ein Arbeitnehmer hat eine Erkrankung die dem Arbeitgeber bekannt ist.
Jetzt müsste der Arbeitnehmer einen Arzttermin wahrnehmen, und ist bereit den Tag frei zu nehmen. Der Termin ist längerfristig angelegt und die Behandlung wird einen halben Tag in Anspruch nehmen inkl. An- und Abfahrt. Der Arbeitgeber verweigert aber bisher dem Arbeitnehmer die Zusage, weil er meint man könnte den Termin auch außerhalb der Arbeitszeit legen. Der Arbeitnehmer ist aber der Meinung das sich sein Gesundheitszustand bessern würde wenn er bald in Behandlung kommt und nicht nochmal drei Wochen auf einen Termin warten muss.
Wäre es z. B. Arbeitsverweigerung wenn der Arbeitnehmer sich an dem Tag von dem Arzt krankschreiben lässt?
Was wäre jemanden zu raten wenn er in so einer Situation ist, und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dazu?
Ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet alles zu tun damit er wieder arbeitsfähig wird? Ist der Arbeitgeber nicht auch verpflichtet alles zu tun damit der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähigkeit erlangt?
Hallo,
wenn er sich krankschreiben lässt und der Arzt dies auf Wunsch des Patienten macht dann ist dies unzulässig und kann mächtig Ärger geben wenn der Arbeitgeber, weniger die Kasse, dahinterkommt.
Anders sieht es aber aus wenn der Arzt von sich aus die Arbeitsunfähigkeit attestiert, also nicht auf Zuruf, sondern aus eigener Überzeugung - dann hat der Arbeitgeber keine Chance (bis auf die Trübung des Betriebsklimas vielleicht).
Gruss
Czauderna
ein Arbeitnehmer hat eine Erkrankung die dem Arbeitgeber
bekannt ist.
Jetzt müsste der Arbeitnehmer einen Arzttermin wahrnehmen, und
ist bereit den Tag frei zu nehmen. Der Termin ist
längerfristig angelegt und die Behandlung wird einen halben
Tag in Anspruch nehmen inkl. An- und Abfahrt. Der Arbeitgeber
verweigert aber bisher dem Arbeitnehmer die Zusage, weil er
meint man könnte den Termin auch außerhalb der Arbeitszeit
legen. Der Arbeitnehmer ist aber der Meinung das sich sein
Gesundheitszustand bessern würde wenn er bald in Behandlung
kommt und nicht nochmal drei Wochen auf einen Termin warten
muss.
Wäre es z. B. Arbeitsverweigerung wenn der Arbeitnehmer sich
an dem Tag von dem Arzt krankschreiben lässt?
Nein.
Was wäre jemanden zu raten wenn er in so einer Situation ist,
und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dazu?
Wenn jemand krank ist und zum Arzt gehen möchte, kann ihm dies nicht untersagt werden; der Arbeitgeber kann allerdings verlangen, dass der Arztbesuch durch eine Bescheinigung ihm bestätigt wird.
Ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet alles zu tun damit er
wieder arbeitsfähig wird?
Ja
Ist der Arbeitgeber nicht auch
verpflichtet alles zu tun damit der Arbeitnehmer wieder
arbeitsfähigkeit erlangt?
Der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht seinem Mitarbeiter gegenübern.
wieso muss denn eine richtige Aussage wie von Günter jetzt durch eine falsche Antwort ergänzt werden?
Wäre es z. B. Arbeitsverweigerung wenn der Arbeitnehmer sich
an dem Tag von dem Arzt krankschreiben lässt?
Nein.
Mutige Aussage. Der Beweiswert dieser AU-Bescheinigung wäre erschüttert, denn das wäre ja schon ein großer Zufall, dass jemand genau an dem Tag arbeitsunfähig sein soll, für den er schon seit 3 Wochen einen Termin hat. Das ist nur denkbar, wenn die Behandlung zur Arbeitsunfähigkeit führt (z.B, Zahn-OP kann zur Folge haben, dass wegen der Schmerz/Narkosemittel anschließend eine AU eintritt). In allen anderen Fällen könnte das eine außerordentliche Kündigung zur Folge haben.
Was wäre jemanden zu raten wenn er in so einer Situation ist,
und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dazu?
Wenn jemand krank ist und zum Arzt gehen möchte, kann ihm dies
nicht untersagt werden; der Arbeitgeber kann allerdings
verlangen, dass der Arztbesuch durch eine Bescheinigung ihm
bestätigt wird.
So ist es nicht. Es kommt darauf an, ob der Termin zwingend während der Arbeitszeit stattfinden musste. Wenn das nicht der Fall ist oder der AN sich überhaupt nicht um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit bemüht hat, hat er schlechte Karten. Nur bei Terminen, die nur zur Arbeitszeit stattfinden können (z.B. Blutabnahme mit nüchternem Magen können ja nur morgens stattfinden, bei Radiologen ist es teilweise überhaupt nicht beeinflussbar, wann man dort drankommt), dann kann es einen Freistellungsanspruch geben. Ob der zu bezahlen ist, hängt davon ab, ob § 616 BGB hier abbedungen ist oder nicht.
Also mal krass gesagt, der Arbeitnehmer würde wenn er für den Tag eine AU Bescheinigung bekommt sich nicht rechtmäßig verhalten obwohl er verpflichtet ist alles zu tun um wieder gesund zu werden. Wird der Termin dann um drei Wochen vertagt, verzögert sich die Genesung und würde dann vielleicht noch schlimmer. Was wenn er dann ausfällt, weil er nicht diesen Termin wahrnehmen konnte?