Hallo,
A kauft von B ein neues Haus. Doch B erwähnt weder in den Vorgesprächen, noch beim Notar, noch ist dies schriftlich im Kaufvertrag niedergelegt, dass im Garten unterirdisch dieses Hausanwesens ein Mulden-Rigolen-System (zur Entwässerung von Regenwasser) vorhanden ist. Bei allen anderen Nachbarn steht es im Kaufvertrag drin.
Bei Wissen hätte A das Haus niemals gekauft. Auf dieser Fläche (wo die Rigole unterirdisch verläuft) dürfen keine Pflanzen, Bäume, Tausalz, Rasendünger usw. verwendet werden. Ein Gartenhaus darf dort ebenfalls nicht aufgestellt werden.
A ist der Meinung, dass B ihn in dieser Hinsicht betrogen hat.
Wie ist die Rechtslage?? Wo könnte man sich bezüglich bereits ergangener Urteile schlau machen??
Eine Nachbesserung ist nicht möglich.
LG