Wichtige Frage zu Unterhaltsleistungen und Hartz4

Guten Tag,

ich bin in einer verzwickten Situation und weiss im Moment nicht weiter.

Ich werde im April diesen Jahres Vater meines ersten Kindes. Mit der Mutter lebe ich zwar in einer festen und glücklichen Beziehung, dennoch leben wir zurzeit aus arbeitstechnischen Gründen in getrennten Wohnungen.

Meine Freundin bezieht im Moment nur Hartz4 und würde ab April dann Leistungen (Elterngeld, Kindergeld) angerechnet bekommen.

Ich habe einen Vollzeitjob mit geregeltem Einkommen, Netto ca: 1700€

Besteht überhaupt eine Unterhaltspflicht? Ich würde mein Kind ja so oder so finanzieren.

Meine Sorge besteht darin, dass man mir an mein Gehalt gehen würde und im Nachhinein die Leistungen die meine Freundin bezieht gekürzt würden.

Liege ich damit richtig?
SO wie ich mir das vorstelle, werde ich, sobald ich die Vaterschaft anerkenne, vom Staat geplündert, womit ich und meine Freundin deutlich weniger Geld hätten.

Bitte um rasche Antwort

Danke Mfg

Mein Gott, was Fragen…:smile:

Also, mit 1700,- Euro Nettoeinkommen, kommst du am Unterhalt nicht vorbei.

Aber ich versteh die Problemmatik nicht. 2 Wohnungen, 2 mal Nebenkosten, Fahrgeld für Treffen,…ein gemeinsames Kind, glückliche Beziehung…

…und du fragst,…entschuldige,…aber so einen Quatsch.

Da sehe ich nur einen Weg für euch 2 (bald 3). Sucht euch „die gemeinsame“ Wohnung aus, die am besten für dich passt,…da du arbeitest und Geld verdienst. Evtl. müsst ihr euch auch eine ganz neue Wohnung suchen.

Kurzer Weg zur Arbeit, ausreichende Größe und Miete und Nk in einem angepaßten Rahmen.

Kostenreduktion und Optimierung, nennt man sowas. Elterngeld und Kindergeld bekommen auch Paare die verheiratet oder einfach nur zusammen leben.

Und wenn das Kind mal da ist, lach,…du bezahlst solange, bis das Kind selbst für sich sorgen kann. Ob du das Kind annimmst oder nicht,…lach,…das regelt dann der Richter und das Familiengericht.

So einfach wie du dir das vorstellst ist es ganz sicher nicht in diesem Land.

Also, warum nicht zusammen ziehen und das Ganze in einen vernünftigen und überschaubaren Rahmen stellen. Das ist für das Kind ganz sicher die beste Variation,…und kostengünstiger und stressfreier für euch beide auch noch.

Und, sollte es mal in deiner Fa. zu Entlassungen kommen, hast du einen viel besseren Sozialfaktor und bist ganz sicher nicht bei den Ersten, die gehen müssen.

Viel Glück

Hallo,
ich fürchte, dass Sie tatsächlich Unterhalt zahlen müssen und die staatlichen Leistungen, die Ihre Freundin bezieht werden dementsprechend gekürzt.
Leider ist die Rechtslage so. Da spielt es keine Rolle ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht.
Ebenso spielt es keine Rolle ob 1 gemeinsame Wohnung oder 2 Wohnungen bewohnt werden.
Soweit ich weiss wird Kindergeld bei Hartz IV nicht gezahlt. In Ihrem Fall wäre ein Zusammenlegen der Wohnungen zu einer Wohnung von Vorteil. Die Lebenshaltungskosten würden sich dadurch reduzieren, denn der Anspruch auf staatliche Hilfe wird in jedem Fall gekürzt.
Alles Gute

Hallo
„Vadder Staat“ ist es völlig egal, ob ihr weniger Geld habt oder nicht. Der greift wirklich zu, damit er nicht sorgen muss.
So:
Lasst mal die Wohnungen so, wie sie sind!
Damit habt ihr weder eine offiziell bekannte Lebensgemeinschaft, noch eine Bedarfsgemeinschaft.

