Hallo,
Punkt I:
Bauträger baut ein ganzes Neubaugebiet und erstellt die Häuser nach Käufer-Wunsch.
Im Kaufvertrag verschweigt er den Käufern (nur einer Familie!!!) jedoch, dass das Haus ein unterirdisches Entwässerungssystem im Garten besitzt!!! (Keine Pflanzen, kein Gartenhaus, da Rigole frei sein muss…). Zum zweiten sind neben dem Haus 6 (fremde) Garagen, die EBENFALLS in die Rigole dieser Familie miteinfließen, wobei sie eigentlich nach PLAN eine eigene Versicherungsgrube haben müssten. Bauträger hat sich weder an den Plan gehalten noch hat er die Familie um Genehmigung gefragt, die 6 Garagen in deren Rigole miteinfließen zu lassen.
Im Kaufvertrag wird ABER auf eine öffentlich-rechtliche Urkunde Bezug genommen, die die Familie hätte einsehen können (hinterlegt beim Notar), das hat sie aber dummerweise nicht gemacht. Dort stand drin, dass dieses Neubaugebiet mit diesem Rigolensystem bebaut werden soll. Wertminderung: 14.000 Euro.
Punkt II:
In der Baubeschreibung wurde das Haus mit einer weißen Wanne versehen. Diese weiße Wanne wurde aber nicht erstellt (laut einem Bekannten (er ist Bau-Sachverständige) handelt es sich hier um KEINE weiße Wanne). Wertminderung: 2.000 Euro.
Was meint ihr dazu?? Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg??
DANKE für eure Antworten im Voraus.
Gruß von Irene