Bauträger verschweigt Sachen im Kaufvertrag

Hallo,

Punkt I:
Bauträger baut ein ganzes Neubaugebiet und erstellt die Häuser nach Käufer-Wunsch.
Im Kaufvertrag verschweigt er den Käufern (nur einer Familie!!!) jedoch, dass das Haus ein unterirdisches Entwässerungssystem im Garten besitzt!!! (Keine Pflanzen, kein Gartenhaus, da Rigole frei sein muss…). Zum zweiten sind neben dem Haus 6 (fremde) Garagen, die EBENFALLS in die Rigole dieser Familie miteinfließen, wobei sie eigentlich nach PLAN eine eigene Versicherungsgrube haben müssten. Bauträger hat sich weder an den Plan gehalten noch hat er die Familie um Genehmigung gefragt, die 6 Garagen in deren Rigole miteinfließen zu lassen.

Im Kaufvertrag wird ABER auf eine öffentlich-rechtliche Urkunde Bezug genommen, die die Familie hätte einsehen können (hinterlegt beim Notar), das hat sie aber dummerweise nicht gemacht. Dort stand drin, dass dieses Neubaugebiet mit diesem Rigolensystem bebaut werden soll. Wertminderung: 14.000 Euro.

Punkt II:
In der Baubeschreibung wurde das Haus mit einer weißen Wanne versehen. Diese weiße Wanne wurde aber nicht erstellt (laut einem Bekannten (er ist Bau-Sachverständige) handelt es sich hier um KEINE weiße Wanne). Wertminderung: 2.000 Euro.

Was meint ihr dazu?? Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg??

DANKE für eure Antworten im Voraus.

Gruß von Irene

Hallo,

Gegenfrage: Sollte man Fragestellungen mit einem Risiko im fünfstelligen Bereich, bei denen zahlreiche Unterlagen zu prüfen sind, wirklich in Rechtsforen diskutieren?

Hier sind ja die einen oder anderen Experten für Baurecht, aber ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, wird niemand von denen ehrlich beantworten können.

Mehr als Anhaltspunkte sollte man hier nicht erwarten.

VG
EK

Hallo,

Hallo Irene,

Punkt I:
Bauträger baut ein ganzes Neubaugebiet und erstellt die Häuser
nach Käufer-Wunsch.
Im Kaufvertrag verschweigt er den Käufern (nur einer
Familie!!!) jedoch, dass das Haus ein unterirdisches
Entwässerungssystem im Garten besitzt!!!

wieso?
im Kaufvertrag wird auf eine öffentlich-rechtliche
Urkunde Bezug genommen, Dort stand drin, dass dieses Neubaugebiet mit diesem
Rigolensystem bebaut werden soll.

(Keine Pflanzen, kein
Gartenhaus, da Rigole frei sein muss…). Zum zweiten sind
neben dem Haus 6 (fremde) Garagen, die EBENFALLS in die Rigole
dieser Familie miteinfließen, wobei sie eigentlich nach PLAN
eine eigene Versicherungsgrube haben müssten. Bauträger hat
sich weder an den Plan gehalten noch hat er die Familie um
Genehmigung gefragt, die 6 Garagen in deren Rigole
miteinfließen zu lassen.

Was sagt denn die beim Notar hinterlegte Urkunde dazu?

Im Kaufvertrag wird ABER auf eine öffentlich-rechtliche
Urkunde Bezug genommen, die die Familie hätte einsehen können
(hinterlegt beim Notar), das hat sie aber dummerweise nicht
gemacht.

wirklich dumm.

Dort stand drin, dass dieses Neubaugebiet mit diesem
Rigolensystem bebaut werden soll. Wertminderung: 14.000 Euro.

wieso dann Wertminderung? Woher kommen die 14.000 €

Punkt II:
In der Baubeschreibung wurde das Haus mit einer weißen Wanne
versehen. Diese weiße Wanne wurde aber nicht erstellt

Verstehe ich nicht. Wie genau sieht denn die nicht erstellte „Weisse Wanne“ aus? Dringt Wasser ein?

(laut einem Bekannten (er ist Bau-Sachverständige) handelt es
sich hier um KEINE weiße Wanne). Wertminderung: 2.000
Euro.

Woher kommt die Wertminderung? Die Kostenersparnis des Bauträgers kann viel größer sein.

Was meint ihr dazu?? Hat eine Klage Aussicht auf
Erfolg??

Wogegen will man klagen?

Betrug? Baumangel? Vertragserfüllung?

Was sagt denn der „Bekannte Bausachverständige“ dazu?

DANKE für eure Antworten im Voraus.

Gruß von Irene

Etwas mehr Details könnten bei der Beantwortung helfen.

GvC

Im Kaufvertrag wird ABER auf eine öffentlich-rechtliche
Urkunde Bezug genommen, die die Familie hätte einsehen können
(hinterlegt beim Notar), das hat sie aber dummerweise nicht
gemacht. Dort stand drin, dass dieses Neubaugebiet mit diesem
Rigolensystem bebaut werden soll. Wertminderung: 14.000 Euro.