Lasst Euch da auch nichts einreden - und bleibt auf diesem Standpunkt. Du hast einen „Zufallstreffer“ gelandet und ihr habt nach diesem ONS nichts miteinander.

Damit bekommt sie weiter Hartz4 und die anstehenden Vergünstigungen.
Du musst natürlich für das Kind nach den Regelsätzen aufkommen. Da du das ja auch machen willst, dürfte es da ja kein Problem geben!
Betrag liegt je nach Alter des Kindes ab (aber da erkundige dich bitte noch genau!) bei 250 Euro. Habe auch schon von 190 gehört.
Bei deinem Einkommen, das ja nun nicht gerade gering ist, kommst du aus dem Film nicht raus!
Warum also wollt ihr Euch zusammentun und dann wirklich gekürzt werden? EDenn mit deinem Einkommen sagen die „Das reicht - von uns gibt es nichts“. Und dann steht ihr ganz gaga da!

Parkt keine Zahnbürsten in der Wohnung des anderen!

Good luck - auch für den kleinen Erdenbürger!

Der Unterhalt wird ausgerechnet werden,da sie ja Geld vom Staat bezieht.Das Geld ca.320€ überweist du auf ihr Konto.Wie ihr es dann einsetzt ist eure Sache.

So wie ich das verstehe, kann man durch den Unterhalt für das Kind die Lohnsteuerklasse ändern. So bleibt netto mehr. Und - btw - andere Eltern zahlen auch selbst für ihr Kind.

Solange Ihr nicht verheiratet seit besteht natürlich Unterhaltspflicht. Der Unterhalt wird dann bei Deiner Freundin auf ihr ALG 2 angerechnet. In welcher Höhe kann ich aber nicht sagen.

Hallo,

Sie werden bezahlen müssen. Wenn die Mutter des Kindes Harz4 bezieht, so werden Sie für den Unterhalt auf kommen müssen. In den ersten 3 Jahren sind Sie für den Unterhalt der Mutter zuständig, danach muss sie selber arbeiten gehen, denn dann kann das Kind in den Kindergarten und jeder muss dann für seinen eigenen Unterhalt sorgen.

Für das Kind müssen Sie eh bezahlen, da haben Sie ja eine Unterhaltspflicht bis dieses selber verdient.
Eine Unterhaltspflicht besteht also gegenüber der Mutter und dem Kind.

Hallo,
es besteht generell Unterhaltspflicht, siehe Düsseldorfer Tabelle. Alles Einkommen wird deiner Freundlin angerechnet. Sie wird verpflichtet Angaben zum Vater zu machen und gegebenenfalls Unterhalt einzuklagen.
So kenne ich das.

Gruß

Guten Abend,

leider liegst du da richtig.
Wenn du die Vaterschaft anerkennst bist du von Amtswegen unterhaltsfplichtig.
Auch wenn deine Freundin den Unterhalt nicht beantragt,etc.wird sie vom Amt dazu angehalten diesen zu fordern.Außerdem wirst du dazu aufgefordet.
Du stehst,bezw. ihr steht dann schlechter da!!
Das ist leider unsere Bürokratie!
Alles Gute!

Hallo, solange ihr getrennte Wohnungen habt, besteht keine Bedarfsgemeinschaft, da wird dann nur der Unterhalt für das Kind berechnet das dann das Amtsgericht nach der Vaterschaftserklärung bestätigt.
LG elfie759

Hallo

ihr beiden könnt alles ohne den Staat regeln wenn ihr wollt.

Allerdings ist es natürlich so, dass bei Harz 4 natürlich dein Einkommen berücksichtigt wird.

Den formell hast du eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und der Mutter.

In einfachen Worten, bevor die Allgemeinheit zahlt musst du zahlen bzw. der Regelbetrag wird entsprechend gekürzt.

Gruss

Hallo,

bevor staatliche Stellen zahlen, müssen alle anderen gesetzlich verpflichteten Stellen zahlen. So ist es auch richtig.

Vielleicht in eine Wohnung zusammenziehen, dann beschummelt man nicht mehr und spart auch die zweite Miete.

Gruß