Hallo , schwere Frage . Wir wohnen in einer ETW. Anlage mit ca.100 Wohnungen.Alles ist recht harmonisch bis auf einen Miteigentümer. Der ist so wie Else kling. Beschwert sich über alles , zeigt Leute an die mal kurz auf dem falschen Parkplatz stehen , kurzum , ein echter Stinkstiefel.Gibt es eine Möglichkeit , z.B. per Eigentümer Abstimmung solche Leute zu zwingen auszuziehen bzw. Ihre Wohnung zu verkaufen ? Ich weiß , das ist mit Sicherheit nicht einfach , daher bite nur Antworten von Leuten die sich damit auskennen. Vielen Dank schon mal.Gruß Andreas
Hallo,
zwingen auszuziehen bzw. Ihre Wohnung zu verkaufen ?
einzige Möglichkeit:
http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html
Reine Unleidlichkeit reicht dafür aber sicher nicht aus.
Gruß
Christian
Lösungsvorschlag
Hallo Andreas,
es gibt rechtlich gesehen keine Möglichkeit, den ekligen Mitbesitzer loszuwerden, denn das Recht schützt auch ihn.
Aber ich habe folgenden Vorschlag:
Macht eine Liste von den Mitbesitzern, die ihn gerne loswerden wollen. Wäre natürlich toll, wenn das alle restlichen Mitbesitzer wären. Überlegt euch, wieviel euch der Auszug wert ist. Nehmen wir an, jedem wäre das 500,- Euro wert, dann hättet ihr 50.000,- Euro zusammen.
Dann macht ihr dem ekligen Mitbesitzer ein Angebot, dass er die 50.000,- Euro bekommt, wenn er innerhalb einer gewissen Frist auszieht. Wenn er zustimmt, müsstet ihr die Angelegenheit natürlich notariell beglaubigen. Tja, und wenn er nicht zustimmt, hat er bestimmt genügend, über das er nachdenken kann.
Viel Erfolg!
Stefan
dein vorschlag ist gar nicht schlecht,ich könnte mir vorstellen,dass der kerl anbeissen würde-------aaber,die 100 parteien zu überzeugen,halte ich für aussichtslos.
Hallo Andreas,
rein rechtlich, auf dem Papier, geht das, siehe andere Antwort. Allerdings sind die Dinge, die an deinem Miteigentümer nerven, definitiv sehr weit weg von den Gründen, die einen Entzug des Eigentums rechtfertigen würden.
Praktisch hast du da sowieso fast keine Chance. Ich habe einmal eine WEG darin unterstützt, da ging es um gewalttätige Übergriffe, unerlaubten Waffenbesitz, fortschreitende Verwahrlosung (alter Mann). Wir hatten keine Chance, nicht über das Gesundheitsamt (wegen der Verwahrlosung), und auch später, als ein amtlicher Betreuer eingesetzt wurde, konnte man die Wohnung nicht entziehen. Der hinzugezogene Anwalt wußte noch drastischere Beispiele von leidenden Eigentümergemeinschaften und erklärte leider auch, dass wir keine Chance hätten.
Bei dieser WEG half dann die Biologie - irgendwann war der Mann pflegebedürftig und die Wohnung wurde verkauft.
Viele Grüße,
Insel