Hallo,
mal angenommen, Person A verklagt Person B und Person B erhebt daraufhin eine Widerklage. Nun will Person B ihren Anspruch gegen A mit einem Beweis stützen und beantragt ein Gutachten. Hat dieses Gutachten zunächst der ursprüngliche Kläger, also Person A zu zahlen oder muss Person B für Beweise, die sie für die Stützung der Widerklage beantragt, selbst in Vorlage treten?
Danke,
Martin