Wichtige markenrechtsfrage!

Hallo

habe eine Frage und zwar folgende:

wenn man einen schriftzug malt, wo sexy drauf steht und ihn als T-Shirt druckt, kann einem dann was passieren wenn:

  • der name als wortmarke in anderen Kategorien geschützt ist?
  • der name als Bildmarke (sieht anders aus geschützt ist?
  • oder hat man selber weil man diese Schriftzüge gemalthat, das urheberrecht?

Hallo

  • der name als wortmarke in anderen Kategorien geschützt ist?

Kaum anzunehmen, da der Begriff rein beschreibend ist und wo wohl als
Wortmarke nicht schützenswert

  • der name als Bildmarke (sieht anders aus geschützt ist?

Da er anders aussieht (und als Aufdruck nicht wirklich eine Marke
repräsentiert, auch keine Reibungspunkte.

  • oder hat man selber weil man diese Schriftzüge gemalthat,
    das urheberrecht?

Das ja. Wobei das Urheberrecht für Logos und ähnliches ein wenig
schwammig ist. Und für Schriftzüge erst recht.
ög
Richard

hi richard!

so nehmen wir mal an man gestaltet eine Grafik mit dem Wort z.B. Domina. Da man die Grafik ja gestaltet hat kann ich sie ja auch per lizenz verkaufen.

Schaut man jetzt beim patentamt nach sieht man das das wort Domina in sämtlichen Klassen eingetragen ist.

Kann man dafür vom Anmelder belangt werden?

Oder ist das Wort ein freiverwendbares Wort?

Fragen über Fragen?

hallo,

jetzt wirds ganz wüst abstrakt. Eine Grafik hat ja mit
Markeneintragungen nichs zu tun. Domina ist ebenfalls beschreibend
und kann nur als Wortbildmarke eingetragen werden. Also könnte man
seine Grafik selbst gestalten. (Wer will allerdings eine Grafik als
Lizenz erwerben? Also, um sie als Schriftzug auf ein Shirt zu printen
…)

Schaut man jetzt beim patentamt nach sieht man das das wort
Domina in sämtlichen Klassen eingetragen ist.

Zumdem kann eigentlich nichts in allen Klassen eingetragen sein.

Kann man dafür vom Anmelder belangt werden?
Oder ist das Wort ein freiverwendbares Wort?

Viel spricht für jetzteres, eben weil sich niemand „ganz normale
Worte“ sichern lassen kann. Es gibt aber Ausnahmen. Also, wenn Domina
ein Shirt-Label wäre und, wie das andere auch machen, dieses auf
seine Shirts auch druckt. Dann könnte (wird) es Ärger geben.

Grüßerle
Richard

Schaut man jetzt beim patentamt nach sieht man das das wort
Domina in sämtlichen Klassen eingetragen ist.

Zumdem kann eigentlich nichts in allen Klassen eingetragen
sein.

Rein interessehalber: Warum?

Kann man dafür vom Anmelder belangt werden?
Oder ist das Wort ein freiverwendbares Wort?

Viel spricht für jetzteres, eben weil sich niemand „ganz
normale
Worte“ sichern lassen kann. Es gibt aber Ausnahmen.

Hat sich nicht die Telekom ihr Magenta sichern lassen?

Gruß,
-Efchen

hallo,

Rein interessehalber: Warum?

Mir fällt jetzt auf die Schnelle kein Produkt/Leistung ein, die für
sämtliche Markenklassen in Frage käme. Man muss die Marke ja auch
nutzen …

Hat sich nicht die Telekom ihr Magenta sichern lassen?

ja, die haben sich ihre Farbe sichern lassen. Aber das heißt nicht,
dass niemand sonst die Farbe benutzen darf. Warum das so zugelassen
wurde, entzieht sich eh meines Verständnisses.

Grüßerle
Richard

Rein interessehalber: Warum?

Mir fällt jetzt auf die Schnelle kein Produkt/Leistung ein,
die für
sämtliche Markenklassen in Frage käme. Man muss die Marke ja
auch
nutzen …

D.h. man muss seine Marke auch in allen Klassen, in denen man sie eintragen lässt, nutzen. D.h. eine gewisse Zeitschrift hätte ihren Namen nicht in der Klasse eintragen lassen können, die für Autotypen zuständig ist, ohne auch ein uto mit dem Namen rauszubringen?

