Widerklage: Beweis auf Kosten des Widerbeklagten?

Hallo,

mal angenommen, Person A verklagt Person B und Person B erhebt daraufhin eine Widerklage. Nun will Person B ihren Anspruch gegen A mit einem Beweis stützen und beantragt ein Gutachten. Hat dieses Gutachten zunächst der ursprüngliche Kläger, also Person A zu zahlen oder muss Person B für Beweise, die sie für die Stützung der Widerklage beantragt, selbst in Vorlage treten?

Danke,

Martin

Die Kosten orientieren sich nie an der Rolle als Kläger, Beklagter oder Widerbeklagter. Den Vorschuss leistet immer derjenige, der für eine bestimmte Behauptung beweisbelastet ist, das kann durchaus auch der Anspruchsgegner (also oft der Beklagte) sein. Am Ende zahlt dann der Verlierer, § 91 ZPO, ggf. wird gequotelt, § 92 ZPO.

Vielen Dank!