Wichtige Infos per Auszug o. Rechnung- legitim?

Hallo,

mich interessiert folgende Frage:

Man findet in den Kontoauszüge oder auf den Onlinerechnungen wichtige Informationen zB, dass sich die AGBs geändert haben und ich habe eine bestimmte Frist zum Reagieren.

Aktueller Fall:
KabelBW hat die AGBs geändert. Und schrieb in die Rechnung unten folgenden Text.
„Wir haben Sie bereits über die neue Preisliste für Telefonverbindungen, Tarifoptionen sowie
Serviceentgelte ab dem 01.04.2013 informiert. Durch diese Anpassung steht Ihnen ein
Sonderkündigungsrecht der betroffenen Produkte zum 31.03.2013 zu, das Sie innerhalb von sechs
Wochen ab Erhalt dieser Rechnung geltend machen können.“

Ich bekomme die Rechnungen Online. Es ist ein Lastschriftverfahren angemeldet.
Ich gucke mir die Rechnungen explizit nie an. Nur, wenn ich merke, dass es mit dem abgehobenen Betrag etwaws nicht stimmt. Da ich aber konstante monatliche Abbuchung habe, ist es fast nie der Fall.

Meiner Frage:
Ist es legitim, solche wichtigen Infos auf einer Rechnung zu schreiben?
Ich bin der Meinung, dass solche Infos auf dem POstweg oder in einer gesonderten Nachricht mitgeteilt werden müssen.

Bitte um Hilfestellung. Evtl mit Paragrafen.
Ich habe den Vertrag am 27.03 gekündigt, war

Hallo,

Ich gucke mir die Rechnungen explizit nie an.

ich fasse zusammen: das Unternehmen teilt Dir eine Information über ein Dokument mit, das Du zur Kenntnis hättest nehmen können, aber grundsätzlich nicht liest und Du erwartest nun, daß Dir diese Information, die Du hättest zur Kenntnis nehmen können und müssen, mit separatem Schreiben mitgeteilt wird.

Diese Erwartung wird sich nicht erfüllen.

Gruß
C.

Hi

ich fasse zusammen: das Unternehmen teilt Dir eine Information
über ein Dokument mit, das Du zur Kenntnis hättest nehmen
können, aber grundsätzlich nicht liest und Du erwartest nun,
daß Dir diese Information, die Du hättest zur Kenntnis nehmen
können und müssen, mit separatem Schreiben mitgeteilt wird.

Ja. Würde ich auch erwarten.
Zumal es bei mir bisher Gang und Gebe war das solche Informationen nicht auf einer Onlinerechnung stehen wo ich sie sowieso nie erwarten würde (was hat sowas da zu suchen?) sondern ich immer eine E-Mail bekam mit dem Hinweis das sich die AGB ändern… so geschehen bei eBay, bei PayPal bei meinem Homepageanbieter (dessen Onlinerechnungen ich auch nie checke da der abgebuchte Betrag immer der gleiche ist [seh ich doch auf meinen Kontoauszügen] und ich die PDF nicht öffnen brauche um zu sehen was seit 2 Jahren der Fall ist).

Bei meinen Kontoauszügen der Sparkasse bekomm ich manchmal auch lästige Zusatzausdrucke (Kundenhinweis) die mich z.B. über Losbestellungen informieren (ja Lotterie)… also Dinge ich ich eigentlich als Spam markieren würde. Hoffe da krieg ich mal keine wichtige Information denn meine Aufmerksamkeit Spam gegenüber ist wegen sowas antrainiert nur sehr gering.

MfG
Lilly

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Ich bin der Meinung, dass solche Infos auf dem POstweg oder in
einer gesonderten Nachricht mitgeteilt werden müssen.

Es ist nicht sehr plausibel zu behaupten, man nehme allgemeine Korrespondenz, deren veranlassung man nicht kennt, eher zur Kenntnis, als die monatliche Rechnung, bei der es um das eigene Geld geht.

Evtl mit Paragrafen.

Die gibt es nicht.

Hallo,

können, aber grundsätzlich nicht liest und Du erwartest nun,
daß Dir diese Information, die Du hättest zur Kenntnis nehmen
können und müssen, mit separatem Schreiben mitgeteilt wird.