Der Käufer wurde also auf den Umstand der Entwässerung hingewiesen, wenn auch etwas verklausuliert. Wenn er jetzt klagt, wird er sich fragen lassen müssen, warum er die Urkunde nicht eingesehen hat und sich erläutern liess. Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag mußte der Verkäufer davon ausgehen, dass der Käufer mit diesem Umstand einverstanden ist.

wieso?
im Kaufvertrag wird auf eine öffentlich-rechtliche
Urkunde Bezug genommen, Dort stand drin, dass dieses
Neubaugebiet mit diesem
Rigolensystem bebaut werden soll.

Ja, es stand beiläufig drin, dass in der Urkunde-Nr… der Bauträger das Grundstück zur Erstellung eines Neubaugebietes von der Stadt gekauft hat. … von Rigole war nicht die Rede…

Was sagt denn die beim Notar hinterlegte Urkunde dazu?

Das ist es ja. Im Kaufvertrag steht nichts drin. ABER laut dem Plan der Unteren Wasserbehörde gehört eine eigene Sickergrube für die Garagen hin. Nur leider fühlt sich keiner zuständig. Die UWB verweist ans Bauamt und die wiederum umgekehrt ans UWB.

wieso dann Wertminderung? Woher kommen die 14.000 €

Wertminderung deswegen, weil die Gartengestaltung nicht frei vorgenommen werden kann. Man kann dort weder einen Baum pflanzen noch ein Gartenhäusschen hinstellen. Laut Bausachverständigen kann man 10% vom Kaufpreis verlangen.

Verstehe ich nicht. Wie genau sieht denn die nicht erstellte
„Weisse Wanne“ aus? Dringt Wasser ein?

Nein, Wasser dringt (noch) nicht ein. Es ist aber ein Hochwassergebiet, das heißt, was noch nicht ist, kann ja noch werden. Für die weiße Wanne wurde Geld bezahlt, sie wird aber geschuldet. Das heißt, dass der Bauträger hier Geld eingespart hat.

Was sagt denn der „Bekannte Bausachverständige“ dazu?

Dass man dafür 10% ansetzen kann. Es besteht keine weiße Wanne und das Rigolensystem ist außerdem falsch befüllt.

Etwas mehr Details könnten bei der Beantwortung helfen.

GvC

Man ist davon leider ausgegangen, dass in dieser öffentlich-rechtlichen Urkunde nur um den Kaufvertrag bezüglich des bebauten Grundstücks ging zwischen Bauträger und Stadt. Und nicht um die Auflagen, die der Bauträger erledigen muss.
Blöd gelaufen, aber Sie haben ober Recht.Wird wohl so sein.

Was sagt denn die beim Notar hinterlegte Urkunde dazu?

Das ist es ja. Im Kaufvertrag steht nichts drin. ABER laut dem
Plan der Unteren Wasserbehörde gehört eine eigene Sickergrube
für die Garagen hin. Nur leider fühlt sich keiner zuständig.
Die UWB verweist ans Bauamt und die wiederum umgekehrt ans
UWB.

Für die Entwässerung der Garagen (Rigolen) mus im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eingetragen sein. Oder?? Wenn nicht, dann die Einleitung verbieten. Oder vom Bauträger eine Vergütung verlangen.

wieso dann Wertminderung? Woher kommen die 14.000 €

Wertminderung deswegen, weil die Gartengestaltung nicht frei
vorgenommen werden kann. Man kann dort weder einen Baum
pflanzen noch ein Gartenhäusschen hinstellen. Laut
Bausachverständigen kann man 10% vom Kaufpreis verlangen.

Verlangen ist das Eine, bekommen etwas Anderes. Mit einer Wertminderung könnte man die Sache aus der Welt schaffen, aber ob das die beste Lösung ist? Was ist, wenn die Rigolen nicht funktionieren? Dann hast das Wasser im Garten? Wer will das schon?

Verstehe ich nicht. Wie genau sieht denn die nicht erstellte
„Weisse Wanne“ aus? Dringt Wasser ein?

Nein, Wasser dringt (noch) nicht ein. Es ist aber ein
Hochwassergebiet, das heißt, was noch nicht ist, kann ja noch
werden. Für die weiße Wanne wurde Geld bezahlt, sie wird aber
geschuldet. Das heißt, dass der Bauträger hier Geld eingespart
hat.

Was sagt denn der „Bekannte Bausachverständige“ dazu?

Dass man dafür 10% ansetzen kann. Es besteht keine weiße Wanne
und das Rigolensystem ist außerdem falsch befüllt.

Mangel anzeigen. Zur Mangelbeseitigung auffordern. Sonst ist der Bauträger aus der Haftung. Objekt nicht abnehmen oder übernehmen?

Was sagt denn der Architekt dazu? Oder der Planer? Die haben ja schon offensichtlich falsch geplant.

Wie EK schon sagt würde ich hier einen Gang zum Fachanwalt empfehlen. Denn was genau mit der Planung falsch gelaufen ist, wissen wir nicht.

GvC