ich stelle einen Antrag und der wird abgewiesen, ich lege wiederspruch ein und der wird abgelehnt.
Ich kann eine Verwaltungsklage einreichen.
kann ich aber generell einen neuen Antrag
mit dem gleichen Thema
bspw. einen Tag später stellen ??
Ich mach das sowieso, aber ich möchte nicht das man der Meinung ist diese Anträge zusammenlegen zu können.
Ich verstehe den Sinn der AKtion nicht. Wenn Du einen Ablehungsbescheid erhalten hast, bleibt nur die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage.
Reichst Du einen erneuten, gleichlautenden Antrag ein, wird der von der Widerspruchsbehörde ebenfalls zurückgewiesen werden. Also, wo ist der Sinn?