Ja. Würde ich auch erwarten.

das paßt zu meinem Eindruck, daß es nämlich einen Trend in der Gesellschaft gibt, der leider vom Gesetzgeber in manchen Bereichen unterstützt wird (z.B. durch die Rückgaberechte im Fernabsatz, Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Sachmangelhaftung, Länge des Rückgaberechtes bei unberechtigten Lastschriften), und so aussieht, daß der Bürger seine Teilnahme am Geschäftsleben im wesentlichen im Bereich der Forderungen und Erwartungen sieht, während alle anderen (namentlich Behörden, Unternehmen und alle anderen Privatpersonen) in der Pflicht sind, alle diese Forderungen und Erwartungen zu erfüllen.

Das ist allerdings ein Trugschluß. Im Geschäftsleben haben beide Seiten Pflichten und Ansprüche und dazu gehört auch, daß man die geschäftsliche Korrespondenz mit einer gewissen Aufmerksamkeit lesen sollte. Rechnungen sind Teil dieser geschäftlichen Korrespondenz und daher zu lesen und zu prüfen (dafür sind sie nämlich da) und Einwendungen dagegen kurzfristig dem Absender zur Kenntnis zu bringen.

Da Rechnungen - wie erwähnt - Teil der geschäftlichen Korrespondenz sind, besteht überhaupt kein Grund dafür, Botschaften, die auf bzw. zusammen mit diesen übermittelt wurden, mittels eines in Leuchtfarbe eingefärbten Briefumschlages, der zusätzlich die Worte „Achtung, wichtig, ganz ehrlich keine Werbung, sondern wirklich wichtig“ trägt, dem Adressaten zusätzlich und erneut zukommen zu lassen.

Gruß
C.

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Hi,

grandiose Analyse. Diese Leute sitzen ja heute auch in Talkshows und erzählen wie sie „bei der Flugbuchung im Internet abgzockt“ wurden. Durchlesen was in den AGB steht ist ja nicht, da macht man schnell einen Haken bei „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ und jammert dann wenn sich das Unternehmen dran hält. Oder der Herr hier der „dachte dass…“ statt sich den Schrieb mal in 60 Sekunden durchzulesen: http://www.youtube.com/watch?v=BW8JCWjw8SU

Früher sagte man „wer lesen kann ist klar im Vorteil“, heute schreit man halt sofort „Abzocke“.

Gruss
K

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Nabend

das paßt zu meinem Eindruck, daß es nämlich einen Trend in der
Gesellschaft gibt, der leider vom Gesetzgeber in manchen
Bereichen unterstützt wird […], und so aussieht, daß der Bürger
seine Teilnahme am Geschäftsleben im wesentlichen im Bereich
der Forderungen und Erwartungen sieht,[…]

Meine Erwartung dahingehend wurde aber nicht vom Gesetzgeber geschürt oder unterstützt sondern von den Firmen die eben so verfahren und mich gesondert auf Änderungen des Vertrages hinweisen. Das ist eben darauf resultierend zum Normalfall geworden. Daher die Erwartung.

Das find ich auch seriös und kundenfreundlich.

Ein Hinweis, als einziger Hinweis, zu einer Änderung der AGB gehört für mich nicht auf eine Rechnung. Das ist kein bequemer Trend, das ist für mich logisch.

Ein ‚Änderungen der AGB‘ Betreff hat sicher mehr Aufmerksamkeit von mir als ‚Quartalsrechnung‘ die ich eher der Zahlen wegen fix überfliege und nicht aufmerksam bis zum Ende lese außer es ist was einmaliges :wink:

Muss ein Unternehmen seinen Kunden überhaupt benachrichtigen das es eine Änderung im Vertrag gibt; oder ist der Kunde selbst in der Pflicht sich über sowas zu informieren (auf der Firmenwebseite z.B.)?

MfG
Lilly

Hallo,

Das find ich auch seriös und kundenfreundlich.

nun ja, das Brett hier heißt Allgemeine Rechtsfragen und nicht Marketing.

Ein Hinweis, als einziger Hinweis, zu einer Änderung der AGB
gehört für mich nicht auf eine Rechnung. Das ist kein bequemer
Trend, das ist für mich logisch.

Ändert nichts am Sachverhalt.

Muss ein Unternehmen seinen Kunden überhaupt benachrichtigen
das es eine Änderung im Vertrag gibt; oder ist der Kunde
selbst in der Pflicht sich über sowas zu informieren (auf der
Firmenwebseite z.B.)?

Das ist doch gar nicht die Frage. Das Unternehmen hat informiert. Ob der Kunde das nun zur Kenntnis nimmt oder nicht.

Gruß
C.