Hat sich nicht die Telekom ihr Magenta sichern lassen?

ja, die haben sich ihre Farbe sichern lassen. Aber das heißt
nicht,
dass niemand sonst die Farbe benutzen darf. Warum das so
zugelassen
wurde, entzieht sich eh meines Verständnisses.

Meines auch :smile:

Gruß,
-Efchen

Rein interessehalber: Warum?

Mir fällt jetzt auf die Schnelle kein Produkt/Leistung ein,
die für
sämtliche Markenklassen in Frage käme. Man muss die Marke ja
auch
nutzen …

D.h. man muss seine Marke auch in allen Klassen, in denen man
sie eintragen lässt, nutzen. D.h. eine gewisse Zeitschrift
hätte ihren Namen nicht in der Klasse eintragen lassen können,
die für Autotypen zuständig ist, ohne auch ein uto mit dem
Namen rauszubringen?

naja, müssen ist relativ … wenn eine Marke nicht innerhalb der ersten 5 Jahre ab Eintragung benutzt wird, kann sie auf Antrag eines Dritten gelöscht werden. Das Amt löscht aber nicht von selbst aus, d.h. wenn keiner klagt bleibt die Marke bestehen und man kann weiterhin aufgrund dieser Marke gegen andere vorgehen (ratsam ist es aber nicht). Anders zB in den USA, da muss man die Benutzung nachweisen - ansonsten geht die Marke automatisch flöten

D.h. eine Firma kann schon eine Marke anmelden, die zukünftige Geschäftsbereiche abdeckt. Falls die Marke dann doch nicht für alles benutzt wird, passiert auch nix (solange kein anderer klagt, zB als Retourkutsche in einem Widerspruchsverfahren o.ä.)

Hat sich nicht die Telekom ihr Magenta sichern lassen?

ja, die haben sich ihre Farbe sichern lassen. Aber das heißt
nicht,
dass niemand sonst die Farbe benutzen darf. Warum das so
zugelassen
wurde, entzieht sich eh meines Verständnisses.

Meines auch :smile:

Gruß,
-Efchen

weil die Telekom es geschafft hat dem Deutschen Patentamt gegenüber nachzuweisen, dass ein ausreichender Prozentsatz der Deutschen Bevölkerung dieses Magenta mit der Telekom in Verbindung bringt (Verkehrsdurchsetzung). Allerdings hat die Marke ein recht begrenztes Warenverzeichnis (Klassen 09; 16; 37; 38; 42), für andere Waren dürfte der Farbton „Magenta“ also verwendet werden - vorausgesetzt "Magenta ist keine notorisch bekannte Marke o.ä. (aber das ist wieder was anderes)

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hallo,

weil die Telekom es geschafft hat dem Deutschen Patentamt
gegenüber nachzuweisen, dass ein ausreichender Prozentsatz der
Deutschen Bevölkerung dieses Magenta mit der Telekom in
Verbindung bringt (Verkehrsdurchsetzung).

Danke fürs Licht im Dunkel der Telekom-Farbenlehre. Vermutlich haben
sie auch nachgewiesen, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine bestimmte
Tonfolge als Sinnbild für absoluten Werbelärm versteht …
Richard

hallo,

weil die Telekom es geschafft hat dem Deutschen Patentamt
gegenüber nachzuweisen, dass ein ausreichender Prozentsatz der
Deutschen Bevölkerung dieses Magenta mit der Telekom in
Verbindung bringt (Verkehrsdurchsetzung).

Danke fürs Licht im Dunkel der Telekom-Farbenlehre. Vermutlich
haben
sie auch nachgewiesen, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine
bestimmte
Tonfolge als Sinnbild für absoluten Werbelärm versteht …
Richard

gern geschehen :wink: es gibt auch noch das Nivea-Blau, ADAC-Gelb, Milka-Lila, BP, Dresdner Bank …

lach nicht, aber man kann auch hörmarken anmelden. die telekom ist dabei, Erdinger mit dem „Weißbier-Walzer“ und Sanostol mit dem Kinderchor, Intel, diverse Radiosender mit Jingles, ProSieben, Otto, Eon, Zott, AOL, … immer nur die Tonfolgen, nicht die Werbesprüche

Hörmarken werden aber wie normale Wort-/Wort-Bildmarken behandelt und daher muss auch keine Verkehrsdurchsetzung nachgeweisen werden *klugscheißmodus aus*

schoko