Hallo,
man nehme mal an, eine Person x muss ein wichtiges Schriftstück innerhalb einer vorgegebenen Frist an eine Behörde schicken, um einen Antrag zu stellen. Das Schriftstück wurde entweder per Einschreiben (mit Rückschein, der auch unterschrieben zum Sender zurückkommt) oder per Einwurfsendung verschickt. Das alles passiert fristgerecht.
Nach Ablauf der Frist meldet sich der Empfänger plötzlich um dem Sender mitzuteilen, dass der Umschlag leer war.
Wie sieht nun die rechtliche Situation aus? Wäre es sicherer, das Schriftstück persönlich abzugeben, damit so etwas nicht passieren kann?
Muss der Antragssteller sich dann eine Unterschrift unter einen Text geben lassen, der den Empfang des Schriftstücks bezeugt?
Lg
Jenna
Hallo,
sofern es sich um eine Behörde handelt, kann man um „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ bitten, das geht natürlich nicht immer.
Grundsätzlich muss der Inhalt des Schreibens in den Wirkungskreis des Empfängers gelangen, nicht der Umschlag 
Die sicherste Methode ist die persönliche Abgabe gegen Empfangsbekenntnis bzw. Eingangsbestätigung. Das dürfen aber nicht alle Behörden (bzw. Mitarbeiter). Eine Kopie mitzunehmen und um eine entsprechende Bestätigung darauf zu bitten, ist einen Versuch wert.
Fragst Du streng rechtlich oder eher praktisch ? 
Gruß
Der Schnabel
Hi,
Wie sieht nun die rechtliche Situation aus? Wäre es sicherer,
das Schriftstück persönlich abzugeben, damit so etwas nicht
passieren kann?
ja das wäre die sicherste Methode. Alternativ ginge auch eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Muss der Antragssteller sich dann eine Unterschrift unter
einen Text geben lassen, der den Empfang des Schriftstücks
bezeugt?
Der Empfänger sollte auf einer Kopie des Schriftstückes den Empfang bestätigen.
Gruß
Tina
Hi Schnabeltasse,
irgendwie würde sich Person x gerne rechtlich absichern (hat den Umschlag natürlich nicht leer abgeschickt).
Lg
Jenna
Hallo Tina
danke für deine Antwort
ja das wäre die sicherste Methode. Alternativ ginge auch eine
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
auch wenn es sich nur um einen Antrag bei einer Behörde handelt? Person x will ja kein Geld von denen, sondern nur einen Antrag stellen.
Der Empfänger sollte auf einer Kopie des Schriftstückes den
Empfang bestätigen.
Heißt das jetzt, jegliche Postwege gelten vor Gericht nichts, wenn der Empfänger behauptet es wäre nichts im Umschlag gewesen? (trotz Einwurfsendung/Rückschein unterzeichnet)
Wozu dann wichtige Dokumente mit der Post noch schicken,wenn es um Fristen geht.
Lg
Jenna
Hi,
auch wenn es sich nur um einen Antrag bei einer Behörde
handelt? Person x will ja kein Geld von denen, sondern nur
einen Antrag stellen.
diese Art der Zustellung würde ich wählen, wenn ich das Gefühl habe, der Empfänger ist nicht vertrauenswürdig. Davon kann man bei einer Behörde eher nicht ausgehen.
Der Empfänger sollte auf einer Kopie des Schriftstückes den
Empfang bestätigen.
Heißt das jetzt, jegliche Postwege gelten vor Gericht nichts,
wenn der Empfänger behauptet es wäre nichts im Umschlag
gewesen? (trotz Einwurfsendung/Rückschein unterzeichnet)
Ja. Vor einiger Zeit wurde das auch mal im Fernsehen behandelt. Ein Rechtsexperte sagte damals, er würde genau aus diesem Grund wichtige Sachen nur per GVZ senden.
Eine Alternative wäre aber, ein Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis nimmt, zusieht wie der Brief eingetütet wird und dabei ist wenn der Brief beim Postamt aufgegeben wird.
http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…
Gruß
Tina