WICHTIG! -Rücklastschrift

wirklich wichtig!!! :smile:)

Ich habe nun gerade in der fanstastischen Zeitschrift Fernsehoche gelesen, dass Banken keine Gebühren dafür verlangen dürfen, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden konnte (mngls. Deckung)? Ich habe eine schriftliche Benachrichtigung von meiner Bank erhalten. Dürfen die mir wirklich keine Gebühren (5.- DM) dafür berechnen (auch nicht für Porto)?

Vielen dank!!

mArtin

nein
es gibt hierüber ein Urteil,
aber ich habe die Daten nicht zur Hand.

Versuchs mal in den Urteilsdiensten, oder
besser noch im Focus.

ich glaub da stehts drin.

Aha, OK. Danke erstmal. Werde mal nachsehen ob ich es finde.

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Hossa,

unter welcher Bezeichnung Dir Deine Bank Gebühren berechnet ist entscheidend. Berechnen die das über der im Urteil genannten Bezeichnung kannste was machen. Nennen die es anders: Preis für Bearbeitung einer nicht eingelösten Lastschrift … wird es komplizierter … . Die Meisten Institute berechnen die Gebühren weiter, eben unter einem anderem „Label“. Naja, sorge einfach für Deckung dann passiert das ganze nicht ! :smile:

Mfg

Falk

Hallo!!

OK, danke (ich denke das war wichtig). Muss mal sehen (geht ja nur um 5.-DM)

Achso, nur um das mal klarzustellen: Es war ein Extra Konto für Internetgebühren, dass ich nur decke, wenn ich eine Rechnung erhalten habe. Ich hatte nämlich früher oft Fehlbuchungen. Und bei diesem Fall hatte der Provider vor Versand der Rechnung abgebucht.

So. Nicht das ihr denkt ich habe Schulden oder so!! :smile:

Gruß
mArtin


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Nönö, war nur so ein Hinweis …

So. Nicht das ihr denkt ich habe Schulden
oder so!! :smile:

Vielleicht kannst Du auf die Kulanz Deiner Bank hoffen oder zumindest mal an die Kulanz appelieren … Je nach dem was Du noch so bei der Bank hast ( Geldanlagen, Sparplan oder was weiss ich … ) klappt das auch !

MfG
Falk