Was braucht man, um einen privaten Sicherheitsdienst
zu gründen.
Oder was braucht man um eine Detektei zu eröffnen.
Welche Lizens und gibt es Schleichwege um eine Detektei
zu gründen?
Danke
Was braucht man, um einen privaten Sicherheitsdienst
zu gründen.
Oder was braucht man um eine Detektei zu eröffnen.
Welche Lizens und gibt es Schleichwege um eine Detektei
zu gründen?
Danke
Moin NeO
Oder was braucht man um eine Detektei zu eröffnen.
Ganz simpel und einfach einen Gewerbeschein.
Mehr nicht.
Die Gewerbemeldestelle kann Dir sagen, welche Unterlagen Du
mitbringen mußt.
Wenn Du die beisammen hast meldest Du das Gewerbe an und darfst
Dich 5 Minuten später schon Detektiv nennen.
Unabhängig davon, ob Du auch wirklich einer bist.
Welche Lizens und gibt es Schleichwege um eine Detektei
zu gründen?
Schleichwege braucht’s keine.
Einfach zum Gewerbeamt gehen und anmelden.
Der Haken dabei ist nur, daß kein Auftraggeber auf die
Detektei xyz gewartet hat, die da gestern ihr Büro eröffnet hat.
Von jetzt auf gleich ne Riesenmark machen ist in unserer Branche
fast nicht möglich.
Die Durststrecke ist lang und die Investitionen nicht ohne.
Und die, die „mal eben“ eine Detektei eröffnen sind oft genug
sehr schnell wieder weg vom Fenster.
Um Detektiv zu sein gehört halt doch mehr als nur ein
Gewerbeischein.
Detektiv werden ist nicht schwer - Detektiv bleiben dagegen sehr.
Gruß, masc
mal ne andere frage: was darf ein detektiv eigentlich alles, was ottonormalverbraucher nicht darf?
gruß
michael
Nix. OT
OT
Moin Michael
mal ne andere frage: was darf ein detektiv eigentlich alles,
was ottonormalverbraucher nicht darf?
Mike hat recht. Nicht’s.
Detektive sind (manchmal leider) mit keinerlei extra Befugnissen
ausgestattet.
Die Kunst, oder besser das Können eines Detektives besteht in
seinem Geschick, seiner Findigkeit und der Unauffälligkeit.
Gruß, masc
Hallo…danke erstmal
gibt es gute Literatur zu diesem
Thema…kennt irgendjemand ein gutes Buch,
Dokumentation…
?
oder eine gute website…?
zweite Frage:
kann jeder eine offizielle legale Organisation gründen,
die wie der Geheimdienst FBI oder BND etc.operiert…
Was muß eine private Organisation haben und tun, damit
sie vom Staat anerkannt wird…?
grüße Danke
Hirngespinst…
zweite Frage:
kann jeder eine offizielle legale Organisation gründen,
die wie der Geheimdienst FBI oder BND etc.operiert…
Was muß eine private Organisation haben und tun, damit
sie vom Staat anerkannt wird…?
Das ist vollkommener Unsinn!!!
Der Gesetzgeber erläßt eine Vorschrift auf Grund derer eine solche Organisation überhaupt gegründet wird.
Hier § 1 BND - Gesetz:
§ 1 Organisation und Aufgaben
(1) Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes. Einer
polizeilichen Dienststelle darf er nicht angegliedert werden.
(2) Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von
Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland
sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. Werden dafür
im Geltungsbereich dieses Gesetzes Informationen einschließlich
personenbezogener Daten erhoben, so richtet sich ihre Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung nach den §§ 2 bis 6 und 8 bis 11
Diese Organisationen handeln hoheitlich, also staatlich und das dürfen sie nur auf Grund von gesetzlich normierten Eingriffsermächtigungen.
Diese z.B. die Strafprozessordnung beschreiben, in wie weit z.B. die Polizei in die Grundrechte eingreifen darf.
Ein Eingriff in die Grundrechte des Bürgers ohne eine solche Ermächtigungsgrundlage ist einer staatlichen organisation (legal) überhaupt nicht möglich.
Hier § 2 BND - GESETZ, er führt die befugnisse des BND abschließend auf, mehr darf er nicht!
§ 2 Befugnisse
(1) Der Bundesnachrichtendienst darf die erforderlichen
Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben,
verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere
Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen,
1.
zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und
Quellen gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche
Tätigkeiten,
2.
für die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die für ihn tätig sind
oder tätig werden sollen,
3.
für die Überprüfung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen
Nachrichtenzugänge und
4.
über Vorgänge im Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind, wenn sie nur auf diese Weise zu erlangen sind
und für ihre Erhebung keine andere Behörde zuständig ist.
(2) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner
Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Der
Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben und bei einer
Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 1 Nr. 2 auf eine dienst- und
arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht
hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen ist das
Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867)
anzuwenden.
(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem
Bundesnachrichtendienst nicht zu. Er darf die Polizei auch nicht im
Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht
befugt ist.
(4) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat der
Bundesnachrichtendienst diejenige zu wählen, die den Betroffenen
voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf
keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem
beabsichtigten Erfolg steht
Wobei wir wieder bei der ersten Frage sind - hier hat der Privatdedektiv Vorteile.
Er darf ohne eine Rechtsgrundlage alles was nicht gegen geltendes Recht verstößt, genau wie der Normalbürger.
Die Polizei o. BND darf z.B. nicht ohne eine Rechtsgrundlage Fotos machen o. Menschen beobachten, der Privatdedektiv schon - er dürfte die Fotos bloß nicht ohne Zustimmung der „Opfer“ veröffentlichen.
Anerkennen kannste völlig vergessen. Is echt ein Hirngespinst…
Übrigens ist das FBI kein Geheimdienst, sondern eine Bundespolizei.