jetzt wirds ganz wüst abstrakt. Eine Grafik hat ja mit
Markeneintragungen nichs zu tun. Domina ist ebenfalls beschreibend
und kann nur als Wortbildmarke eingetragen werden. Also könnte man
seine Grafik selbst gestalten. (Wer will allerdings eine Grafik als
Lizenz erwerben? Also, um sie als Schriftzug auf ein Shirt zu printen
…)
Schaut man jetzt beim patentamt nach sieht man das das wort
Domina in sämtlichen Klassen eingetragen ist.
Zumdem kann eigentlich nichts in allen Klassen eingetragen sein.
Kann man dafür vom Anmelder belangt werden?
Oder ist das Wort ein freiverwendbares Wort?
Viel spricht für jetzteres, eben weil sich niemand „ganz normale
Worte“ sichern lassen kann. Es gibt aber Ausnahmen. Also, wenn Domina
ein Shirt-Label wäre und, wie das andere auch machen, dieses auf
seine Shirts auch druckt. Dann könnte (wird) es Ärger geben.
Mir fällt jetzt auf die Schnelle kein Produkt/Leistung ein, die für
sämtliche Markenklassen in Frage käme. Man muss die Marke ja auch
nutzen …
Hat sich nicht die Telekom ihr Magenta sichern lassen?
ja, die haben sich ihre Farbe sichern lassen. Aber das heißt nicht,
dass niemand sonst die Farbe benutzen darf. Warum das so zugelassen
wurde, entzieht sich eh meines Verständnisses.
Mir fällt jetzt auf die Schnelle kein Produkt/Leistung ein,
die für
sämtliche Markenklassen in Frage käme. Man muss die Marke ja
auch
nutzen …
D.h. man muss seine Marke auch in allen Klassen, in denen man sie eintragen lässt, nutzen. D.h. eine gewisse Zeitschrift hätte ihren Namen nicht in der Klasse eintragen lassen können, die für Autotypen zuständig ist, ohne auch ein uto mit dem Namen rauszubringen?
Hat sich nicht die Telekom ihr Magenta sichern lassen?
ja, die haben sich ihre Farbe sichern lassen. Aber das heißt
nicht,
dass niemand sonst die Farbe benutzen darf. Warum das so
zugelassen
wurde, entzieht sich eh meines Verständnisses.
Mir fällt jetzt auf die Schnelle kein Produkt/Leistung ein,
die für
sämtliche Markenklassen in Frage käme. Man muss die Marke ja
auch
nutzen …
D.h. man muss seine Marke auch in allen Klassen, in denen man
sie eintragen lässt, nutzen. D.h. eine gewisse Zeitschrift
hätte ihren Namen nicht in der Klasse eintragen lassen können,
die für Autotypen zuständig ist, ohne auch ein uto mit dem
Namen rauszubringen?
naja, müssen ist relativ … wenn eine Marke nicht innerhalb der ersten 5 Jahre ab Eintragung benutzt wird, kann sie auf Antrag eines Dritten gelöscht werden. Das Amt löscht aber nicht von selbst aus, d.h. wenn keiner klagt bleibt die Marke bestehen und man kann weiterhin aufgrund dieser Marke gegen andere vorgehen (ratsam ist es aber nicht). Anders zB in den USA, da muss man die Benutzung nachweisen - ansonsten geht die Marke automatisch flöten
D.h. eine Firma kann schon eine Marke anmelden, die zukünftige Geschäftsbereiche abdeckt. Falls die Marke dann doch nicht für alles benutzt wird, passiert auch nix (solange kein anderer klagt, zB als Retourkutsche in einem Widerspruchsverfahren o.ä.)
Hat sich nicht die Telekom ihr Magenta sichern lassen?
ja, die haben sich ihre Farbe sichern lassen. Aber das heißt
nicht,
dass niemand sonst die Farbe benutzen darf. Warum das so
zugelassen
wurde, entzieht sich eh meines Verständnisses.
Meines auch
Gruß,
-Efchen
weil die Telekom es geschafft hat dem Deutschen Patentamt gegenüber nachzuweisen, dass ein ausreichender Prozentsatz der Deutschen Bevölkerung dieses Magenta mit der Telekom in Verbindung bringt (Verkehrsdurchsetzung). Allerdings hat die Marke ein recht begrenztes Warenverzeichnis (Klassen 09; 16; 37; 38; 42), für andere Waren dürfte der Farbton „Magenta“ also verwendet werden - vorausgesetzt "Magenta ist keine notorisch bekannte Marke o.ä. (aber das ist wieder was anderes)
weil die Telekom es geschafft hat dem Deutschen Patentamt
gegenüber nachzuweisen, dass ein ausreichender Prozentsatz der
Deutschen Bevölkerung dieses Magenta mit der Telekom in
Verbindung bringt (Verkehrsdurchsetzung).
Danke fürs Licht im Dunkel der Telekom-Farbenlehre. Vermutlich haben
sie auch nachgewiesen, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine bestimmte
Tonfolge als Sinnbild für absoluten Werbelärm versteht …
Richard
weil die Telekom es geschafft hat dem Deutschen Patentamt
gegenüber nachzuweisen, dass ein ausreichender Prozentsatz der
Deutschen Bevölkerung dieses Magenta mit der Telekom in
Verbindung bringt (Verkehrsdurchsetzung).
Danke fürs Licht im Dunkel der Telekom-Farbenlehre. Vermutlich
haben
sie auch nachgewiesen, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine
bestimmte
Tonfolge als Sinnbild für absoluten Werbelärm versteht …
Richard
gern geschehen es gibt auch noch das Nivea-Blau, ADAC-Gelb, Milka-Lila, BP, Dresdner Bank …
lach nicht, aber man kann auch hörmarken anmelden. die telekom ist dabei, Erdinger mit dem „Weißbier-Walzer“ und Sanostol mit dem Kinderchor, Intel, diverse Radiosender mit Jingles, ProSieben, Otto, Eon, Zott, AOL, … immer nur die Tonfolgen, nicht die Werbesprüche
Hörmarken werden aber wie normale Wort-/Wort-Bildmarken behandelt und daher muss auch keine Verkehrsdurchsetzung nachgeweisen werden *klugscheißmodus aus*