkommt (kann ja nix für den früheren lebensstil von B) und sich lediglich um die finanziellen dinge kümmern und diese steuern kann um da ordnung reinzubringen, ohne selbst in schwierigkeiten zu kommen.

danke für antworten,

grüße,
sonja

Hallo Sonja,

hab’ mich mal durch Deinen Text durchgewühlt - mit Groß- und Kleinschreibung usw. würdest Du es den Lesern, die Dir antworten sollen,
ziemlich erleichtern.

Also: Auch wenn jemand Kontovollmacht hat, ist er nicht der Kontoinhaber.
Das heißt: Wenn der Bevollmächtigte nicht gerade betrügerisch (vielleicht auch grob fahrlässig) handelt, haftet immer der Kontoinhaber.

Wenn der Kontoinhaber Schulden hat, haftet dafür also nicht der Bevollmächtigte für deren Schulden. Anders herum aber, wenn z.B. der Bevollmächtigte vergißt, eine wichtige Überweisung für den Kontoinhaber durchzuführen, hat dennoch der Kontoinhaber die Konsequenzen zu tragen.

Alles klar?

Gruß, Eva