Hallo,
Hallo Irene,
Punkt I:
Bauträger baut ein ganzes Neubaugebiet und erstellt die Häuser
nach Käufer-Wunsch.
Im Kaufvertrag verschweigt er den Käufern (nur einer
Familie!!!) jedoch, dass das Haus ein unterirdisches
Entwässerungssystem im Garten besitzt!!!
wieso?
im Kaufvertrag wird auf eine öffentlich-rechtliche
Urkunde Bezug genommen, Dort stand drin, dass dieses Neubaugebiet mit diesem
Rigolensystem bebaut werden soll.
(Keine Pflanzen, kein
Gartenhaus, da Rigole frei sein muss…). Zum zweiten sind
neben dem Haus 6 (fremde) Garagen, die EBENFALLS in die Rigole
dieser Familie miteinfließen, wobei sie eigentlich nach PLAN
eine eigene Versicherungsgrube haben müssten. Bauträger hat
sich weder an den Plan gehalten noch hat er die Familie um
Genehmigung gefragt, die 6 Garagen in deren Rigole
miteinfließen zu lassen.
Was sagt denn die beim Notar hinterlegte Urkunde dazu?
Im Kaufvertrag wird ABER auf eine öffentlich-rechtliche
Urkunde Bezug genommen, die die Familie hätte einsehen können
(hinterlegt beim Notar), das hat sie aber dummerweise nicht
gemacht.
wirklich dumm.
Dort stand drin, dass dieses Neubaugebiet mit diesem
Rigolensystem bebaut werden soll. Wertminderung: 14.000 Euro.
wieso dann Wertminderung? Woher kommen die 14.000 €
Punkt II:
In der Baubeschreibung wurde das Haus mit einer weißen Wanne
versehen. Diese weiße Wanne wurde aber nicht erstellt
Verstehe ich nicht. Wie genau sieht denn die nicht erstellte „Weisse Wanne“ aus? Dringt Wasser ein?
(laut einem Bekannten (er ist Bau-Sachverständige) handelt es
sich hier um KEINE weiße Wanne). Wertminderung: 2.000
Euro.
Woher kommt die Wertminderung? Die Kostenersparnis des Bauträgers kann viel größer sein.
Was meint ihr dazu?? Hat eine Klage Aussicht auf
Erfolg??
Wogegen will man klagen?
Betrug? Baumangel? Vertragserfüllung?
Was sagt denn der „Bekannte Bausachverständige“ dazu?
DANKE für eure Antworten im Voraus.
Gruß von Irene
Etwas mehr Details könnten bei der Beantwortung helfen.
GvC